Arbeitsblatt: Französische Revolution, 4./5. August 1789

Material-Details

Die Folgen der Bauernrevolution; erste Beschlüsse der Nationalversammlung
Geschichte
Neuzeit
8. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

10523
1008
25
08.10.2007

Autor/in

Beni Erhardt
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

Downloads Arbeitsblätter / Lösungen / Zusatzmaterial

Die Download-Funktion steht nur registrierten, eingeloggten Benutzern/Benutzerinnen zur Verfügung.

Textauszüge aus dem Inhalt:

Die ersten Beschlüsse der Nationalversammlung (4./5. August 1789) Die Revolten in der Provinz beunruhigten die Abgeordneten der Nationalversammlung sehr. Sie diskutierten deshalb in einer Nachtsitzung vom 4. auf den 5. August über weitere Schritte. Die Abgeordneten waren sich uneins in der Beurteilung der Aufstände und in den Konsequenzen, die die Nationalversammlung ziehen sollte. Als sogar Adlige selbst die Ausschreitungen rechtfertigten, begann sich das Blatt für die Bauern zu wenden. Der Herzog von Aguillon: „Das Volk versucht, endlich ein Joch abzuschütteln, das seit so vielen Jahrhunderten seinen Nacken beugt, und wir müssen zugeben, meine Herren, dass dieser Aufstand wie jeder bewaffnete Übergriff zwar sträflich ist, aber doch entschuldigt werden kann mit der Bedrückung, der das Volk ausgesetzt ist. Der Abgeordnete Le Guen de Kérangal formulierte seine Meinung so: „Sie werden, meine Herren, das erregte Frankreich nicht eher zur Ruhe bringen, als bis Sie dem Volke versprochen haben, dass Sie alle Adelsvorrechte verwandeln wollen und dass die Gesetze, die sie schaffen wollen, bis auf die letzten Wurzeln alles vernichten, worüber sich das Volk beklagt Beeilen Sie sich, Frankreich dieses Versprechen zu geben Sie haben keinen Augenblick mehr zu verlieren, jeder Tag Aufschub verursacht neue Brände. Wollen Sie erst einem verwüsteten Frankreich Gesetze geben? Die Beschlüsse der Nationalversammlung der Nacht zum 4./5. August 1789: 1. Abschaffung der Leibeigenschaft 3. Abschaffung der grundherrlichen Gerichtsbarkeit 2. Ablösung der Herrenrechte. Sie werden in Geld umgerechnet. Der 4. Die Adligen verzichten auf ihre Bauer muss solange Zinsen Jagdvorrechte und auf das alleinige bezahlen, bis der veranschlagte Recht der Taubenhaltung. Kaufpreis abgezahlt ist. 5. Die Sonderrechte, welche für einzelne Provinzen und Städte galten (z.B. wirtschaftliche und steuerliche Vergünstigungen), werden abgeschafft. Frage: Warum kann behauptet werden, dass durch diese Beschlüsse die jahrhundertealte Rechtsordnung in einer einzigen Nacht zerbrach? . . . . . . . .