Arbeitsblatt: Lohnabrechnung Brutto/Netto
Material-Details
anhand eines Beispiels und dazugehörenden Erläuterungen, wird dargestellt, welche wichtigsten Abzüge vom Lohn gemacht werden
Diverses / Fächerübergreifend
Gemischte Themen
klassenübergreifend
3 Seiten
Statistik
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27.08.2015
Autor/in
Erika Ambühl
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
1 WOHIN GEHT DAS GELD? K-Tip 4/2001 vom 1. September 2001 Rund 14 Prozent des Bruttolohnes werden für die Sozialversicherungen abgezweigt. Hier wird erklärt, was die einzelnen Abzüge bedeuten und wie viel Arbeitnehmer wofür abgeben müssen. Alle Angestellten haben Anrecht auf eine klare und umfassende Lohnabrechnung mit den detaillierten Abzügen und Zulagen. Bei den Abzugsberechnungen geht man grundsätzlich vom vertraglich vereinbarten Bruttolohn aus. Beispiel: Hugo O. verdient monatlich Fr. 5500.- brutto. Nach allen Abzügen verbleiben ihm netto Fr. 4816.50 in der Lohntüte. Hinzu kommen allfällige (Kinder-)Zulagen, Spesen oder Provisionen. Das sind die wichtigsten Abzüge: AHV/IV/EO: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist für alle Erwerbstätigen ab dem 18. Altersjahr obligatorisch und soll im Bedarfsfall den Mindestlohn decken. Die Invalidenversicherung (IV) schützt die Versicherten vor den Folgen der Invalidität und die Erwerbsersatzordnung (EO) gleicht Erwerbsausfälle zum Beispiel während des Militär- oder Zivildienstes aus. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und -geber bezahlt, und zwar in Lohnprozenten. So viel geht bei einem Arbeitnehmer weg: AHV 4,2 IV 0,7 EO 0,15 Insgesamt: AHV/IV/EO 5,05 Bei einem Bruttolohn von Fr. 5500.- macht das Fr. 277.75. Pensionskasse: Die berufliche Vorsorge dient dazu, so gut wie möglich den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sieht Leistungen im Alter, im Todesfall und bei Invalidität vor. Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr vollendet haben und ein bestimmtes AHV-pflichtiges Mindesteinkommen erzielen. Bis 25 ist man jedoch nur gegen Todesfall und Invalidität versichert; die Altersguthaben werden erst ab diesem Altersjahr gebildet. Versichert ist der Teil des Jahreslohnes zwischen Fr. 24 720.- und Fr. 74 160.-. Beispiel: Hugo O. verdient laut Vertrag 13 Monatslöhne à Fr. 5500.- brutto. Der versicherte Lohn wird wie folgt berechnet: Jahresbruttolohn 13 Fr. 5500.- Fr. 71 500.Koordinationsabzug Fr. 24 720.Versicherter Lohn Fr. 46 780.Viele Vorsorgeeinrichtungen haben neben dem obligatorischen auch einen überobligatorischen Teil. Beim letzteren sind auch Lohnbestandteile über Fr. 74 160.- oder unter Fr. 24 720.- versichert. Der BVG-Beitragssatz variiert von Kasse zu Kasse. Zu unserem Beispiel: Hugo O. ist 40-jährig. Nach BVG gehen für Männer zwischen 35 und 44 Jahren normalerweise 13 Prozent des koordinierten Lohnes an die Pensionskasse weg: Rund 10 Prozent für die Altersvorsorge und 3 Prozent für die Deckung des Risikos. Im Fall von Hugo O. teilen sich er und sein Arbeitgeber die Summe hälftig. Die 6,5 Prozent machen für Herrn O. monatlich Fr. 253.40 aus. ALV: Zweck der obligatorischen Arbeitslosenversicherung (ALV) ist ein angemessener Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingtem Arbeitsausfall oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Bei einem Jahreseinkommen bis Fr. 106 800.