Arbeitsblatt: Volksrechte
Material-Details
Die Volksrechte auf Bundesebene
Diverses / Fächerübergreifend
Gemischte Themen
11. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
1042
1657
11
03.05.2006
Autor/in
Simon Schaffner
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Staatskunde: Die Volksrechte auf Bundesebene Die Grundrechte der Bürger stehen in der z.B: 1. vor dem Gesetz 2. Recht, sich überall in der Schweiz 3.freiheit 4. Recht, zu bilden 5. freiheit 6. freiheit Eine Verfassungsänderung kommt dann zustande, wenn nicht nur die Mehrheit der Stimmbürger, sondern auch die Mehrheit der (Stände) sie wünscht. Die Bevölkerung hat zwei Möglichkeiten, direkt in die Politik einzugreifen, d. h. Gesetzesänderungen zu verlangen oder zu verhindern. Verfassung Gesetz Verordnung Reglement Das Initiativrecht Das Referendumsrecht Mit Unterschriften kann eine Volksinitiative lanciert und ein neuer Verfassungsartikel vorgeschlagen werden. Diese Unterschriften müssen innerhalb Monaten gesammelt werden und es dürfen nur StimmbürgerInnen ab Jahren unterschreiben. So war es beispielsweise möglich, dass die Schweizer Bevölkerung 1989 über die Abschaffung der Armee abstimmen konnte, was sie ablehnte. Nur etwa jede zehnte Initiative wird angenommen. Die Behörden reagieren auf eine eingereichte Initiative manchmal mit einem Ist ein Teil der Bevölkerung mit einem Beschluss des Paralmentes nicht einverstanden, kann ein Referendum ergriffen werden. Gelingt es der Gegnerschaft dieses Beschlusses, innerhalb von Tagen Unterschriften zu sammeln (fakultatives Referendum), muss an einer Volksabstimmung darüber entschieden werden. Etwa die Hälfte der Vorlagen werden vom Volk angenommen. Das Petitionsrecht Alle urteilsfähigen Personen – also auch ein Schüler oder eine Schülerin des OZ Grünau – haben das Recht, schriftliche Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Meistens werden Petitionen beantwortet, die Behörde ist dazu aber nicht verpflichtet. Vor- und Nachteile der direkten Demokratie Staatskunde: Die Volksrechte auf Bundesebene Die Grundrechte der Bürger stehen in der Verfassung z.B: 1. Gleichheit vor dem Gesetz 2. Recht, sich überall in der Schweiz niederzulassen 3. Meinungsfreiheit 4. Recht, Vereine zu bilden 5. Religionsfreiheit 6. Pressefreiheit Eine Verfassungsänderung kommt dann zustande, wenn nicht nur die Mehrheit der Stimmbürger, sondern auch die Mehrheit der Kantone (Stände) sie wünscht. Die Bevölkerung hat zwei Möglichkeiten, direkt in die Politik einzugreifen, d. h. Gesetzesänderungen zu verlangen oder zu verhindern. Verfassung Gesetz Verordnung Reglement Das Initiativrecht Das Referendumsrecht Mit 100000 Unterschriften kann eine Volksinitiative lanciert und ein neuer Verfassungsartikel vorgeschlagen werden. Diese Unterschriften müssen innerhalb 18 Monaten gesammelt werden und es dürfen nur StimmbürgerInnen ab 18 Jahren unterschreiben. So war es beispielsweise möglich, dass die Schweizer Bevölkerung 1989 über die Abschaffung der Armee abstimmen konnte, was sie ablehnte. Nur etwa jede zehnte Initiative wird angenommen. Die Behörden reagieren auf eine eingereichte Initiative manchmal mit einem Gegenvorschlag. Ist ein Teil der Bevölkerung mit einem Beschluss des Paralmentes nicht einverstanden, kann ein Referendum ergriffen werden. Gelingt es der Gegnerschaft dieses Beschlusses, innerhalb von 100 Tagen 50000 Unterschriften zu sammeln (fakultatives Referendum), muss an einer Volksabstimmung darüber entschieden werden. Etwa die Hälfte der Vorlagen werden vom Volk angenommen. Das Petitionsrecht Alle urteilsfähigen Personen – also auch ein Schüler oder eine Schülerin des OZ Grünau – haben das Recht, schriftliche Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten. Meistens werden Petitionen beantwortet, die Behörde ist dazu aber nicht verpflichtet. Vor- und Nachteile der direkten Demokratie Jeder Stimmbürger kann direkt in das politische Geschehen eingreifen Man kommt nur in kleinen Schritten vorwärts, Änderungen und Neuerungen brauchen oft Jahre