Arbeitsblatt: Zinsrechnen - Theorieblatt

Material-Details

Mathbuch 8, LU 10/11, Zinsrechnen, Theorieblatt
Mathematik
Proportionalität / Prozentrechnen
8. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

127035
998
9
22.01.2014

Autor/in

RoJa (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Theorieblatt: MB 8 – LU 10 – Zinsrechnen Das Zinsrechnen ist eine Anwendung des Prozentrechnens. Der Zins ist jener Geldbetrag, den du erhältst, wenn du jemandem (z.B. der Bank) Geld für eine gewisse Zeit ausleihst. Im Gegenzug zahlst du Zins, wenn du von der Bank Geld ausleihst. Der Jahrszins (Za) hängt von der Summe ab, welche du zur Bank bringst Kapital (K) aber auch von der Höhe des Zinssatzes/ Zinsfusses (p) Beispiel: Du hast auf deinem Sparkonto 5500 Fr. liegen. Die Bank zahlt dir Ende Jahr 2,5 Zins. Wie viel Zins erhältst du? Berechnung mit der Jahreszinsformel: K*p 100 5500 Fr. 2,5 100 55 Fr. 2,5 137.50 Fr. Berechnung mit einem Dreisatz: 100 1% 2,5 5500 Fr. 55 Fr. 137.50 Fr. Berechnung mit dem TR: 2,5 2,5 100 0,025 5500 Fr. 0,025 137.50 Fr. Da natürlich die Geldbeträge nicht immer genau ein Jahr ausgeliehen werden, gibt es die Formel für den Bruchzins (Zt), welche berücksichtigt, wie lange das Geld ausgeliehen wurde Zeit (t) Zur Zinsberechnung müssen einige Regeln berücksichtigt werden: Das Kapital wird zur Zinsberechnung auf Franken abgerundet. Zinse werden auf 5 Rp. genau gerundet. Ein Zinsmonat hat immer 30 Tage, ein Zinsjahr 360 Tage Beispiel: Du leihst der Bank am 05.11.13 7240,50 Fr. für ein neues Auto aus. Der Zinssatz beträgt 3%. Wie viel musst du am 11.03.14 zurückzahlen? Zinstage Berechnen: im November Dezember – Februar: im März: 30 – 5 3 30 25 Tage 90 Tage 11 Tage 25d 90d 11d Bruchzinsformel anwenden: Zt K*p*t 100 360 7240 Fr. 3 126 100 360 76,02 Fr. 76,00 Fr. 126 Die Zinsformel umstellen: Die bereits bekannte Zinsformel K*p*t 100 360 * * : 100 360 kann so umgeformt werden, dass das Kapital (K), der Zinssatz (p) oder die Zeit (t) berechnet werden kann. Hier die Formelumstellung für (analog für und t): 36‘000 Z 36‘000 Z p t * * : 100 360 K*p*t 36‘000 Z p*t 36‘000 Z K*t 36‘000 Z K*p * 100 360 /:p:t Die Verrechnungssteuer (VST): Die Banken unterliegen der Vorschrift, von Zinsen eine Verrechnungssteuer (momentan 35 %) in Abzug zu bringen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern zu überweisen. Persönliche Kontos werden von der VST befreit, wenn der Zins weniger als 200 Fr. beträgt. Die VST erhält man zurück, sobald man seine Steuererklärung eingereicht hat.