Arbeitsblatt: Staatskunde
Material-Details
Vom Staatenbund zum Bundesstaat
Regierungssysteme
Politsystem Schweiz (Bund-Kanton-Gemeinde)
Parteien
Wahlsysteme
Geschichte
Politik
klassenübergreifend
51 Seiten
Statistik
101035
1498
80
10.07.2012
Autor/in
René Müller
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Vom Staatenbund zum Bundesstaat Die Alte Eidgenossenschaft Bis zum Jahre 1798 bildete die Eidgenossenschaft einen Bund von einem halben Hundert Staaten und Städtchen, von denen jedes mehr oder weniger seine eigenen Wege ging. Den Grundstock dieses Staatenbundes bildeten die 13 alten Orte. Ihnen unterstellt und von Vögten verwaltet waren die Untertanengebiete. Die Zugewandten Orte zählten sich auch zur Schweiz, waren aber meist nur mit den benachbarten Orten verbündet. Die Tagsatzung hielt die einzelnen Glieder nur lose zusammen. Alle Orte walteten nach ihrem Belieben und kümmerten sich nicht um das Wohl des Gesamtvaterlandes. Zusammenbruch der Eidgenossenschaft Im Januar 1798 marschierten die Franzosen in der Waadt ein, wo sie von der Bevölkerung als Befreier begeistert empfangen wurden. Das war das Signal für die Errichtung von Freiheitsbäumen in der ganzen Schweiz. Die städtischen Regierungen verkündeten die Rechtsgleichheit und Volksherrschaft. In Aarau trat die Tagsatzung zusammen. Inzwischen hatten die Generäle Brune und Schauenburg ihre Heere zu einem Zangenangriff auf Bern bereitgestellt. Zu spät gab die Regierung den Befehl, die Franzosen anzugreifen. Obschon die Berner bei Neuenegg siegten, brach ihre Verteidigung wegen den Niederlagen bei Fraubrunnen und im Grauholz zusammen. Drei Wochen später wurde dem Schweizervolk die helvetische Verfassung diktiert. Die helvetische Verfassung Nach ihrem Einbruch in die Schweiz gaben die Franzosen unserem Land eine neue Ordnung. Die alten, bisher selbständigen Kantone wurden zu Verwaltungsbezirken, denn das Land sollte von Luzern aus zentral regiert werden. Absichtlich wurden neue Grenzen gelegt und alte Namen durch neue ersetzt. So gab es neben bestehenden Kantonen neue, z.B. einen Kanton Oberland. Mit grosser Begeisterung machen sich tüchtige Männer an den Aufbau des neuen Staates: Eine helvetische Post ersetzte die kantonalen Postkurse, ferner wurde einheitliches Geld eingeführt, ein erstes helvetisches Volksschulgesetz geschaffen etc. Es kam aber nicht zur Durchführung, denn die Ordnung behagte dem Volke nicht. Der Schritt von der Alten Eidgenossenschaft zur Helvetik war zu gross. Der Wiener Kongress Diese berühmte Versammlung von Staatsmännern, die in Wien tagte, hatte die Aufgabe, nach dem Sturz Napoleons Europa neu zu ordnen. Am 9. Juni 1815 erhielt die Schweiz am Wiener Kongress mit ihren 22 Kantonen ihr heutiges Gesicht. Das Schönste aber war, dass der Schweiz die immerwährende Neutralität garantiert wurde. 1798 bis 1848 Fünfzig Jahre dauerte es, bis in unserem Land die Bestrebungen um eine neue, freiheitliche Ordnung zum Ziele führten. Zuerst stand unser Land während fünfzehn Jahren unter der Diktatur Frankreichs. Unter Napoleon gab es keine andere Möglichkeit, als sich zu ducken. Dann folgten weitere fünfzehn Jahre, in denen man bei uns die alten Zustände wieder herstellen wollte. Es war die Zeit der Restauration, in der man das Rad der Geschichte zurückdrehen wollte. Das Volk hatte jedoch bereits einen Vorgeschmack der neuen Zeit verspürt. Der Bazillus „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit tat seine Wirkung, weshalb es zwischen 1830 und 1848 im ganzen Volk gärte und rumorte, so dass sich verschiedene Kantone freiheitliche Verfassungen errangen. So war die Zeit der Wiedergeburt der Freiheit eine recht revolutionäre Epoche, die durch den Sonderbundskrieg jäh abgeschlossen wurde und zur Bundesverfassung von 1848 führte, die sich bis zur heutigen Zeit bewährt hat. Der Sonderbundskrieg In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts gingen die politischen Wellen im ganzen Schweizerland hoch, denn die Konservativen (Anhänger am Alten) und die Liberalen (Befürworter des freiheitlichen Fortschrittes) lagen einander andauernd in den Haaren. So erfolgte in Zürich der „Züriputsch, nach Luzern wurden die Jesuiten (Mönchsorden) berufen, und im Aargau kam es zur Aufhebung von acht Klöstern. Die katholischen Kantone waren empört über dieses Vorgehen und bildeten deshalb einen Sonderbund und trennten sich dadurch von der Eidgenossenschaft ab. Hitzköpfe aus den Kantonen Bern, Solothurn, Aargau und Baselland organisierten zwei Freischarenzüge, wurden aber geschlagen. Die Tagsatzung beschloss die gewaltsame Aufhebung des Sonderbundes. So kam es zum Krieg, der mit dem Sieg der unter General Dufour kämpfenden Tagsatzungstruppen endete, und der dann der neuen Bundesverfassung den Weg ebnete, die den Kantonen zugunsten einer starken Schweiz einen Teil ihrer Selbständigkeit nahm. Vom Staatenbund zum Bundesstaat Das Jahr 1848 brachte unserem Land eine völlig neue Ordnung, die für die damalige Zeit eine unglaubliche Umstellung bedeutete, denn vorher wusste man nicht von einer eidgenössischen Regierung, war doch die Tagsatzung lediglich eine beratende Versammlung für die Kantone, die selbständig waren und sich von aussen keine Befehle oder Weisungen erteilen liessen. Sie erhoben ihre Zölle an der Kantonsgrenze, sie hatten eigenes Geld, eigene Masse, Münzen und Gewichte und schlossen mit anderen Kantonen oder Staaten Bündnisse nach Belieben. Vom Staatenbund zum Bundesstaat Wann 1291 Was Bündnis zwischen Städten und Bauernländern Ziel/Folge Bündnis gegen Habsburger 1315 Sieg bei der Schlacht am Morgarten Reichsfreiheit/selbstständige Reichsfreiheit 1353 Bern schloss sich dem Bündnis an Gegenseitige Hilfe/Friedenssicherung 1388 Bündnis der acht Alten Orte Alte Eidgenossenschaft (Staatenbund) 15. Jhdt. Dreizehnörtige Eidgenossenschaft Eidgenossenschaft mit Tagsatzung 1798 Untergang der Alten Eidgenossenschaft ab 1798 Helvetische Republik 1815 Niederlage Napoleons und Wiener Kongress (Bundesvertrag) 1830 Versammlung von Uster 1845 Gründung des Sonderbundes 1847 Sonderbundskrieg Sieg der Liberalen 1848 Neue Bundesverfassung Gründung des demokratischen Bundesstaates Napoleon besiegt die Alte Eidgenossenschaft und gründet den Einheitsstaat Kämpfe zwischen Befürwortern des Einheitsstaates und Anhängern der Souveränität (Eigenständigkeit) Die Kantone hatten wieder ihre eigene Stimme. Lockerer Bund gleichberechtigter Staaten. Liberale fordern, dass die Macht beim Volk liegt (Gesamtstaat) Konservative Kantone schliessen sich gegen die Liberalen zusammen Unsere Rechte und Pflichten Die Verfassung garantiert den Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Rechten. Wer Rechte hat, muss aber auch Pflichten erfüllen. Diese sind in der Bundesverfassung von 1848 festgehalten. Unsere Rechte Rechtsgleichheit Recht auf Leben Recht auf Hilfe in Notlagen Recht auf Ehe und Familie Glaubensfreiheit Meinungsfreiheit Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Niederlassungsfreiheit Wirtschaftsfreiheit Politische Rechte (Stimm- und Wahlrecht) Unsere Pflichten Pflicht die Gesetze zu beachten Wehrpflicht Steuerpflicht Schulpflicht Gesetzespflicht Unser Regierungssystem Die Schweiz hat als Regierungssystem eine Demokratie eine Volksherrschaft. Die Macht geht vom Volk aus. Die Behörden handeln im Auftrag und unter der Aufsicht des Volkes oder ihrer Vertreter. Wir unterscheiden zwischen direkter- und indirekter Demokratie. Demokratie direkte Demokratie Das Volk hat das Stimm- und Wahlrecht indirekte Demokratie Das Volk hat nur das Wahlrecht. Es kann bei Sachfragen nicht mitreden. Die Schweiz hat eine Mischform: die halbdirekte oder Referendumsdemokratie. Alleine die Landsgemeindekantone haben auf kantonaler Ebene die direkte Demokratie in reiner Form. Die meisten Gemeinden haben ebenfalls eine reine direkte Demokratie. Der Föderalismus will neben dem Gesamtstaat starke Gliedstaaten viel Macht für die Kantone! Bis 1848 waren die Kantone sehr selbstständig. Sie hatten ihre eigenen Gesetze, ihre eigene Armee, ihre eigenen Zölle usw. Der Zentralismus wäre daher bei der Gründung unserer Bundesstaates (1848) kaum möglich gewesen. Auch heute ist nur eine föderalistisch aufgebaute Schweiz denkbar. Regierungsformen im Überblick Arbeite mit dem interaktiven Lernprogramm www.civicampus.ch. Informiere dich über die Regierungsformen und löse anschliessend die Arbeitsblätter. Weiter kannst du dich mittels Kontrollfragen (leichtere und schwierigere Fragen) testen. 