Arbeitsblatt: Papstwahl

Material-Details

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Lebenskunde
Religionslehre / Bibel
9. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

112699
867
5
05.03.2013

Autor/in

Marc Schegg
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Papstwahl Wahl des Bischofs von Rom Das Konklave (lat.: cum clave mit dem Schlüssel) wählt den Bischof der Kirche von Rom, wahrer Papst und Haupt des Bischofskollegiums. Wahlberechtigte Aktiv wahlberechtigt sind die Kardinäle der heiligen römischen katholischen Kirche, die vor dem Beginn der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. (Diese Regel in Universi Dominici Gregis, Ziffer 33, ist als eine Sollregel zu verstehen, da es dem Papst freisteht, mehr als 120 wahlberechtigte Kardinäle zu ernennen und niemand anderes Kardinäle ernennen kann. Tatsächlich hat der Papst mehrere Male so viele Kardinäle ernannt, daß mehr als 120 von ihnen wahlberechtigt waren.) Passiv wahlberechtigt ist jeder, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden, also jeder männlicher katholische Christ. (Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht und ist damit Papst, allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.) Wahlverfahren geheime Wahl Ort der Wahl ist die Sixtinische Kapelle in den Vatikanischen Museen. Konklave: ab Beginn der Wahlhandlungen bis zur öffentlichen Bekanntmachung der erfolgten Wahl ist jede Kommunikation der Kardinäle nach außen untersagt. fester Ablaufplan Zur gültigen Papstwahl sind zwei Drittel der Stimmen aller anwesenden Wähler erforderlich. Nach 33 bzw. 34, falls am ersten Konklavetag ein Wahlgang stattfindet, Wahlgängen müssen die wahlberechtigten Kardinäle mit absoluter Mehrheit beschließen, das Wahlsystem dahingehend zu ändern, entweder, daß zur Wahl nur noch eine absolute Mehrheit der anwesenden Stimmen vorhanden sein muß oder daß zwischen den beiden Namen, die in dem unmittelbar vorhergehenden Wahlgang den größten Stimmenanteil erhalten haben, gewählt wird, wobei dann auch in diesem zweiten Fall nur die absolute Mehrheit erforderlich ist. Damit kann eine absolute Mehrheit im Konklave ihren Kandidaten durchbringen. Wahlablaufplan Das Konklave beginnt 15 bis 20 Tage nach Beginn der Sedisvakanz mit dem Einzug der wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle. Am Nachmittag des ersten Konklavetages kann eine Wahl durchgeführt werden. An allen anderen Tagen werden in der Regel vormittags und nachmittags jeweils zwei Wahlen (also vier Wahlen am Tag) durchgeführt. Nach drei Tagen (d.h. [oder (1) 444(12)13 Wahlgängen [144 9 Wahlgängen ?]) wird die Wahlhandlung für maximal einen Tag unterbrochen. (Unklar ist, ob der erste Wahlgang am Nachmittag des ersten Wahltages zu den drei hindurch zu wählenden Tagen gehört oder nicht. Laut Vatican History hat der VATICAN INFORMATION SERVICE eine Klärung vorgenommen. Demnach sind es 13 Wahlgänge, bzw 12. Wahlgänge, falls am ersten Konklavetag noch kein Wahlgang stattfindet.) Danach folgen sieben Wahlgänge, wieder eine Unterbrechung, wieder sieben Wahlgänge, eine dritte Unterbrechung und wieder sieben Wahlgänge. Danach (also nach dem 33 oder 34. (30 ?) Wahlgang) wird über das weitere Wahlverfahren entschieden (nur noch absolute).