- bezahlt der Arbeitnehmer 1,5 Lohnprozente an die ALV; darüber und bis zu Fr. 267 000.- 1 Prozent. Der Betrieb bezahlt seinerseits einen Beitrag in gleicher Höhe. Der Abzug auf der Lohnabrechnung von Herrn O. beträgt Fr. 82.50. UVG: Alle Arbeitnehmer sind durch ihren Betrieb obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer bei einem Arbeitgeber durchschnittlich mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist überdies auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) obligatorisch versichert. Dazu zählen beispielsweise Unfälle auf dem Arbeitsweg, beim Sport oder im häuslichen Bereich. Während der Arbeitgeber die Kosten für die Berufsunfallversicherung alleine trägt, können die ganzen Kosten der Versicherung von Nichtberufsunfällen dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden. Grundsätzlich berechnet man die Versicherungsbeiträge und die Leistungen der Unfallversicherungen auf Grund des versicherten Lohnes. Dabei werden nach Gesetz maximal Fr. 106 800.- pro Jahr versichert. Der jeweils massgebende Beitragssatz für die NBU ist dem Vertrag beziehungsweise dem Tarif der zuständigen Unfallversicherung zu entnehmen. Bei Hugo O. zum Beispiel beträgt er 0,9 Prozent. Monatlich gehen dafür Fr. 49.50 seines Bruttolohnes für die Versicherung weg. Freiwillige Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung: Diese schützt den Arbeitnehmer vor einer Versicherungslücke im Fall einer lang andauernden Krankheit. Diese freiwillige Versicherung kann nur der Arbeitgeber abschliessen. Die Kosten teilen sich in der Regel Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig. Hugo O. zahlt Fr. 20.35 in die Kollektiv-Taggeld-Versicherung ein. Das sind 0,37 Prozent des Bruttolohnes. Berechnungsvorlagen Brutto, Nettolohn, Lohnkosten Lohnzahlung im Monatslohn (Beispiel Bruttolohn 2800 CHF) (Die grau schattierten Felder müssen Sie mit Ihren Angaben ausfüllen!) Abzüge in Bruttolohn AHV/IV/EO Arbeitslosenversicherung Nichtberufsunfallversicherung3 Krankentaggeldversicherung5 Pensionskasse Quellensteuer Total Abzüge Nettomonatslohn AssistentIn 2800.00 CHF 1 5.05% 1.00%2 1.38%4 1.02%6 5.00%7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 141.40 CHF 28.00 CHF 38.65 CHF 14.28 CHF 59.40 CHF 0.00 CHF 281.70 CHF 2518.30 CHF Abzüge in Bruttolohn AHV, IV, EO Verwaltungskostenbeitrag Arbeitslosenkasse Familienausgleichskasse Berufsunfallversicherung Krankentaggeldversicherung14 Pensionskasse Total Arbeitgeberbeiträge Abzüge in CHF Abzüge in CHF 2800.00 CHF 9 5.05% 2.50%10 1.00%11 1.80%12 0.57%13 1.02%15 5.00%16 141.40 CHF 7.07 CHF 28.00 CHF 50.40 CHF 15.96 CHF 14.28 CHF 59.40 CHF 316.50 CHF Prozent vom Bruttolohn Prozent vom Bruttolohn Ab einer Beschäftigung von acht Stunden pro Woche Prozent vom Bruttolohn freiwillig Prozent vom Bruttolohn (trägt meistens zur Hälfte der/die ArbeitgeberIn und der/die AssistentIn) Prozent vom versicherten Lohn Prozent vom Bruttolohn Prozent vom Bruttolohn Prozent der AHV, IV, EOBeiträge Prozent vom Bruttolohn Prozent vom Bruttolohn Prozent vom Bruttolohn freiwillig Prozent vom Bruttolohn (trägt meistens zur Hälfte der/die ArbeitgeberIn und der/die AssistentIn) BVGEintrittsschwelle: Koordinationsabzug für die Pensionskasse: Mindesthöhe des versicherten Lohnes für Pensionskasse: 16 17 18 19 Prozent vom versicherten Lohn Stand 2005 Stand 2005 Stand 2005 19350.00 CHF17 22575.00 CHF18 3225.00 CHF19