1. Weise den Beschreibungen die entsprechende Regierungsform (Diktatur, Monarchie, Demokratie) zu. Unterstreiche wichtige Begriffe bei den Beschreibungen. Regierungsform Demokratie Diktatur Monarchie Beschreibung Das Volk ist oberster Entscheidungsträger. Die Macht im Staat geht von der Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger aus, und zwar mittels Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsgewalt ist in Parlament, Regierung und Gerichte aufgeteilt. Alle haben vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten. Die Freiheiten und Rechte sind vielfältig und durch eine klare Rechtsordnung garantiert. Unter anderem politisieren eine Vielzahl von Parteien. Diese Regierungsform beruht auf der Gewaltherrschaft. Die Macht im Staat wird von einer Einzelperson oder einen kleinen Gruppe von Personen ausgeübt. Das Volk kann beim politischen Entscheidungsprozess nicht mitbestimmen. Eine Gewaltenteilung in Parlament, Regierung und Gerichte fehlt. Gesetze werden missachtet und willkürlich erlassen oder ausser Kraft gesetzt. Die Grundrechte sind weitgehend eingeschränkt, vor allem die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit. Das Volk wird mittels Pressezensur, Bespitzelung, willkürlichen Verhaftungen, Folterungen, einer allgegenwärtigen Armee und Geheimpolizei unterdrückt. Die Massenmedien sind ausschliesslich in der Hand der Führung. Die Geschicke des Staates werden vom Staatsoberhaupt in Alleinherrschaft oder als Staatsoberhaupt mit repräsentativer Funktion wahrgenommen. Die Herrschaft wird entweder durch Erbrecht innerhalb eines bestimmten Geschlechts oder durch Wahl innerhalb eines bestimmten Kreises von Personen erworben. Die Herrschaft wird meistens auf Lebzeiten ausgeübt oder wird durch ein von „Gott verliehenes Recht legitimiert. 2. Es gibt verschiedene Formen der Diktatur. Wie heissen sie? Formen der Diktatur Militärdiktatur Parteidiktatur Theokratie Beschreibung Die alleinige Macht liegt bei einem militärischen Führer. Im Staat ist nur eine einzige Partei zugelassen, welche Träger der Macht ist. Religiöse Führer üben die Macht allein aus. Beispiele Pakistan, Burma, Burundi China, Kuba, Nordkorea Iran 3. Nenne weitere Beispiele der verschiedenen Monarchieformen. Formen der Monarchie Absolute Monarchie Konstitutionelle Monarchie Parlamentarische Monarchie Beschreibung Ein gekröntes Haupt herrscht uneingeschränkt, d.h. absolut (diktatorisch). Es ist es oberster Entscheidungsträger. Die Gewalt des Monarchen ist durch die Staatsverfassung beschränkt. Darin ist eine Teilung der Gewalten zwischen dem Monarchen und der Regierung und dem Parlament festge-schrieben. Das gekrönte Haupt nimmt als Staatsoberhaupt nur noch repräsentative Funktionen wahr. Träger der Staatsgewalt ist das vom Volk gewählte Parlament, welches auch die Regierung bestimmt. Beispiele Saudi-Arabien, Katar, Brunei, Oman, Vatikanstaat Luxemburg, Jordanien, Marokko, Nepal, Bhutan, Tonga, Liechtenstein, Monaco Belgien, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Spanien, Grossbritannien, Schweden 4. Ergänze die fehlenden Angaben. Formen der Demokratie Direkte Demokratie Indirekte Demokratie Halbdirekte Demokratie Beschreibung Das Volk wählt die Abgeordneten und entscheidet endgültig über Verfassung und Gesetze. Das Volk wählt seine Abgeordneten. Diese entscheiden dann allein und endgültig über die Verfassung und die Gesetze. Das Volk hat somit nur indirekten Einfluss auf die Gesetzgebung und die Verfassung. Das Volk wählt nicht nur seine Abgeordneten, sondern hat auch direkte Einflussmöglichkeiten auf die Verfassung und die Gesetzgebung (über Initiative und Referendum. Beispiele Appenzell Innerrhoden, Glarus Deutschland Frankreich Italien Österreich Portugal Schweizerische Eidgenossenschaft 5. Ordne den Bildern die Begriffe „Direkte Demokratie, „Indirekte Demokratie und „Halbdirekte Demokratie zu. Direkte Demokratie Indirekte Demokratie Halbdirekte Demokratie 6. Fülle die Lücken Konkordanzdemokratie Alle massgeblichen Parteien sind in der Regierung vertreten. Ein/e RegierungschefIn fehlt. Die Opposition wird durch das Volk mittels Referendum wahrgenommen. Die Regierung kann vom Parlament nicht gestürzt werden. Die Regierungen in der Schweiz heissen: Bundesrat, Regierungsrat (Staatsrat), Gemeinderat. Konkurrenzdemokratie Eine Partei allein oder mehrere Parteien zusammen (Koalition) verfügen im Parlament über die Mehrheit. Der Regierung steht eine RegierungschefIn vor. Eine Opposition im Parlament verfolgt die Arbeit der Regierung kritisch und versucht diese mittels Misstrauensantrag zu stürzen, um selber an die Macht zu kommen. Beispiele: Deutschland, Italien, Grossbitannien, Spanien 7. Ordne den folgenden Aussagen die Begriffe „Demokratie, „Diktatur oder „Monarchie zu. Die Behörden sind dem Volk Rechenschaft schuldig. Demokratie Die Herrschaft wird von einer Generation zur nächsten durch Vererbung weitergegeben. Monarchie Andersdenkende werden diskriminiert. Diktatur Die Rechtsgleichheit ist ein hohes Gut. Demokratie Nur der Regierung genehme Personen können ins Parlament gewählt werden. Diktatur Mehrheitsentscheide verlangen eine tolerante Haltung gegenüber Minderheiten. Demokratie Das Staatsoberhaupt hat nur noch repräsentative Funktionen. Monarchie Das Volk wird durch willkürliche Verhaftungen systematisch eingeschüchtert. Diktatur Einzelinteressen müssen sich teilweise dem Gemeinwohl unterordnen. Demokratie Die Macht im Staat wird aufgeteilt. Demokratie Kinder werden in der Schule einseitig politisch beeinflusst. Diktatur 8. Kreuze die richtige Antwort an! Welches Merkmal trifft nur für die direkte Demokratie zu? Parteien bilden Unfähige Mitglieder der Regierung abberufen Über Gesetze und Verfassungsänderungen abstimmen Welche demokratische Form hat die Schweizerische Eidgenossenschaft? Indirkete Demokratie Halbdirekte Demokratie Reine Demokratie Was heisst Demokratie? Volksherrschaft Staatsherrschaft Mehrparteienherrschaft Welches Merkmal gehört nicht zur Diktatur? Gewaltenteilung Pressefreiheit Bespitzelung 9. Richtig oder falsch? Kreuze an. Aussagen zur Diktatur Mit Hilfe von Wahlen kann das Volk die Politik mitbestimmen. Die Medien werden für Propoganda für die Regierung missbraucht. x Jedermann kann seine Meinung frei äussern. Die alleinige Macht wird z.B. von einem Offizirskorps ausgeübt. Im Staat ist nur eine einzige Partei zugelassen. Eine religiöse Gruppe kann Trägerin der Macht sein. Die Massenmeiden werden vom Staat kontrolliert. Aussagen zur Demokratie Es gibt viele Parteien im Land. Das Volk hat die oberste Entscheidungsgewalt im Land. Jedermann hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten. Viele Freiheiten und Rechte sind durch die Verfassung garantiert. In der indirekten Demokratie entscheidet das Volk endgültig über Verfassung und Gesetze. In der Schweiz findet man die reine direkte Demokratie nirgends mehr. In der halbdirekten Demokratie wählt das Volk bloss seine Abgeordneten ins Parlament, danach hat es nichts mehr zu sagen. Mittels Initiative und Referendum kann das Volk direkt Einfluss auf die Verfassung die Gesetzgebung nehmen. x Aussagen zur Monarchie Die absolute Monarchie ist mit der Diktatur gleichzustellen. Monarchie und Demokratie sind miteinander nicht vereinbar. Die Staatsoberhäupter sind auf Lebzeiten bestimmt. x Regierungsformen im Überblick Arbeite mit dem interaktiven Lernprogramm www.civicampus.ch. Informiere dich über die Regierungsformen und löse anschliessend die Arbeitsblätter. Weiter kannst du dich mittels Kontrollfragen (leichtere und schwierigere Fragen) testen. 