Arbeitsblatt: Leseverständnis Alkoholfreie Zonen
Material-Details
Blog zu Gesetzesänderung ab dem 01.01.2013 in Dübendorf inkl. Verständnisfragen sowie Worterklärung
Deutsch
Lesefertigkeit
8. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
108926
1270
9
21.12.2012
Autor/in
Erika Ambühl
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Alkoholfreie Zonen 5 10 15 20 Im Advent können sie sich noch unter freiem Himmel mit Glühwein zuprosten, schon in der Neujahrsnacht aber darf nur noch Rimuss ins Sektglas: Am 1. Januar tritt in Dübendorf die neue Polizeiverordnung in Kraft, die besagt, dass Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol mehr konsumieren dürfen, unter 18-Jährige keine Spirituosen. Wer gegen die neue Verordnung verstösst, wird mit 60 bis 80 Franken gebüsst. In besonders schwerwiegenden Fällen wird der Jugenddienst der Polizei eingeschaltet. Verschiedene Gemeinden kennen schon heute solche Regelungen. In Uster überlegt man sich sogar, das Verbot für den ganzen Bezirk einzuführen, damit die Jugendlichen überall gleich behandelt werden und auch nicht schnell über die Gemeindegrenze spazieren können, um dort weiterzutrinken. Natürlich ist das Ganze nur zu ihrem Besten, eine reine Präventionsmassnahme, wie Marco Strebel, Leiter der Abteilung Sicherheit, gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt: «Es geht uns um die Früherkennung von jungen Alkoholkonsumenten.» Und doch werde ich den Eindruck nicht los, dass man die Alkohol trinkenden Jugendlichen möglichst unkompliziert von der Bildfläche verschwinden lassen will. Getreu dem Motto: Ich sehe kein Problem, also gibt es auch keines. Denn zu glauben, dass sie aufhören zu trinken, nur weil sie es nicht mehr öffentlich tun dürfen, ist naiv. In Zukunft wird die durstige Dübendorfer Jugend sich eben bei demjenigen zu Hause treffen, der gerade sturmfrei hat. Oder versteckt trotzdem draussen trinken, sozusagen als Mutprobe. Oder aber die Teenager füllen den Alkohol in unauffällige Colaflaschen um, wie sie es heute schon gerne tun, wenn sie ausgehen. 30 Womit wir beim nächsten heiss diskutierten Punkt wären: dem ÖV. Trifft man am Samstagabend jugendliche Ausgänger im Tram an, haben sie in der Regel bereits den ersten selbstgemixten Drink in der Hand. Die Kantonalzürcher EVP will deshalb ein flächendeckendes Alkohol-Konsumationsverbot in Zügen, Trams und Bussen einführen, das täglich von 22 bis 6 Uhr gelten soll. ZVV und SBB sind wenig begeistert von der Idee und die Juso ärgerte sich sogar so darüber, dass sie für letzten Freitag gleich zu einem Protest-Botellon in der Zürcher S-Bahn aufrief. «Wir sehen diese Forderung als Teil einer Reihe unterdrückender Massnahmen gegenüber der Jugend», begründete Juso-Co-Präsidentin Ursula Naef gegenüber der «Limmattaler Zeitung» ihren Ärger. 35 Tatsächlich würde eine solche Regelung vor allem die Jungen treffen. Ihre Väter, die gerne ihr Feierabendbier im ÖV trinken, sind normalerweise ein paar Stunden früher unterwegs. Und doch kann man dem EVP-Vorstoss zugute halten, dass er alle Alkoholkonsumenten gleich behandelt. Schliesslich verbietet das Schweizer Gesetz nur den Kauf, nicht aber den Konsum von Alkohol für unter 16-Jährige – wie erklärt man also einem Teenager, dass trotzdem nur er im ÖV mit einem Trinkverbot belegt wird? 25 Trotzdem ist der Vorstoss beliebig. Denn was bitte ist an einem nächtlichen Bier schlimmer als an einem, das tagsüber getrunken wird? Mich persönlich irritiert ein Passagier mit Vormittagsbierchen mehr als einer, der nach dem Ausgang noch einen Schluck trinkt. Wenn schon ein Alkoholverbot im ÖV, dann also bitte eins nach dem Vorbild der Londoner Tube, nämlich eins, das zu jeder Tageszeit gilt. 40 Die eigentliche Frage aber ist, ob solche Verbote überhaupt etwas bringen. Ginge es darum, Züge und Busse sauberer zu halten, wahrscheinlich schon – wobei man dann das Essen und Trinken gleich ganz verbieten müsste. Als Präventionsmassnahme taugen sie hingegen nichts. Wer unbedingt Alkohol trinken will, findet problemlos einen Weg. Anstatt auch noch den ÖV mit einem Verbot zu belegen, das sich sowieso kaum durchsetzen lässt, wäre es deshalb wichtiger, den Verkauf endlich besser zu kontrollieren 1 45 50 und vor allem nicht nur den Kauf, sondern eben auch den Konsum von Alkohol für unter 16-Jährige strikt zu verbieten. Am meisten aber würde wohl eine Anhebung des Alkoholpreises fruchten. Heute bezahlt man für eine Dose Bier oft nicht mehr als für eine Flasche Eistee. Würde Alkohol plötzlich das Doppelte kosten, würde es sich mancher Teenager dreimal überlegen, ob er noch einen Schluck nehmen soll. Solange die Jugendlichen aber übers Portemonnaie fast zum Alkoholkonsum ermuntert werden, nützen auch noch so viele gut gemeinten Konsumationsverbote nichts. 1. Nenne Synonyme zu folgenden Begriffen (4): Zeile Synonym 6 in Kraft treten 20 naiv 29 Protest 39 Vorstoss 2. Erkläre folgende Begriffe möglichst genau.(4) Zeile 55 Erklärung 4 Rimuss 16 Früherkennung 24 ÖV 27 Konsumationsverbot 3. Was ist ab dem 01.01.2013 in Dübendorf verboten? (2) 4. Welches sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung? (2) 5. Weshalb wurde diese Änderung eingeführt? (2) 2 6. Erkläre folgende Aussage (Zeile 18): „Ich sehe kein Problem, also gibt es keines. (2) 7. Wie ist die Haltung des Autors/der Autorin beurteilt anhand dieser Aussage? 60 8. Welche drei Möglichkeiten werden im Text erwähnt, diese neue Regelung zu umgehen? (3) 3