Arbeitsblatt: Der Landesstreik in der Schweiz

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Übersicht über die Ereignisse
Geschichte
Schweizer Geschichte
9. Schuljahr
4 Seiten

Statistik

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18.01.2014

Autor/in

Cornelia Schwager
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Der Schweizer Landesstreik von 1918 Landesstreik – was geschah eigentlich genau? Ein kurzer Überblick Der Landesstreik war ein Generalstreik, der vom 11. bis am 14.11.1918 in der Schweiz. Es beteiligten sich gegen 25000 Arbeiter und Gewerkschafter. Es war seit 1848, der Staatsgründung der Schweiz, das erste Mal, dass das Militär gegen das eigene Volk vorging, dies geschah aus Furcht vor einer Eskalation, wie sie in Russland in der sogenannten Oktober –Revolution geschah. Die Ausgangslage: (Quelle: Wikipedia) Wirtschaftliche Lage Der im 19. und anfangs 20. Jahrhunderts in der Schweiz praktizierte Freihandel brachte den Brotgetreideanbau wegen des billigeren Importgetreides weitgehend zum Verschwinden. 1913 vermahlten die Schweizer Mühlen noch 12 Brotgetreide aus der Schweiz, während der Rest importiert wurde. Ab August 1914 wurde die Versorgungslage schwierig: Der Krieg führte zu einer generellen Rohstoffverknappung, einem Zusammenbruch der internationalen Kooperation und zu Schwierigkeiten der Logistik (mangelnde Transportmittel, Treibstoffmangel, gesperrte Handelswege). Die fehlenden Getreideimporte brachten eine rasche Verknappung beim Brot und 1918 eine Hungersnot, der auch mit viel Geld nicht mehr beizukommen war. Infolge der militärischen Dienstzeit zur Sicherung der Grenzen gegen alle vier Nachbarstaaten, einer gewissen Arbeitslosigkeit und Armut lebte 1918 ein Sechstel der Schweizer Bevölkerung unter dem Existenzminimum. Es gab eine starke Teuerung – die Preise verdoppelten sich während der Kriegsjahre, ohne dass die Löhne anstiegen. Und auch die eidgenössische Kriegssteuer (die heutige Bundessteuer, die eingeführt wurde, um die hohen Bundesausgaben zu finanzieren, trug das ihre bei. Auf der anderen Seite gab es Kriegsprofiteure, die sich alles leisten konnten. Der 1. Weltkrieg verursachte also auch in der Schweiz Elend und brachte soziale Ungerechtigkeiten. Daraus entstanden revolutionäre Unruhen. Noch während des Krieges fanden in der Schweiz internationale Sozialistenkongresse statt und die Sozialisten und Kommunisten verfolgten mit grossem Interesse die Revolution in Russland (Lenin).In der Folge sahen sich die Arbeiter immer mehr als Kriegsopfer und suchten Rat bei den Sozialdemokraten, die es seit etwa 1880 als Partei gab. Sie wurden wohl immer stärker, könnten aber gegen die Übermacht der Freisinnigen mit 6 Bundesräten nicht viel anfangen, denn das Wahlsystem war nach dem Mehrheitsprinzip (Majorz) organisiert. Bsp. Buch S. 26: In einem Wahlkreis wählten 60% die bürgerlichen Kandidaten, 40% die „roten, sodass die Mehrheit immer alles gewann und die 40% der anderen Wähler nichts. Das wollten die Sozialdemokraten ändern und das Proporzsystem einführen: Man wollte das Wählen gerechter machen, indem man Wahllisten aufstellte und die Wähler also Kandidaten-Listen in die Urne legen würden. Die Parlamentssitze sollten im Verhältnis zur erreichten Stimmenzahl auf die Kandidaten der einzelnen Parteilisten verteilt werden. In diesem Fall hätte bei 40% Stimmbeteiligung für die Sozialdemokraten bei zB. 8 Sitzen immerhin 40% von 8, dh. rund 3 Sitze gewonnen werden können. 7.11.18: Die Regierung befiehlt: Truppenaufgebot gegen die Revolution durch die Sozialdemokraten. 95 000 Mann kamen zum Einsatz, allein in Zürich 20 000! 1 drohende Der Schweizer Landesstreik von 1918 Gleichzeitig wies der Bundesrat die Gesandten der Sowjetunion (Russland) aus dem Land; was von den Gewerkschaften und den Sozialdemokraten als extreme Provokation verstanden wurde. 8.11.18: Die Zürcher Arbeiterführer verhängen einen 1-tägigen Streik auf dem Fraumünsterplatz. Forderung: Truppen abziehen! 9.-11.11.18: Die Regierung tritt nicht auf die Warnung ein, sondern will den Platz räumen lassen. Dazu rüstet sie die Truppen mit Handgranaten aus und weist an, diese auch zu gebrauchen, sofern von der Gegenseite auf die Truppen geschossen wird. In Zürich herrscht also Kriegsrecht! 11.11.18: Das Oltener Aktionskommitee hilft den Zürcher Arbeitern: Der landesweite Streik wird ausgerufen. Forderung zur Erfüllung eines Minimalprogramms, erst dann Abbruch des Streiks: (DGzG Bd. 3 S. 30) Alles steht still – alles hält den Atem an 1. Neuwahl des Nationrates auf der Grundlage des Proporzsystems. 