1. Weise den Beschreibungen die entsprechende Regierungsform (Diktatur, Monarchie, Demokratie) zu. Unterstreiche wichtige Begriffe bei den Beschreibungen. Regierungsform Beschreibung Das Volk ist oberster Entscheidungsträger. Die Macht im Staat geht von der Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger aus, und zwar mittels Wahlen und Abstimmungen. Die Staatsgewalt ist in Parlament, Regierung und Gerichte aufgeteilt. Alle haben vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten. Die Freiheiten und Rechte sind vielfältig und durch eine klare Rechtsordnung garantiert. Unter anderem politisieren eine Vielzahl von Parteien. Diese Regierungsform beruht auf der Gewaltherrschaft. Die Macht im Staat wird von einer Einzelperson oder einen kleinen Gruppe von Personen ausgeübt. Das Volk kann beim politischen Entscheidungsprozess nicht mitbestimmen. Eine Gewaltenteilung in Parlament, Regierung und Gerichte fehlt. Gesetze werden missachtet und willkürlich erlassen oder ausser Kraft gesetzt. Die Grundrechte sind weitgehend eingeschränkt, vor allem die Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit. Das Volk wird mittels Pressezensur, Bespitzelung, willkürlichen Verhaftungen, Folterungen, einer allgegenwärtigen Armee und Geheimpolizei unterdrückt. Die Massenmedien sind ausschliesslich in der Hand der Führung. Die Geschicke des Staates werden vom Staatsoberhaupt in Alleinherrschaft oder als Staatsoberhaupt mit repräsentativer Funktion wahrgenommen. Die Herrschaft wird entweder durch Erbrecht innerhalb eines bestimmten Geschlechts oder durch Wahl innerhalb eines bestimmten Kreises von Personen erworben. Die Herrschaft wird meistens auf Lebzeiten ausgeübt oder wird durch ein von „Gott verliehenes Recht legitimiert. 2. Es gibt verschiedene Formen der Diktatur. Wie heissen sie? Formen der Diktatur Beschreibung Die alleinige Macht liegt bei einem militärischen Führer. Im Staat ist nur eine einzige Partei zugelassen, welche Träger der Macht ist. Religiöse Führer üben die Macht allein aus. Beispiele Pakistan, Burma, Burundi China, Kuba, Nordkorea Iran 3. Nenne weitere Beispiele der verschiedenen Monarchieformen. Formen der Monarchie Beschreibung Ein gekröntes Haupt herrscht uneingeschränkt, d.h. absolut Absolute Monarchie (diktatorisch). Es ist es oberster Entscheidungsträger. Die Gewalt des Monarchen ist durch die Staatsverfassung beschränkt. Darin ist eine Teilung der Gewalten Konstitutionelle Monarchie zwischen dem Monarchen und der Regierung und dem Parlament festge-schrieben. Das gekrönte Haupt nimmt als Staatsoberhaupt nur noch repräsentative Funktionen wahr. Träger der Parlamentarische Monarchie Staatsgewalt ist das vom Volk gewählte Parlament, welches auch die Regierung bestimmt. Beispiele Saudi-Arabien, Katar, Brunei, Oman Luxemburg, Jordanien, Marokko, Nepal, Bhutan, Tonga Belgien, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Spanien. 4. Ergänze die fehlenden Angaben. Formen der Demokratie Direkte Demokratie Indirekte Demokratie Beschreibung Beispiele Appenzell Innerrhoden, Glarus Das Volk wählt seine Abgeordneten. Diese entscheiden dann allein und endgültig über die Verfassung und die Gesetze. Das Volk hat somit nur indirekten Einfluss auf die Gesetzgebung und die Verfassung. Das Volk wählt nicht nur seine Abgeordneten, sondern hat auch direkte Einflussmöglich- Schweizerische Eidkeiten auf die Verfassung und genossenschaft die Gesetzgebung (über Initiative und Referendum. 5. Ordne den Bildern die Begriffe „Direkte Demokratie, „Indirekte Demokratie und „Halbdirekte Demokratie zu. 6. Fülle die Lücken Konkordanzdemokratie Alle massgeblichen sind in der Regierung vertreten. Ein/e RegierungschefIn fehlt. Die Opposition wird durch das mittels wahrgenommen. Die Regierung kann vom Parlament nicht gestürzt werden. Die Regierungen in der Schweiz heissen: Bundesrat, Regierungsrat (Staatsrat), Gemeinderat. Konkurrenzdemokratie Eine Partei allein oder mehrere Parteien zusammen (Koalition) verfügen im Parlament über die Mehrheit. Der Regierung steht eine RegierungschefIn vor. Eine im Parlament verfolgt die Arbeit der Regierung kritisch und versucht diese mittels Misstrauensantrag zu stürzen, um selber an die Macht zu kommen. Beispiele: , , Grossbitannien, Spanien 7. Ordne den folgenden Aussagen die Begriffe „Demokratie, „Diktatur oder „Monarchie zu. Die Behörden sind dem Volk Rechenschaft schuldig. Die Herrschaft wird von einer Generation zur nächsten durch Vererbung weitergegeben. Andersdenkende werden diskriminiert. Die Rechtsgleichheit ist ein hohes Gut. Nur der Regierung genehme Personen können ins Parlament gewählt werden. Mehrheitsentscheide verlangen eine tolerante Haltung gegenüber Minderheiten. Das Staatsoberhaupt hat nur noch repräsentative Funktionen. Das Volk wird durch willkürliche Verhaftungen systematisch eingeschüchtert. Einzelinteressen müssen sich teilweise dem Gemeinwohl unterordnen. Die Macht im Staat wird aufgeteilt. Kinder werden in der Schule einseitig politisch beeinflusst. 8. Kreuze die richtige Antwort an! Welches Merkmal trifft nur für die direkte Demokratie zu? Parteien bilden Unfähige Mitglieder der Regierung abberufen Über Gesetze und Verfassungsänderungen abstimmen Welche demokratische Form hat die Schweizerische Eidgenossenschaft? Indirkete Demokratie Halbdirekte Demokratie Reine Demokratie Was heisst Demokratie? Volksherrschaft Staatsherrschaft Mehrparteienherrschaft Welches Merkmal gehört nicht zur Diktatur? Gewaltenteilung Pressefreiheit Bespitzelung 9. Richtig oder falsch? Kreuze an. Aussagen zur Diktatur Mit Hilfe von Wahlen kann das Volk die Politik mitbestimmen. Die Medien werden für Propoganda für die Regierung missbraucht. Jedermann kann seine Meinung frei äussern. Die alleinige Macht wird z.B. von einem Offizirskorps ausgeübt. Im Staat ist nur eine einzige Partei zugelassen. Eine religiöse Gruppe kann Trägerin der Macht sein. Die Massenmeiden werden vom Staat kontrolliert. Aussagen zur Demokratie Es gibt viele Parteien im Land. Das Volk hat die oberste Entscheidungsgewalt im Land. Jedermann hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten. Viele Freiheiten und Rechte sind durch die Verfassung garantiert. In der indirekten Demokratie entscheidet das Volk endgültig über Verfassung und Gesetze. In der Schweiz findet man die reine direkte Demokratie nirgends mehr. In der halbdirekten Demokratie wählt das Volk bloss seine Abgeordneten ins Parlament, danach hat es nichts mehr zu sagen. Mittels Initiative und Referendum kann das Volk direkt Einfluss auf die Verfassung die Gesetzgebung nehmen. Aussagen zur Monarchie Die absolute Monarchie ist mit der Diktatur gleichzustellen. Monarchie und Demokratie sind miteinander nicht vereinbar. Die Staatsoberhäupter sind auf Lebzeiten bestimmt. Bundes-/Kantonsaufgaben Auftrag: 1. Lies in der Bundesverfassung Artikel 3 nach und schreibe ihn in das unten gezeichnete Feld. 2. Nimm die Broschüre „Bürger und Staat zur Hand und lies die Seiten 7-10 aufmerksam durch. 