Arbeitsblatt: Staatskunde
Material-Details
Staatskunde-die Judikative
Geschichte
Politik
8. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
156121
843
5
13.01.2016
Autor/in
Katia (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
1.8. Die Judikative Die Gerichte STRAFGERICHT Es ist zuständig, wenn eine Privatperson gegen die vom Staat aufgestellten gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts (Strafgesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz usw.) verstossen hat. Nur wer schuldig ist, darf bestraft werden. ZIVILGERICHT Es ist zuständig, wenn es Streitigkeiten über Rechte und Pflichten gibt, dies das Verhältnis von Privatpersonen und juristischen Personen untereinander betreffen (Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht usw.) Die Richter sollen entscheiden, wer im Recht oder im Unrecht ist. VERWALTUNGSGERICHT Es ist zuständig, wenn sich eine Privatperson von einer staatlichen Stelle (der Steuerbehörde, dein Gemeinderat, einem kantonalen Amt usw.) in rechtswidriger Weise behandelt fühlt. Die Privatperson kann die nächsthöhere Verwaltungsbehörde und letztinstanzlich in der Regel das Verwaltungsgericht anrufen. Nur ein Rechtsstaat lässt es zu, dass Privatpersonen verlangen können, Entscheide von staatlichen Organen seien zu überprüfen. Prozessarten Strafprozess Zivilprozess Verwaltungsprozess Staat Bürger Bürger Staat Bürger Bürger Schutz des Einwohners vor Straftätern Schutz desEinwohners gegen Übergriffe Privater. Schutz des Einwohners vor Machtübergriffen des Staates Im Strafrecht sind die strafbaren Handlungen und die dafür vorgesehenen Strafen festgehalten. Das Zivilrecht regelt das Verhalten zwischen den Bürgern. Eine Bürgerin oder ein Bürger ist mit einem Ent scheid der Behörde (Gemeinde, Kanton usw.) nicht einverstanden und beschwert sich über diese Behörde. BEISPIELE: Strafgesetzbuch (Beispiele: Raub, Diebstahl, BEISPIELE: Eherecht Erbrecht BEISPIELE: Steuerrecht Baurecht Mord) Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes Sachenrecht Vertragsrecht Gewerbepolizeiliche Vorschriften