Arbeitsblatt: Hexenverfolgung
Material-Details
AB
Geschichte
Mittelalter
5. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
116009
2209
30
05.05.2013
Autor/in
Rahel Fähndrich
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Das Mittelalter AB Die Hexenverfolgung Gründe für die Hexenverfolgung: Frauen im späten Mittelalter Die Hexenverfolgung fand hauptsächlich am Ende des Mittelalters statt. Während dem ganzen Mittelalter hatten die Frauen praktisch keine Rechte. Sie waren gleichgestellt mit Kindern und Tieren. War eine Frau verheiratet, gehörte sie ihrem Mann, wie ihm auch ein Pferd oder eine Kuh gehörte. Frauen durften nicht einmal über ihr Leben selber bestimmen, wen sie heiraten wollten, oder wie ihr Tag verlaufen sollte. Die Frauen in den Dörfern erhielten jedoch im Laufe der Zeit immer mehr Rechte. Während der Mann im Krieg war, musste die Frau den Hof führen und alle anderen Dinge tun, die sonst der Mann verrichtete. Dies machte den Männern Angst. Sie fühlten sich in ihrer Stellung bedroht. Die adeligen Frauen hatten im Gegensatz zu ihren Männern eine sehr gute Ausbildung. Sie lernten von anderen Frauen und Mönchen viele Dinge, von denen ihre Männer keine Ahnung hatten. Einige Frauen lernten Krankheiten zu heilen mit Kräutern und Salben. Die Frauen waren ihren Männern in vielen Sachen überlegen. Dies verunsicherte die Männer. Sie wollten etwas gegen diese Frauen unternehmen, die plötzlich mehr Macht hatten, wie sie selber. Dazu kam, dass die Menschen noch ganz andere Vorstellungen hatten wie heute. Man glaubte noch Dämonen und andere Wesen, die den Menschen Schlechtes wollten. Was man den Frauen vorwarf: • • • • • • • Eine Hexe steht in Kontakt mit dem Teufel. Der Teufel gibt ihr Kräfte, die andere nicht haben. Hexen sind schuld an Missernten Hexen können Männer unfruchtbar machen Hexen können verhindern, dass eine Frau ein Kind bekommt Hexen können Unwetter hervorrufen Hexen können jemandem Schaden zufügen Hexen sind schuld, wenn jemand stirbt Diese Liste könnte man unendlich weiterführen. Für alles, was man sich nicht erklären konnte oder wofür man keinen Schuldigen fand, gab man den Hexen die Schuld. Natürlich gab es auch damals keine Hexen. Somit wurden unschuldige Frauen, die vielleicht negativ auffielen, beschuldigt, Hexen zu sein. Damit konnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Das Mittelalter AB 1. Man hatte einen Schuldigen für das, was passiert war. 2. Man wurde die Frau los, die zu viel Macht hat oder sonst negativ auffiel. Hier einige Beispiele für die unsinnigen Beschuldigungen, die so hätten stattfinden können: • • • Ein verheirateter Mann hatte eine Affäre mit einer anderen Frau. Wurde dies bekannt, beschuldigte der Mann die Frau, sie habe ihn verhext. Denn sonst hätte er niemals seine Frau betrogen. So wurde die angebliche Hexe bestraft und er war unschuldig. Ein Ehepaar konnte keine Kinder bekommen. Deshalb suchten sie Hilfe bei einer Frau, die sich mit Kräutern auskannte. Auch sie konnte nichts bewirken, das Ehepaar blieb weiterhin kinderlos. Die Heilerin wurde als Hexe verurteilt, weil sie verhindert hatte, dass die Eheleute Kinder bekommen konnten. Zwei Frauen hatten Streit. Danach hatte die eine Kopfweh. Sie erzählte daraufhin, dass sie Nadelstiche im Kopf spüre und dass die andere Frau sie verhext habe. Die andere Frau wurde als Hexe verurteilt. Auch solche Geschichten könnte man endlos weitererzählen. Oft wurden auch Geschichten frei erfunden, um unangenehme Frauen aus dem Weg zu räumen. Nachdem die Menschen einmal dem Hexenwahn verfallen waren, sahen die Menschen plötzlich überall Hexen und so wurden viele Frauen, Kinder und teilweise auch Männer aus nichtigen Gründen gefoltert und getötet. Methoden der „Wahrheitsfindung: Wurde jemand angeklagt, eine Hexe zu sein, wurde folgendermassen vorgegangen: 1. Die Angeklagte wurde verhört. Gestand sie nicht, ging man einen Schritt weiter: 2. Der Angeklagten wurde beim Verhör Angst gemacht. Man zeigte ihr die Folterinstrumente. Gestand sie nicht, ging man einen Schritt weiter: 3. Die Angeklagte wurde gefoltert und weiterhin befragt. Die Angeklagten hatten schreckliche Schmerzen. Gestand die Angeklagte nicht, für man folgendermassen weiter. 4. Hexenproben: Nadelprobe: Hexen standen ja in Kontakt mit dem Teufel. Man glaubte, dass der Teufel sein Zeichen hinterliess (Muttermal, Narbe etc.) Wenn man in dieses Teufelszeichen mit einer Nadel hinein sticht, sollte es weder wehtun noch bluten. Tränenprobe: Man ging davon aus, dass jemand, der mit dem Teufel im Bunde stand, nicht weinen konnte. Also wurde die Angeklagte aufgefordert zu weinen. Konnte sie nicht weinen, war sie schuldig. Wiegeprobe: Man glaubte, dass Hexen nicht mehr als 5 kg wiegen konnten. Also stellte man sie auf eine Waage. Sie durfte nun nicht mehr als 5kg wiegen, sonst wurde sie als Hexe verurteilt. Wog sie jedoch mehr als 5kg, wurde ihr vorgeworfen, die Waage verhext zu haben, und sie wurde trotzdem verurteilt. Hexenbad: Der Angeklagten wurden Arme und Beine zusammengebunden. Dann wurde sie in ein Gewässer geworfen. Ging sie unter, war sie zwar keine Hexe, aber trotzdem tot, weshalb ihr der „Freispruch nichts mehr nützte. Verurteilungen: Menschen, die wegen Hexerei angeklagt wurden, wurden meist nicht nur eingesperrt, da sie ja Das Mittelalter AB auch vom Gefängnis aus hätten hexen können. Sie wurden oft auf grausame Art und Weise umgebracht: Verbrennen bei lebendigem Leib, Enthaupten und dann Verbrennen. Hexen in der Schweiz: Auch in der Schweiz wurden Hexen verbrannt, und zwar sogar noch sehr lange. Die letzte Frau, die in Europa als Hexe verurteilt wurde, war Anna Göldin. Sie wurde 1782 in Glarus hingerichtet.