3. Versuche nun ohne Hilfe der Broschüre die folgende Tabelle auszufüllen. Wenn Dir weitere Bundes-/Kantonsaufgaben in den Sinn kommen, kannst Du diese selbstverständlich auch hinzufügen. Aufgaben des Bundes Aufgaben der Kantone 4. Wenn du die Tabelle ausgefüllt hast, nimmst du erneut die Broschüre zur Hand und kontrollierst dein Resultat. 5. Wenn der Lehrer die Tabelle korrigiert hat, kannst du sie in dein Heft einkleben. Vergiss die Überschrift „Bundes-/Kantonsaufgaben nicht. Lernziele Staatskunde 1 Du kennst die Ereignisse, welche vom Staatenbund zum Bundesstaat geführt haben. Du kannst den Begriffen Einheitsstaat, Staatenbund und Bundesstaat ein passendes Bild zuordnen Du kannst mindestens je drei Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger aufzählen Du kennst die wichtigsten Merkmale der Regierungsformen. Du kannst Aussagen den einzelnen Regierungsformen zuordnen Du weisst, welche Regierungsform die Schweizerische Eidgenossenschaft hat und welche in „Landsgemeindekantonen und vielen Gemeinden vorherrscht Du kannst den Begriff Demokratie mit einem Wort erklären Name: Probe: Staatskunde 1 1. Ordne die Texte in die richtige Reihenfolge. Notiere Zahlen von 1 bis 5. Bürgerkrieg (Sonderbundskrieg) zwischen den konservativen Kräften bzw. Kantonen und den liberalen bzw. radikalen Kräften und Kantonen. Bund der Eidgenossen durch Vertreter der Talschaften von Uri, Schwyz und Unterwalden. In der Folge stossen laufend weitere Talschaften und Städte zu diesem Bund. Bundesverfassung der Schweiz. Kompromiss im Sinne eines Bundesstaates. Wiederherstellung des alten Staatenbundes, aber mit neuen Kantonen, die aus den früheren Untertanengebieten und Herrschaften sowie aus den so genannten zugewandten Orten hervorgegangen sind. Untergang der alten Eidgenossenschaft im Gefolge der französischen Revolution. Beseitigung der Untertanenverhältnisse und der Herrschaften über andere Gebiete. Die Schweiz wird ein von Frankreich kontrollierter Einheitsstaat. 2. Beschrifte die Zeichnungen mit Staatenbund, Bundesstaat und Einheitsstaat. 3. Die Verfassung garantiert den Bürgerinnen und Bürgern eine Reihe von Rechten. Wer Rechte hat, muss aber auch Pflichten erfüllen. Nenne je 3 Rechte und Pflichten. Rechte Pflichten 4. Ordne den Bildern die Begriffe „Direkte Demokratie, „Halbdirekte Demokratie zu und nenne je ein Beispiel. Beispiel: Beispiel: 5. Um welche Regierungsform handelt es sich (Monarchie, Diktatur oder Demokratie)? Die Herrschaft wird von einer Generation zur nächsten durch Vererbung weitergegeben. Andersdenkende werden diskriminiert. Die Rechtsgleichheit ist ein hohes Gut. Nur der Regierung genehme Personen können ins Parlament gewählt werden. Mehrheitsentscheide verlangen eine tolerante Haltung gegenüber Minderheiten. Das Volk wird durch willkürliche Verhaftungen systematisch eingeschüchtert. Einzelinteressen müssen sich teilweise dem Gemeinwohl unterordnen. 6. Umschreibe den Begriff „Demokratie mit einem Wort. 7. Demokratie, Monarchie oder Diktatur? Kreuze an! Monarchie Im Staat ist nur eine einzige Partei zugelassen. Es gibt viele Parteien im Land. Das Volk hat die oberste Entscheidungsgewalt im Land. Jedermann hat vor dem Gesetz die gleichen Rechte und Pflichten. Mittels Initiative und Referendum kann das Volk direkt Einfluss auf die Verfassung die Gesetzgebung nehmen. Die Staatsoberhäupter sind auf Lebzeiten bestimmt. Demokratie Diktatur Die Behörden der Eidgenossenschaft Bundesgericht (38) Bundesrat (7) Vereinigte Bundesversammlung (246) Nationalrat (200) Ständerat (46) Das Schweizervolk National- und Ständerat Volk wählt Nationalrat Ständerat Vereinigte Bundesversammlung wählt Bundesgericht Bundesrat/Präsident Bundeskanzler General In den Kantonen werden die Nationalräte nach der Zahl der Einwohner gewählt. Je grösser die Wohnbevölkerung, umso mehr Nationalräte können in diesen Kantonen gewählt werden. Anders ist es beim Ständerat. Jeder Kanton ordnet zwei Ständeräte nach Bern ab. Die Nationalräte sind also sogenannte Volksvertreter, Ständeräte demgegenüber Kantonsvertreter. National- und Ständerat tagen zur Hauptsache getrennt in verschiedenen Sälen. Das Parlament ist kein Berufsparlament; die Kammern tagen während 12 (4 3) Wochen pro Jahr. In der Regel einmal pro Session tagen National- und Ständerat gemeinsam. Aufträge: 1. Was versteht man unter den Begriffen Kammer und Session? 2. Was ist die wichtigste Aufgabe dieser Räte? 3. Haben beide Räte die gleichen Rechte? 4. Wie viel erhalten diese Parlamentarier für ihre Arbeit? 5. Welche Einrichtungen stehen den Parlamentariern für die Bewältigung ihres Auftrages zu? Name: Probe: Staatskunde 2 1. Nenne folgende Bundesbehörden! Exekutive: Legislative: Judikative: 2. Wie viele Vertreter umfassen die folgenden Behörden? Behörde Anzahl Mitglieder Nationalrat Bundesrat Ständerat Vereinigte Bundesversammlung 3. Was versteht man unter folgenden Begriffen? Judikative Legislative Exekutive 4. Wer ist der höchste Gesetzgeber? 5. Wer wählt die folgenden Behörden? Kreuze das entsprechende Feld an. Bundesrat Nationalrat Ständerat Volk Bundesrat Ständerat Nationalrat Bundesgericht 6. Nenne die Aufgaben von National- und Ständerat! 7. Warum gibt es zwei Kammern? Der Bundesrat Der Bundesrat ist unsere Vollzugsbehörde. Er ist die oberste vollziehende und leitende Behörde der Eidgenossenschaft. Er ist einerseits Regierungsorgan unseres Landes, andererseits die Spitze der Verwaltung. Der Bundesrat ist verantwortlich für den Vollzug der Gesetze, welche Parlament und Volk beschlossen haben. Dazu kommen aber noch viele andere Aufgaben. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht ihnen ein grosser Verwaltungsapparat zur Verfügung. Weil die Aufgaben sehr umfangreich und zusammenhängend sind, wurde 1914 das Departementalsystem eingeführt. Jeder Bundesrat steht einem Departement vor, dem ganz bestimmte Sachgebiete zugewiesen sind. Name Partei Departement Stand August 2011 Die Bundesräte werden zu Beginn einer neuen Legislaturperiode von und für die Dauer von gewählt. In der Zwischenzeit kann kein Bundesrat abgewählt oder zum Rücktritt gezwungen werden. Das Parlament wählt zudem aus den Reihen der Bundesräte einen. Er ist nicht höher gestellt als seine sechs Amtskollegen. Seine Hauptaufgaben sind und. Daneben wird bei der Wahl des Bundesrates auf die angemessene Vertretung der Landesgegenden, der Sprachregionen und Parteistärke Rücksicht genommen. Zurzeit gehören je zwei Vertreter des Bundesrates der und der an. Je ein Vertreter kommt aus den Reihen der , und der . Johann N. Schneider-Ammann, Didier Burkhalter, Doris Leuthard, Micheline Calmy-Rey (Bundespräsidentin), Eveline Widmer-Schlumpf (Vizepräsidentin), Ueli Maurer, Simonetta Sommaruga, Bundeskanzlerin Corina Casanova Die Behörden des Kantons Bern wählt Regierungsrat (7) Grosse Rat (160) Obergericht (20) wählt Das Berner Volk Der Regierungsrat: Exekutive (Ausführende Behörde) Der Grosse Rat: Legislative (Gesetzgebende Behörde) Das Obergericht: Judikative (Richterliche Behörde) Regierungsstatthalter Die Regierungsstatthalterämter (RSTA) erfüllen, gestützt auf Artikel 93 der Kantonsverfassung im Kanton Bern folgende Hauptaufgaben: Vertretung des Regierungsrates im Verwaltungskreis; Überwachung des ordnungsgemässen Ganges der Verwaltung und Beaufsichtigung der Gemeinden; Tätigkeit in den von der Gesetzgebung bezeichneten Fällen als Bewilligungs-, Genehmigungs-, Verwaltungsjustiz- und Vollzugsbehörde; Führungs- und Koordinationsaufgaben in ausserordentlichen Lagen. Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons erfüllen die Regierungsstatthalterämter insbesondere folgende Funktionen: Vormundschaftliche Aufsichtsbehörde Anordnende Behörde für die Fürsorgerische Freiheitsentziehung Anordnende Behörde im Bereich des Erbschaftswesens: z.B. Inventare, Aufsicht über die Willensvollstrecker Bewilligungsbehörde im Bau- und im Gastgewerbe sowie im zivilrechtlichen Bereich Sicherstellung des Brandschutzes und Aufsicht über die Feuerwehren Der Grosse Rat des Kantons Bern In der Demokratie übt das Volk die höchste rechtsetzende Gewalt im Staate aus. Dieses überträgt jedoch einen Teil seiner Befugnisse der von ihm gewählten Volksvertretung. Im Kanton Bern ist dies der Grosse Rat. Der Grosse Rat ist die Legislative (gesetzgebende Behörde) des Kantons Bern. Die 160 Mitglieder des Kantonsparlamentes werden alle vier Jahre (2014, 2018.) jeweils im Frühjahr von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Seit 1922 wird der Grosse Rat im Proporz (Verhältniswahlrecht) gewählt. Wahlberechtigt sind alle im Kanton Bern wohnhaften Schweizerbürgerinnen und -bürger ab 18 Jahren. Der Grosse Rat berät und beschliesst die hängigen Geschäfte während fünf jährlichen Sessionen. Diese finden in der Regel im Rathaus in Bern statt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Die Verhandlungssprachen sind Deutsch (Mundart) und Französisch. Die Debatten werden simultan in die beiden Amtssprachen deutsch und französisch übersetzt. Der Grosse Rat ist nur verhandlungs- und beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder (81 Personen) anwesend sind. Grossratsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus. Sie erhalten dafür eine finanzielle Entschädigung (Taggeld und Reiseentschädigung). Im Jahr 2006 wurden erstmals nur noch 160 Grossrätinnen und Grossräte ins Kantonsparlament gewählt (bis 2006 waren es 200 Mitglieder). Am 22. September 2002 haben die Stimmberechtigten des Kantons Bern an der Urne die Verkleinerung des Grossen Rates beschlossen. Geändert wurde auch das Wahlverfahren. Der Kanton Bern wird neu in acht Wahlkreise aufgeteilt und nicht mehr in 26 Amtsbezirke. Jeder Amtsbezirk hat Anspruch auf mindestens einen Sitz. Die Zahl der Grossratsmandate in den Wahlkreisen basiert auf der Bevölkerungszahl. Dem Berner Jura sind zwölf Sitze garantiert. Fragen zum Text 1. Wer kann in den Grossrat gewählt werden? 2. Wie viele Sessionen finden pro Jahr statt? 3. Wo finden die Sessionen statt? 4. Wann kann der Grossrat keine Beschlüsse treffen? 5. Ist ein Grossratsmandat eine Vollzeitbeschäftigung? 6. Muss ein Grossrat die französische Sprache beherrschen? 7. Wer wählt den Grossen Rat des Kantons Bern? 8. Wie heissen die Grossräte des Verwaltungskreises Obersimmental-Saanen? 9. Kann man den Verhandlungen des Grossen Rates beiwohnen? Der Regierungsrat des Kantons Bern Er besteht aus sieben Mitgliedern und wird alle vier Jahre von den Stimmberechtigten im Majorzverfahren (Mehrheitswahlverfahren) an der Urne gewählt. Dem Berner Jura ist verfassungsmässig ein Sitz in der Regierung garantiert. Dem Regierungsrat gehören zurzeit drei Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei (SP) und je ein Mitglied der Schweizerischen Volkspartei (SVP), der FDP.Die Liberalen (FDP), der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) und ein Mitglied der Grünen Partei (GP) an. Der Grosse Rat (Legislative) wählt jährlich den Regierungspräsidenten oder die Regierungspräsidentin. 2011 ist Bernhard Pulver Regierungspräsident. Er leitet die Sitzungen und repräsentiert den Regierungsrat nach innen und nach aussen. Die Legislaturperiode beginnt nicht mit dem Kalenderjahr, sondern jeweils am 1. Juni. Der Regierungsrat von links nach rechts: Kurt Nuspliger, Staatsschreiber Christoph Neuhaus; Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Hans-Jürg Käser; Polizei- und Militärdirektor Andreas Rickenbacher; Volkswirtschaftsdirektor, Vizepräsident des Regierungsrates Bernhard Pulver; Erziehungsdirektor, Regierungspräsident Barbara Egger-Jenzer; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Philippe Perrenoud; Gesundheits- und Fürsorgedirektor Beatrice Simon; Finanzdirektorin Organigramm der Gemeinde Lenk Gemeindeversammlung Urnengemeinde Legislative Gemeindepräsident wählt Gemeinderat Exekutive 1 Gemeinderatspräsident 8 Gemeinderäte Ressortzuteilung Präsidiales Finanzen Bildung Hochbau Planung Strassen Ver- und Entsorgung Soziales Sicherheit Volkswirtschaft wählt Kommissionen Präsidialkommission Aufsichtskommission KUSPO Feuerwehrkommission Sicherheitskommission Sport/Kultur/Freizeitkommission Volkswirtschaftskommission Planungskommission Baukommission Strassenkommission Kom. Ver- und Entsorgung Betriebskom. Altersheim Finanzkommission Volksschulkommission. Spezialkommissionen Rechnungsprüfungskom. Vormundschaftskom. Arbeitsblatt Organisationsreglement der Gemeinde Frage Antwort Gemeindeversammlung 1. Wann finden ordentliche Gemeindeversammlungen statt? 2. Kann der Gemeinderat zu weiteren Versammlungen einladen 3. In welchem Zeitraum muss der Gemeinderat zu einer Gemeindeversammlung einladen? 4. Wenn ein Stimmberechtigter an einer Gemeindeversammlung ein Geschäft vorbringt, 5. 6. 7. 8. Erhält ein in der Versammlung durch einen Stimmbürger eingebrachtes Geschäft die Zustimmung, Wie oft dürfen sich in der Regel die Stimmberechtigten zu einem Geschäft äussern? Die Diskussion dauert sehr lange. Kann ein Stimmberechtigter beantragen, die Beratung zu schliessen? Muss der Gemeinderat einen jährlichen Beitrag von Fr. 6‘000 für einen Jugendtreff der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorlegen? Mai und Dezember Mai, Oktober und Dezember 1. Halbjahr und 2. Halbjahr Ja, wenn eine Initiative vorliegt Ja Nein 30 Tage vor der Versammlung Es gibt keine Vorschrift 14 Tage vor der Versammlung darf darüber abgestimmt werden wird über dieses Geschäft ein endgültiger Beschluss gefällt darf darüber nicht abgestimmt werden muss dies der Gemeinderat innert 30 Tagen umsetzen kommt dem Entscheid die Wirkung einer Initiative zu einmal dreimal so oft sie wollen, höchstens 5 Min. nein ja ja, wenn die Versammlungsleitung einverstanden ist. Ja Nein 9. Kann eine Stimmberechtigte Person an der Versammlung verlangen, dass über ein Geschäft schriftlich (geheim) abgestimmt wird? Nein Ja, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen. Ja, wenn 10% der Stimmberechtigten zustimmen. 10. Können auch nicht Stimmberechtigte an der Gemeindeversammlung teilnehmen? Ja Nein 11. Dürfen an der Gemeindeversammlung Tonaufnahmen gemacht werden? Ja Nein Ja, wenn die Mehrheit der Versammlung zustimmt. Artikel Frage Antwort Artikel Stimmrecht 1. Wer ist an der Lenk stimmberechtigt? Alle über 18-jährigen Einwohner Alle über 18-jährigen Einwohner, die Schweizerbürger sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben. Alle über 18-jährigen Einwohner, die Schweizerbürger sind Initiative 1. Mit einer Initiative kann verlangt werden, 2. Wie viele Unterschriften sind nötig, dass eine Initiative zustande kommt? 3. Wer darf eine Initiative unterschreiben? 4. 5. 6. 7. Ist eine Initiative gültig, wenn sie nur eine Anregung enthält? Innerhalb welchem Zeitpunkt müssen die Unterschriften gesammelt werden? Kann eine eingereichte Initiative zurückgezogen werden? Innerhalb welcher Zeit muss der Gemeinderat ein gültiges Initiativbegehren der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorlegen? dass ein Geschäft der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt werden muss. dass der Gemeinderat einen Beschluss über dieses Geschäft fasst. 100 mindestens 10% der Stimmberechtigten ein Viertel der Stimmberechtigten Alle Einwohner Alle stimmberechtigten Einwohner Alle erwachsenen Einwohner Ja Nein 2 Monate 6 Monate 1 Jahr Ja Nein 30 Tage An der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung 8 Monate Auftrag Verfasst einen Entwurf für einen Unterschriftenbogen für die Einreichung einer Gemeindeinitiative gemäss Beispiel auf der nächsten Seite. Lösungen Arbeitsblatt Organisationsreglement der Gemeinde Frage Antwort Artikel Gemeindeversammlung 1. Wann finden ordentliche Gemeindeversammlungen statt? 