2. Aktives und passives Stimmrecht 3. Einführung der allgemeinen Arbeitspflicht, dh. wer keine Arbeit hat und somit keinen Lohn generiert, muss auch keine Zinsen zahlen 4. Fabrikgesetz: nur noch 48-h-Woche 5. Reorganisation im Sinnes eines Volksheeres 6. Einführung einer AHV und IV für alle 7. Import und Export soll durch den Staat kontrolliert werden und nicht nur durch private Unternehmer 8. Die Lebensmittelversorgung soll mit den Bauern einvernehmlich geregelt werden, statt dass 9. Die Staatsschulen sollen durch die Vermögenden getilgt (abgebaut) werden. 12.11.18: Der Bundesratspräsident Felix Calonder tritt vor die Vereinigten Bundesversammlungen und erklärt einen Teil der Forderungen des Komitees könne erfüllt werden, wenn der Streik abgebrochen würde. Es müsse aber unbedingt klar sein, dass das Truppenaufgebot nicht gegen die eigenen Arbeiter verstanden würde, sondern gegen die Revolutionäre und damit gegen alles Staatsfeindliche. Der Generalstreik/Landesstreik war seit Dienstag, 12. November 1918, im Gang. Die Situation eskalierte von Stunde zu Stunde. 13. 11. 1918 Der Bundespräsident Calonder lässt dem Olterner Aktionskomitee ein Ultimatum zustellen. Darin verlangt der Bundesrat den Abbruch des Streiks noch am selben Tag sowie eine entsprechende Erklärung seitens des Oltener Aktionskomitees bis spätestens 17.00 Uhr. 14.11.18 Das Oltener Aktionskomitee kapituliert, zum einen, weil in der Westschweiz die Arbeiter nicht richtig mitgemacht hatten. (sie waren „Entente-freundlich, während die Deutschschweizer mit dem deutschschweizerischen General Wille sympathisierten und damit eher deutschfreundlich 2 Der Schweizer Landesstreik von 1918 waren. Da unmittelbar vor dem Streik die Entente gegen die Deutschen gewonnen hatten, war man sich innerhalb der CH nicht einig. Dies führte auch in den Zwanzigerzu Spannungen.) Jahren Zum anderen wollten sie einen Bürgerkrieg vermeiden und ein gewaltsamer Umsturz war nicht vorbereitet gewesen. In Anbetracht der über 10000 Mann starken Militärmacht befürchtete das durch SP-Spitzen und das Bundeskomitee des Gewerkschaftsbundes erweiterte Oltener Aktionskomitee bürgerkriegsähnliche Zustände und entschied an einer Nachtsitzung vom 13. November 1918 in Bern, den Streik am Donnerstag, den 14. November 1918, um Mitternacht, abzubrechen. Dieser Beschluss wurde dem Bundespräsidenten am 14. November 1918, morgens um 2.00 Uhr, von einer Delegation des Oltener Aktionskomitees im Hotel Bellevue, Bern, überreicht. Am Morgen des 14. Novembers 1918 gab Bundespräsident Calonder der Bundesversammlung den bedingungslosen Widerruf des Generalstreiks bekannt. Soldaten schützen das Bundeshaus mit aufgepflanztem Bajonett, Nov. 1918 Quelle: Gretler Panoptikum zur Sozialgeschichte, Roland Gretler, Zürich Das Resultat des Streiks (DGzG S. 31) 1919 Das Fabrikgesetz mit der 48-h-Woche, dh. 8 Arbeit an 6 Wochentagen wurde eingeführt. (Ab kennen wir die 42- h- Woche) Der Nationalrat wurde durch sofortige Neuwahlen nach Proporzsystem konstituiert. Damit waren die Sozialisten auf mehr als doppelte Sitzanzahl gekommen und nun zweitstärkste Partei neben dem Freisinn (FDP). Durch weitere Parteien gelang ein Mehrparteiensystem, das ausgewogener war. Als neues 5. Partei entstand die heutige SVP. Bedeutung des Streiks aus heutiger Sicht: 3 Der Schweizer Landesstreik von 1918 Der Landesstreik gilt als wichtigste gesellschaftspolitische Auseinandersetzung der schweizerischen Zeitgeschichte. Die Errungenschaften für heute können wir täglich in unserem Arbeitsleben feststellen: 1.Gesamtarbeitsverträge zwischen den Sozialpartnern (Arbeitgeber und –nehmer) 2. AHV/IV für alle, die erwerbstätig sind Schon 1925 verpflichten die Stimmbürger die Regierung, eine Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ins Leben zu rufen. Ein erstes eidgenössisches Gesetz aber verwerfen die Schweizer 1931, bis 1947 exisiterten lediglich einige wenige kantonale Altersversicherungen. Ende 1946 verabschieden die Eidgenössischen Räte ein neues Gesetz, allerdings ergreifen Rechtsliberale das Referendum dagegen. Mit einer vierfachen Mehrheit wird das Referendum am 6. Juli 1947 aber abgelehnt, womit ab 1. Januar 1948 der «Lebensweg der Alten leichter und heller gemacht» wird – mit der AHV.Tondokument auf idee.suisse: 1447%2C1448%2C1218%2C1260%2C1223%2C1270%2C1224%2C1449&tx_ttnews[backPid] 10&cHash42024bb910f2e60a0a13efdb7d154d81 3. Mitsprache in Form von Gewerkschaftszugehörigkeit 4. (Meist) Geregelte Arbeits- und Ferienzeiten 5. Frauenstimmrecht ab 1971, damit vergleichsweise spät (D: 1918, Oe 1919 als „Belohnung für die Frauen im Einsatz während des Kriegs). ABER: Löhne immer noch nicht geschlechterunabhängig, auch im Bankenbereich nicht! Und zum Schluss dies: Wann darf man eigentlich streiken? Suche nach Informationen dazu und erkläre das Gefundene. 4