Arbeitsblatt: Konkubinat: Auftrag 5
Material-Details
Material zur Präp. Konkubinat
Lebenskunde
Gemischte Themen
12. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
96560
729
2
29.03.2012
Autor/in
Matthias Dick
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Zusammenleben das Konkubinat 12.03.2007 Allgemeinbildender Unterricht PL 2/4 abz Auftrag: Lesen Sie die beiden Texte (Vorder und Rückseite) durch. • • Bereiten Sie den Text so vor, dass sie ihn im Anschluss Ihren Kolleginnen und Kollegen nacherzählen können. Wer in der Runde hat einen Vorschlag, wie Anita und Rolf diesem Problem entgehen könnten? Wen aus Ihrer Runde können Sie mit den Informationen auf der Rückseite nach der Schilderung ‚seines Problems beraten? Der Berater erzählt als nächster seine Geschichte. ihrem ersten Mann zog Gertrud bald einmal mit ihrer heute 17jährigen Tochter zu Benno, der ihr als langjähriger Freund der Familie in den schweren Stunden eine wertvolle Stütze gewesen war. Dankbar, dass ihr Leben beinahe in den gewohnten Bahnen weiterlief, übernahm sie auch im „neuen Haushalt die Aufgaben der Hausfrau und kümmerte sich um ihre Tochter und Benno. Dieser arbeitete äusserst erfolgreich als Steuerberater und so fehlte es den Dreien an nichts. Anita befindet sich auf dem Heimweg von einem gemeinsamen Abendessen mit ihrer Mutter. In Gedanken geht sie den Abend noch einmal durch. Mama hatte Anita mit ihrem Lieblingsessen verwöhnt und die beiden hatten einen gemütlichen Abend verbracht. Vor etwa einem halben Jahr hätten sich Gertrud und Benno nun aber so furchtbar gezankt, dass Benno zu Hause ausgezogen sei und neu in einer kleinen Wohnung lebe. Gertrud bleibe nun mit Ihrer Witwenrente und der Halbwaisenrente ihrer Tochter zurück und wisse finanziell kaum mehr aus noch ein. Sie sprachen über dies und das. Anita zum Beispiel erzählte Ihrer Mutter, dass sie wieder mit Rolf zusammenziehen würde. Ihre Mutter sagte zwar zuerst nichts, die gerunzelte Stirn aber sprach Bände. Ob sie sich das denn auch gut überlegt hätte. Anita versuchte ihre Mutter zu beruhigen und versprach ihr, dass Rolf und sie die Sache dieses Mal ganz anders angehen würden. Na dann sei ja gut, sagte darauf Anitas Mutter und erzählte ihr dann aber doch noch die Geschichte von Gertrud. Mamas beste Freundin hatte während den letzten acht Jahren mit Benno ohne Trauschein zusammen gelebt. Nach dem Tod von UMT_LK_12_096560_KonkubinatAuftrag5.doc Matthias Dick 1 Lehrprobe Teil 1 BaZ – Berufsbildung am ZHSF Zusammenleben das Konkubinat 12.03.2007 Allgemeinbildender Unterricht PL 2/4 abz Hintergrundinformationen für die Beratung in der Gruppe Regelung der Wohnverhältnisse 1. Ein Partner ist alleiniger Mieter, der andere geniesst blosses Gastrecht: Der Mietzins ist gegenüber dem Vermieter nur vom vertragsunterzeichnenden Partner geschuldet. Der nichtunterzeichnende Partner schuldet dem andern je nach Absprache nichts bzw. einen monatlichen Beitrag. Im Falle der Kündigung durch den Vermieter geniesst der Partner im Gastrecht keinerlei Kündigungsschutz. Diese Konstellation birgt deshalb für den Partner im Gastrecht ein grosses Risiko. Sollten sich die beiden trennen, so befindet sich der Mieter, der Vertragspartei ist, in der stärkeren Position. Der andere Partner hat keinerlei Anspruch auf Verbleib in der Wohnung. Er kann von demjenigen, der Vertragspartei ist, von einem Tag auf den andern ausgewiesen werden. Der Abschluss eines Untermietvertrages ist deswegen empfehlenswert. 2. Ein Partner ist alleiniger Mieter, der andere ist Untermieter: Schuldner gegenüber dem Vermieter ist der Hauptmieter. Der Untermieter schuldet gegenüber dem Partner den Zins gemäss Untermietvertrag. Dem Untermieter stehen dem Vermieter gegenüber dieselben Rechte zu wie dem Mieter. Der Untermieter haftet nicht für Mietzinsschulden des Hauptmieters. Im Falle der Trennung ist eine Kündigung durch den Hauptmieter an den Untermieter nur unter Einhaltung der vereinbarten bzw. gesetzlichen Kündigungsbestimmungen und fristen möglich. Der Untermieter kann die Kündigung anfechten und Erstreckung verlangen, allerdings nur solange das Hauptmietverhältnis Bestand hat. 3. Beide Partner sind Mieter: Beide Partner müssen den Vertrag unterschreiben. Sie haften dann für die Mietkosten dem Vermieter gegenüber solidarisch. D.h. der Vermieter kann die Bezahlung vom einen oder anderen Partner einfordern, egal wie die beiden die Kostenverteilung unter sich geregelt haben. Auch alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter können die Partner nur gemeinsam wahrnehmen. Da beide Partner mietrechtlich gleichberechtigt sind, kann im Falle der Trennung ein Streit darüber entstehen, wer in der Wohnung verbleiben darf. Von Gesetzes wegen besteht keine Regel; ein Streitfall kann faktisch durch den Vermieter entschieden werden oder landet letztlich vor Gericht. UMT_LK_12_096560_KonkubinatAuftrag5.doc Matthias Dick 2 Lehrprobe Teil 1 BaZ – Berufsbildung am ZHSF