2. Kann der Gemeinderat zu weiteren Versammlungen einladen 3. In welchem Zeitraum muss der Gemeinderat zu einer Gemeindeversammlung einladen? 4. Wenn ein Stimmberechtigter an einer Gemeindeversammlung ein Geschäft vorbringt, 5. 6. 7. Erhält ein in der Versammlung durch einen Stimmbürger eingebrachtes Geschäft die Zustimmung, Wie oft dürfen sich in der Regel die Stimmberechtigten zu einem Geschäft äussern? Die Diskussion dauert sehr lange. Kann ein Stimmberechtigter beantragen, die Beratung zu schliessen? Muss der Gemeinderat einen jährlichen Beitrag von Fr. 6‘000 für einen Jugendtreff der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorlegen? Mai und Dezember Mai, Oktober und Dezember 1. Halbjahr und 2. Halbjahr Ja, wenn eine Initiative vorliegt Ja Nein 30 Tage vor der Versammlung Es gibt keine Vorschrift 14 Tage vor der Versammlung darf darüber abgestimmt werden wird über dieses Geschäft ein endgültiger Beschluss gefällt darf darüber nicht abgestimmt werden muss dies der Gemeinderat innert 30 Tagen umsetzen kommt dem Entscheid die Wirkung einer Initiative zu einmal dreimal so oft sie wollen, höchstens 5 Min. nein ja ja, wenn die Versammlungsleitung einverstanden ist. Art. 26 Art. 26 Art. 27 Art. 29 Art. 29 Art. 34 Art. 35 Ja Nein Art. 4 9. Kann eine Stimmberechtigte Person an der Versammlung verlangen, dass über ein Geschäft schriftlich (geheim) abgestimmt wird? Nein Ja, wenn ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten zustimmen. Ja, wenn 10% der Stimmberechtigten zustimmen. Art. 40 10. Können auch nicht Stimmberechtigte an der Gemeindeversammlung teilnehmen? Ja Nein Art. 50 11. Dürfen an der Gemeindeversammlung Tonaufnahmen gemacht werden? Ja Nein Ja, wenn die Mehrheit der Versammlung zustimmt. Art. 50 8. Frage Antwort Artikel Stimmrecht 1. Wer ist an der Lenk stimmberechtigt? Alle über 18-jährigen Einwohner Alle über 18-jährigen Einwohner, die Schweizerbürger sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben. Alle über 18-jährigen Einwohner, die Schweizerbürger sind Art. 20 Initiative 1. Mit einer Initiative kann verlangt werden, 2. Wie viele Unterschriften sind nötig, dass eine Initiative zustande kommt? 3. Wer darf eine Initiative unterschreiben? 4. 5. 6. 7. Ist eine Initiative gültig, wenn sie nur eine Anregung enthält? Innerhalb welchem Zeitpunkt müssen die Unterschriften gesammelt werden? Kann eine eingereichte Initiative zurückgezogen werden? Innerhalb welcher Zeit muss der Gemeinderat ein gültiges Initiativbegehren der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorlegen? dass ein Geschäft der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt werden muss. dass der Gemeinderat einen Beschluss über dieses Geschäft fasst. 100 mindestens 10% der Stimmberechtigten ein Viertel der Stimmberechtigten Alle Einwohner Alle stimmberechtigten Einwohner Alle erwachsenen Einwohner Ja Nein 2 Monate 6 Monate 1 Jahr Ja Nein 30 Tage An der nächsten ordentlichen Gemeindeversammlung 8 Monate Art. 21 Art. 21 Art. 21 Art. 21 Art. 22 Art. 21 Art. 24 Auftrag Verfasst einen Entwurf für einen Unterschriftenbogen für die Einreichung einer Gemeindeinitiative gemäss Beispiel auf der nächsten Seite. Wie wird gewählt? und Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen Proporz- und Majorzwahlsystem. Die Proporzwahl Bei der Wahl in den National- und Grossrat wird das Proporzwahlsystem angewandt. Es heisst auch Verhältniswahl, weil die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Parteienstimmen auf die Parteien verteilt werden. Die Idee dieses Wahlsystems: Grundsätzlich stimmen die Wählenden für eine Partei und erst in zweiter Linie für eine Person. Zuerst werden die Parteistimmen ausgezählt, also die Parteistärke festgestellt. Anhand dieser Parteistärke werden die Sitze auf die Parteien verteilt. Innerhalb der Parteien sind dann die Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt. Die Majorzwahl Bei der Wahl in den Ständerat, Bundes-rat und Gemeinderat wird das Majorz- oder MehrheitsWahlverfahren angewandt. Es hat eine klare Mehrheitsbildung zum Ziel. Jene Kandidierenden, die am meisten Stimmen erzielt haben, erhalten die Mandate zugesprochen. Starke Parteien werden bei diesem System bevorzugt, Minderheiten gehen häufig leer aus. Im Ständerat sind aus diesem Grund vorwiegend nur die grossen Parteien vertreten. Bei diesem System wird zwischen absolutem (mehr als die Hälfte der Stimmen) und relativem Mehr (gewählt ist wer mehr Stimmen hat) unterschieden. Die Listen Für die Wahl in den Nationalrat/Grossrat erhalten die StimmbürgerInnen vorgedruckte KandidatInnenlisten einzelner Parteien und Parteiverbindungen sowie eine leere Liste. Den Wählenden ist überlassen, ob sie eine vorgedruckte Liste unverändert einlegen oder sie handschriftlich bearbeiten (Kumulieren, Panaschieren und Streichen), oder ob sie die leere Liste selber ausfüllen. Es darf aber nur eine Liste ins Wahlcouvert gelegt werden. Kumulieren Beim Proporz-Wahlverfahren der Nationalratswahlen kann der Name von Kandidierenden zweimal handschriftlich auf die Liste geschrieben werden, das heisst, er wird kumuliert. Parteien können von sich aus Kandidierende auf der Wahlliste doppelt aufführen, also vorkumulieren. Dies wird gemacht, um die Wahlchancen einzelner Kandidierender zu erhöhen, oder um bei grosser Mandatszahl die Liste zu füllen. Kumulierte KandidatInnen erhalten somit zwei Stimmen. Mehr sind nicht erlaubt. Panaschieren Panaschieren bedeutet mischen. Auf einer Liste werden Namen gestrichen und an deren Stelle handschriftlich Kandidierende anderer Listen desselben Wahlkreises gesetzt. Beim Panaschieren verliert die Partei, deren Liste benutzt wurde, Stimmen an die anderen Parteien, deren Vertreterinnen und Vertreter auf die Liste gesetzt wurden. Die Panaschiermöglichkeit schwächt allgemein die Stellung der Parteien bei der Listengestaltung und ermöglicht dafür eine individuelle, parteiunabhängige Wahl der Kandidierenden. Streichen Auf vorgedruckten Wahlzetteln dürfen Namen von Hand gestrichen werden. Der Wahlzettel muss aber mindestens eine wählbare Person enthalten. Leere oder gestrichene Zeilen auf einem Wahlzettel gehen als Parteistimmen an die Partei, die oben auf der Liste aufgeführt ist. Sie werden Zusatzstimmen genannt. Gleichzeitiges Panaschieren, Kumulieren und Streichen ist erlaubt. Wann ist ein Wahlzettel ungültig? Wenn er keinen Kandidatennamen des Wahlkreises enthält. Wenn er nicht amtlich ist. Wenn er anders als handschriftlich ausgefüllt/abgeändert ist. Wenn er ehrverletzende Äusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthält. Wenn mehr als eine Liste im Wahlcouvert ist. Unsere wichtigsten Parteien Auftrag: Einige Wochen vor den Regierungs-, Grossrats-, Nationalrats- und Ständeratswahlen, versucht jede Partei, um die Gunst der Wähler zu werben. Beinahe jeden Tag erhalten wir Heftchen und Flugblätter, welche für eine Partei oder Kanditat/in Propoganda machen, ins Haus. Sammle dieses Material! Auch in Zeitungen findest du Propogandainserate. Schneide auch diese aus! Erstelle ein Plakat mit den Wahlsprüchen (Slogans) dieser Parteien! Die Parteien verfolgen unterschiedliche Ziele. Anhand des gesammelten Materials kannst du dir ein Bild ihrer Ziele machen. Parteiportraits (gemäss www.vimentis.ch) FDP – Die Liberalen Die FDP steht für die Freiheit und Selbstverantwortung der Schweizer Bürger. Sie setzt sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Sicherheit der Sozialwerke und einen schlanken Staat mit wenig Bürokratie ein. SP – Sozialdemokratische