Arbeitsblatt: Die Menschenrechte
Material-Details
Die Menschenrechte
Geschichte
Gemischte Themen
klassenübergreifend
2 Seiten
Statistik
148465
1175
3
16.06.2015
Autor/in
Isabelle Oeschger
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Menschenrechte (1948) Artikel 1 Freiheit, Gleichheit, Solidarität Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und. Artikel 2 Verbot der Diskriminierung Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und. Artikel 3 Recht auf Leben und Freiheit Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Erläuterung zu. Artikel 4 Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in. Artikel 5 Verbot der Folter Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Artikel 6 Anerkennung als Rechtsperson Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson. Erläuterung zu. Artikel 7 Gleichheit vor dem Gesetz Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz. Artikel 8 Anspruch auf Rechtsschutz Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen. Artikel 9 Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden Artikel 10 Anspruch auf rechtliches Gehör Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und. Artikel 11 Unschuldsvermutung; keine Strafe ohne Gesetz Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig. Artikel 12 Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder. Artikel 13 Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb. Artikel 14 Recht auf Asyl Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu. Artikel 15 Recht auf Staatsangehörigkeit Jeder Mensch hat Anspruch auf Staatsangehörigkeit. Niemand darf seine. Artikel 16 Ehefreiheit und Schutz der Familie Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse,. Artikel 17 Eigentumsgarantie Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. Niemand darf. Artikel 18 Gedanken, Gewissens und Religionsfreiheit Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken, Gewissens und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die. Artikel 19 Meinungs und Informationsfreiheit Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit,. Artikel 20 Versammlungs und Vereinigungsfreiheit Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen. Artikel 21 Allgemeines und gleiches Wahlrecht; Zulassung zu öffentlichen Ämtern Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung öffentlicher Angelegenheiten seines Landes. Artikel 22 Recht auf soziale Sicherheit Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch. Artikel 23 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende. Artikel 24 Recht auf Erholung und Freizeit Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der. Artikel 25 Recht auf einen angemessenen Lebensstandard Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und. Artikel 26 Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar und. Artikel 27 Freiheit des Kulturlebens Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der. Artikel 28 Angemessene Sozial und internationale Ordnung Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der. Artikel 29 Grundpflichten; Schranken der Menschenrechte Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle. Artikel 30 Auslegungsvorschrift Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus.