Arbeitsblatt: Verfassung und Gesetze

Material-Details

Einfacher Lückentext zur Unterscheidung von Verfassung und Gesetz
Geschichte
Anderes Thema
7. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

97277
882
6
12.04.2012

Autor/in

Toni Durrer
Chälenrain 24
6053 Alpnachstad
041 670 07 60
076 578 07 60
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Verfassung und Gesetze Die Verfassung Die Verfassung ist daseines Staates. Sie bestimmt Aufbau undeines Staatswesens, die Bestellung und Befugnisse der Behörden, die Grundrechte und Pflichten der Staatsbürger. Ferner: In einem Bundesstaat die zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten (z.B. Bund und). Die Verfassung ist die Grundlage für die gesamte eines Staates. Sie regelt aber das öffentliche Leben nur in Zügen; die werden durch die Gesetze geordnet. Die Verfassung steht über den Gesetzen, und kein Gesetz darf zu ihr im stehen. Die Gesetze Ein Gesetz bestimmt, was in einem (Bund, Kanton, Gemeinde) Recht ist. Gesetze gewähren den Menschen ihre Rechte, setzten ihre fest, bestimmen die Befugnisse der , kurz sie regeln das Zusammenleben der Menschen. Gesetze haben einen Geltungsbereich, d.h. sie gelten auf dem Gebiet des Gemeinwesens, für das sie erlassen wurden, und für alle Menschen auf diesem Gebiet, für Einheimische wie für, für die Behörden wie für den Privatmann. Verfassung Gesetze Bund Kanton Bundesverfassung (BV) Bundesgesetze Kantonsverfassung Kantonale Gesetze Gemeinde Gemeindeverordnung, Reglemente Fülle die fehlenden Begriffe in die Lücken ein: Gemeinwesen Pflichten Organisation Aufgabenteilung Behörden Einzelheiten räumlichen Durchreisende KantoneRechtsordnung groben Widerspruch Grundgesetz Gs/Kant;Verfass.Doc