Partei Schweiz Die SP setzt sich für eine gerechte und solidarische Schweiz ein. Sie will finanziell schwächere Familien stärken. Sie will auch dafür sorgen, dass Wohnungspreise sinken, so dass sich jeder eine passende Wohnung leisten kann. Ausserdem möchte die SP Chancengleichheit für alle schaffen. Existenzsichernde Mindestlöhne sind der SP ein Anliegen. SVP – Schweizerische Volkspartei Die SVP setzt sich für eine freie und unabhängige Schweiz ein. Mit weniger Vorschriften, weniger Bürokratie und geringeren Steuern sollen das Gewerbe und die Wirtschaft gefördert werden. Daneben macht sich die SVP auch für eine strenge Ausländer- und Asylpolitik stark. CVP Christlichdemokratische Volkspartei Die CVP setzt sich für eine offene, aber sozial verträgliche Wirtschaft ein. Sie unterstützt den freien Wettbewerb und sieht das Wirtschaftswachstum als notwendiges Mittel zur Steigerung des allgemeinen Wohlstands. Die Stärkung der Familien, die Sicherung der Sozialwerke und die Förderung des Bildungssystems sind zentrale Anliegen der Partei. Bürgerlich-Demokratische Partei Die BDP ist eine moderne bürgerliche Partei. Sie verfolgt eine lösungsorientierte Politik für den Mittelstand und die KMU. Zudem setzt sie sich für eine gesunde Wirtschaft und eine starke Armee ein. Schliesslich will sie die Entschlossenheit in der Justiz fördern und einen koordinierten Ausstieg aus der Kernenergie ermöglichen. Grüne – Grüne Partei der Schweiz Die Grünen setzen sich für den Schutz der Umwelt, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und für soziale Gerechtigkeit ein. Dabei sind ihr die Werte Langfristigkeit, Qualität, Solidarität und Vielfalt besonders wichtig. GLP Grünliberale Partei Die Grünliberalen verfolgen in sämtlichen Bereichen das Prinzip der Nachhaltigkeit. Als zentrales Ziel soll der Schutz der Umwelt mit wirtschaftlichen Interessen vereint werden. Die Grünliberalen setzen soweit möglich auf die Eigenverantwortung der Bürger. Es sollen deshalb in erster Linie Anreizmechanismen und nur wo nötig Verbote und Gebote zur Anwendung kommen. CSP Christlich-soziale Partei Die CSP stellt die sichere und würdige Existenz des Menschen in den Mittel-punkt ihrer Politik. Sie orientiert sich an christlich-ethischen Grundwerten und setzt sich für eine nachhaltige Umweltpolitik ein. EVP – Evangelische Volkspartei Die EVP als Mittepartei politisiert auf der Grundlage christlicher Werte. Sie setzt sich vor allem für Schwache und Benachteiligte ein. Die EVP steht für Eigenverantwortung ein und strebt eine soziale Marktwirtschaft an. Zudem setzt sich die Partei für die Stärkung der Familie und für den weltweiten Frieden ein. EDU Eidgenössisch-Demokratische Union Die EDU versteht sich als unabhängige, christlich-evangelische Partei mit sozialer, bürgerlicher Ausrichtung. Sie setzt sich vor allem für ethische Anliegen ein und engagiert sich für ausgeglichene Staatsfinanzen. SD – Schweizer Demokraten Die Schweizer Demokraten wollen eine freie, neutrale und unabhängige Schweiz, in der das Volk in den Gemeinden, Kantonen und dem Bund ein bedeutendes Mitspracherecht hat. Sie möchten einen gesunden, stabilen und sozialen Lebensraum für das Schweizervolk, übermässiges Wirtschaftswachstum vermeiden und die Einwanderung massiv reduzieren. Piratenpartei Das wichtigste Thema der Piratenpartei ist der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Ausserdem macht sie sich für einen freien Zugang zu Wissen und Bildung stark. Die Piratenpartei richtet sich nicht an eine bestimmte traditionelle politische Ausrichtung, sondern an alle in gleichem Masse und bezieht nur zu bestimmten Themen eine klare Position. Lernziele Staatskunde 3 Du kannst die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde, welche im Majorzwahlverfahren gewählt werden, aufzählen Du kannst die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde, welche im Proporzwahlverfahren gewählt werden, aufzählen Du kannst die Begriffe Majorz und Proporz umschreiben Du kannst das absolute Mehr berechnen Du kennst den Unterschied von absolutem und relativem Mehr Du kannst das Panaschieren und Kumulieren auf einer Wahlliste anwenden Du kannst die Parteien den Bezeichnungen links, rechts und mitte zuordnen Du weisst, wann eine Wahlliste ungültig ist Name: Probe: Staatskunde 3 1. In welchem Wahlsystem werden folgende Behörden gewählt? Kreuze an! Majorz Proporz Grosse Rat Bundesrat Nationalrat Gemeinderat Regierungsrat Ständerat 2. Berechne das absolute Mehr. Fülle sämtliche leeren Felder aus! Wahlresultat 1. Wahlgang 2. Wahlgang 3. Wahlgang Ausgeteilte Wahlzettel 246 245 246 Eingegangene Wahlzettel 244 245 246 Leer 0 3 0 Ungültig 0 1 0 Gültig Absolutes Mehr 3. Die Parteien werden in Rechts-, Mitte-, und Linksparteien eingeteilt: Fülle die Tabelle mit den Bundesratsparteien (SVP, SP, BDP, FDP, CVP) aus. Links Mitte Rechts 4. Bei welchem Wahlsystem zählt in erster Linie die Parteistärke? 5. Kumuliere eine Person auf der Liste der SP-Frauen. Panaschiere eine Person auf der Liste der FDP. 2 SP Frauen 3 FDP 2.1 Muster Edith 3.1 Werker Hans 2.2 Beispiel Luise 3.2 Wirt Käthi 2.3 Grünvogel Sandra 6. Wann ist eine Wahlliste ungültig? Nenne mindestens 3 Beispiele! Die Mittel der Parlamentarier Der Parlamentarier berät, debattiert und entscheidet. Er kann aber auch Anstösse für neue Gesetze geben und vom Bundesrat Auskunft verlangen. Es stehen ihm dazu folgende Mittel zur Verfügung: Starke Mittel Parlamentarische Einzelinitiative Motion Schwache Mittel Postulat Interpellation Einfache Anfrage Auftrag: Versuche diese Begriffe möglichst kurz und klar mit Hilfe der Broschüre „Bürger und Staat zusammenzufassen! Parlamentarische Einzelinitiative Motion Postulat Interpellation Einfache Anfrage Schneide die Zettel aus und klebe sie an die richtige Stelle im Heft. Vorschlag zu einem Gesetz Nach Zustimmung erfolgt Ausarbeitung in Kommission Auftrag an Bundesrat zu einer Sache Massnahmen zu treffen Beide Räte müssen zustimmen Auftrag an den Bundesrat, dem Parlament zu einer Sache einen Bericht zu unterbreiten Der zweite Rat muss nicht zustimmen Parlamentarier verlangen Auskunft vom Bundesrat Über die Antwort des Bundesrates kann eine Diskussion verlangt werden Parlamentarier verlangen Auskunft vom Bundesrat Anfrage und Antwort werden vom Parlament nicht behandelt Oberster Gesetzgeber: Das Volk Das Referendums- und Initiativrecht gibt dem Schweizer Volk die Möglichkeit, auch über Sachfragen zu entscheiden. Dadurch unterscheidet sich die schweizerische von den meisten andern Demokratien. Fragen zum Referendum: 1. Was versteht man unter dem Begriff Referendum? 2. Wann gilt das obligatorische Referendum? 3. Wann das fakultative Referendum? 4. Wie viele Stimmbürger sind nötig, um das fakultative Referendum zu ergreifen? 5. In welcher Zeit kann man das fakultative Referendum ergreifen? 6. Wann tritt ein Verfassungs- oder Gesetzesbeschluss in Kraft? Fragen zur Initiative: 1. Was versteht man unter dem Begriff Initiative? 2. Wann ist eine Initiative zustandegekommen? 3. Wann gilt eine Initiative als angenommen? Initiative und Referendum im Kanton Bern Auszug aus der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 4.3 Initiativen Art. 58 Anwendungsbereich 1 Mit einer Initiative kann das Begehren gestellt werden auf Total- oder Teilrevision der Verfassung, Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes, Kündigung oder Aufnahme von Verhandlungen über Abschluss oder Änderung eines interkantonalen oder internationalen Vertrags, soweit er der Volksabstimmung untersteht, sowie auf Ausarbeitung eines Grossratsbeschlusses, welcher der Volksabstimmung untersteht. 2 Eine Initiative ist zustande gekommen, wenn innert sechs Monaten 15 000 Stimmberechtigte das Begehren unterzeichnen. Für das Begehren um Totalrevision der Verfassung sind 30 000 Unterschriften notwendig. 3 Eine Initiative kann die Form der einfachen Anregung oder, sofern sie nicht die Totalrevision der Verfassung oder die Ausarbeitung eines Grossratsbeschlusses verlangt, die Form des ausgearbeiteten Entwurfes aufweisen. 4.4 Volksabstimmungen Art. 61 Obligatorische Volksabstimmung 1 Obligatorisch unterliegen der Volksabstimmung Verfassungsrevisionen, Initiativen, denen der Grosse Rat nicht zustimmt oder denen er einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, interkantonale und internationale Verträge, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind, Änderungen des Kantonsgebietes, ausgenommen Grenzkorrekturen. 2 Vorlagen, die der fakultativen Volksabstimmung unterliegen, werden der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt, wenn 100 Mitglieder des Grossen Rates es verlangen. [Fassung vom 22. 9. 2002] Art. 62 Fakultative Volksabstimmung 1 Ferner unterliegen der Volksabstimmung, wenn das Referendum zustande gekommen ist, Gesetze, interkantonale und internationale Verträge, die einen Gegenstand zum Inhalt haben, welcher im Kanton der fakultativen Volksabstimmung untersteht, Ausgabenbeschlüsse des Grossen Rates, sofern sie einmalige Ausgaben über zwei Millionen Franken oder wiederkehrende Ausgaben über 400 000 Franken betreffen, Konzessionsbeschlüsse des Grossen Rates, Grundsatzbeschlüsse des Grossen Rates, 2 weitere Sachbeschlüsse des Grossen Rates, wenn das Gesetz es vorschreibt sowie wenn der Grosse Rat oder 70 seiner Mitglieder es verlangen. Nicht referendumsfähig sind Wahlen, Justizgeschäfte, der Geschäftsbericht [Fassung vom 24. 2. 2008] und der Voranschlag. [Fassung vom 22. 9. 2002] Das Referendumist zustande gekommen, wenn innert drei Monaten seit Publikation der Vorlage 10 000 Stimmberechtigte die Volksabstimmung über den Gegenstand verlangen. Mais im Bundeshaus von Jean-Stéphane Bron (CH 2003), 90 Min., Im Zimmer 87 des Bundeshauses trifft sich eine parlamentarische Kommission, die ein Gesetz zur Gentechnologie erarbeiten soll. Hinter verschlossenen Türen wird die so genannte Gen-Lex beraten, während draussen geduldig ein Filmteam wartet Der Film verfolgt die Abenteuer dieser Kommission, begleitet die Abgeordneten bei ihrer Arbeit, und zeigt die Ränkespiele in diesen Politthriller. Die Wirtschaftsvertreter und Anhänger dieser revolutionären Technologie treffen auf heftigen Widerstand der Gentechkritiker, die befürchten, dass alles ausser Kontrolle gerät. Obwohl die Kamera zu den Debatten nicht zugelassen ist, die Kamera fängt die Körpersprache der ProtagonistInnen ein, und verrät uns, wie es um sie steht. Und macht uns zu Vertrauten, denen im Gang draussen „en passant auch mal ein kleines Geheimnis anvertraut. Mais im Bundeshuus wirft einen Blick hinter die Kulissen schweizerischer Politik und führt vor, wie eine Debatte ablaufen kann. Wo der/die Parlamentarierin als Mensch zu Wort kommt, und wo es vor allem um „Politik geht. Spannend und witzig zeigt der Film die Machtspiele, aber auch die Grenzen unseres Politsystems. Heute: Soll das geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere in der Schweizer Landwirtschaft über 2013 hinaus verlängert werden? Mit der Annahme der Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft („Gentrechfrei-Initiative) wurde im Jahr 2005 ein fünfjähriger Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik in der Schweizer Landwirtschaft beschlossen. Das Moratorium verbietet, in der Schweiz gentechnisch veränderte Tiere zu halten oder Pflanzen anzubauen. Zulässig ist jedoch die Forschung mitsamt kontrollierter Freisetzungsversuche. Ziel des Moratoriums ist es, wissenschaftliche Grundlagen für einen fundierten Entscheid über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen zu schaffen. Dieses Moratorium wäre Ende 2010 automatisch ausgelaufen. Die eidgenössischen Räte beschlossen aber eine Verlängerung des Moratoriums bis 2013, da die wissenschaftlichen Grundlagen zum Zeitpunkt des Auslaufens des Moratoriums noch nicht vorlagen. Lernziele Staatskunde Grundlegende Lernziele Du kannst den Begriff Demokratie erklären Du kannst je mindestens zwei Kantons- und Bundesaufgaben nennen Du kannst die Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative erklären Du kannst die Behörden der Eidgenossenschaft, des Kantons und der Gemeinde aufzählen und diese der Legilsative, Exekutive und Judikative zuordnen Du kennst die Anzahl Mitglieder der Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde Du kannst die starken und schwachen Mittel, über die Parlamentarier verfügen, aufzählen Du weisst, wer die Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde wählt Du kennst zwei Unterschiede vom Majorz- und Proporzwahlsystem Du kannst die Bundesratsparteien aufzählen Du kannst die beiden Grundrechte aufzählen, die dem Schweizer Volk die Möglichkeit gibt, über Sachfragen zu entscheiden. Erweiterte Lernziele Du weisst, warum in der Schweiz von der halbdirekten Demokratie gesprochen wird Du kennst die Exekutivbehörden von Kanton, Bund und Gemeinde sowie die Grossratsvertreter des Obersimmentals namentlich Du kennst die Unterschiede der starken und schwachen Mittel der Parlamentarier Du kannst den Werdegang eines Gesetzes aufzeigen Du kennst grob die Ziele, welche die Bundesratsparteien verfolgen Du kannst die Bundesratsparteien den Gruppen Rechts-, Links- und Mitteparteien zuordnen Du kennst den Unterschied zwischen obligatorischem und fakultativem Referendum Du weisst, was eine Initiative ist Du kannst die Begriffe Kumulieren und Panaschieren erklären und anwenden Name: Probe: Staatskunde 28/27 6 ee 26/25/24 5 ee 23/22/21 5 ee 20-16 4 ge 15-12 4 ge 11-8 3 gne 3 7-5 gne Grundlegende Lernziele 8. Welches Regierungssystem hat die Schweiz? 1 9. Fülle die Tabelle aus. Legislative Exekutive Eidgenössische Behörden Kantonsbehörden 3 Gemeindebehörden 10. Wie viele Vertreter umfassen die folgenden Behörden? Behörde Anzahl Mitglieder Regierungsrat des Kantons Bern Nationalrat Bundesrat 3 Gemeinderat Grosse Rat des Kantons Bern Ständerat 11. Was versteht man unter folgenden Begriffen? Judikative Legislative Exekutive 3 12. Der höchste Gesetzgeber ist das Volk. Wie kann das Volk in der Prozess der Gesetzgebung eingreifen? 2 13. Wer wählt die folgenden Behörden? Kreuze das entsprechende Feld an. Bundesrat Nationalrat Ständerat Volk Bundesrat Ständerat Gemeinderat 3 Nationalrat Bundesgericht Grosse Rat 14. Streiche in folgender Aufzählung die Parteien durch, die nicht im Bundesrat vertreten sind. SVP, EDU, FDP, JSVP, SP, EVP, GB, CVP 1 15. Parlamentariern stehen verschiedene Mittel (starke und schwache) zur Verfügung. Nenne mindestens zwei Mittel! 1 16. Umschreibe kurz das Proporz-Wahlsystem. 2 17. Streiche die Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes gehören durch. Zollwesen Postwesen Armee Aussenpolitik 1 Erweiterte Lernziele 1. Die Bundesratsparteien werden in Rechts-, Mittel-, und Linksparteien eingeteilt: Fülle die Tabelle aus Links Mitte Rechts 1 2. Welche Ziele verfolgt die SP? Umschreibe kurz. 1 3. Kumuliere eine Person auf der Liste der SP-Frauen. Panaschiere eine Person auf der Liste der FDP. 2 SP Frauen 3 FDP 2.1 Muster Edith 3.1 Werker Hans 2.2 Beispiel Luise 3.2 Wirt Käthi 2 2.3 Grünvogel Sandra 4. Welche Bundesräte fehlen in folgender Aufzählung? Schmid, Calmy-Rey, Metzler, Villiger, Couchepin 1 5. Nenne die Grossräte des Obersimmentals. 1 6. Du möchtest einen neuen Verfassungsartikel vorschlagen. Was musst tun tun? Zeige den Weg bis zur Abstimmung kurz auf. 2 Name: Probe: Staatskunde 4 1. Welches Regierungssystem hat die Schweiz? (möglichst genau) 2. Fülle