Arbeitsblatt: Bergerlebnisse mit Schulklassen

Material-Details

Bericht SAC
Bewegung / Sport
Gemischte Themen
6. Schuljahr
10 Seiten

Statistik

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24.02.2016

Autor/in

Marianne Bürki
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Bergerlebnisse mit Schulklassen Empfehlungen für Lehrpersonen Einführung Ist es erlaubt, mit einer Schulklasse in eine SAC-Hütte aufzusteigen? Darf ich während einer Schulreise meine Kinder über einen Felsen abseilen? Wie sieht es mit einer Schneeschuhwanderung oder mit einem Ausflug in die Kletterhalle aus? Schon manch eine Lehrperson hat sich vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren gewandelten Wahrnehmung von Risiko und Unsicherheit gefragt, welche Unternehmungen mit Schulklassen überhaupt noch vertretbar sind bzw. ob es dafür rechtliche Schranken oder Empfehlungen gibt. Um es gleich vorweg zu nehmen: Für alpine oder klettertechnische Unternehmungen mit Schulklassen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Dies heisst natürlich nicht, dass es keinen pädagogischen, organisatorischen und auch ökonomischen Rahmen gibt, der bei der Planung eines Klassenausfluges berücksichtigt werden sollte. Beispielsweise ist es weder pädagogisch sinnvoll noch praktisch umsetzbar, mit der Schulklasse die Dufourspitze zu erklimmen. Die Heterogenität in einer Schulklasse, die Unterschiede an körperlichen und mentalen Fähigkeiten sind schlicht zu gross, als dass eine schwierige alpine Tour im Klassenverband möglich wäre. Wird das Niveau der Bergtour aber dem schwächsten Mitglied angepasst, kann eine Übernachtung in einer SAC-Hütte, eine Wanderung in einem abgeschiedenen Tal oder eine einfache Schneeschuhwanderung zu einem unvergesslichen und bereichernden Erlebnis werden, das die soziale und persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördert und den Klassenzusammenhalt zu stärken vermag. Risikoaktivitätenverordnung 2014 Für alpine Klassenexkursionen gibt es also keine gesetzlichen Grenzen. Als sinnvolle Richtlinie für Klassenausflüge kann aber, so die Empfehlung des Schweizer Alpen-Club SAC, die im Januar 2014 in Kraft getretene Risikoaktivitätenverordnung1 des Bundes betrachtet werden. Diese Verordnung regelt und beschränkt den Betrieb von kommerziell angeleiteten Angeboten, die sich mit Gästen und Touristen in absturzgefährdetes Gelände im Schweizer Alpenraum begeben. Wenn auch Schulen, Schulklassen und beispielsweise auch Vereine juristisch nicht in diese Kategorie von Unternehmen fallen, ist es unserer Meinung nach sinnvoll, dass sich Lehrpersonen an den Bestimmungen dieser Verordnung orientieren. Konkret heisst es in der Risikoaktivitätenverordnung, dass kommerzielle Touren ab einem bestimmten Schwierigkeitsgrad nur in Begleitung eines diplomierten Bergführers oder Kletterlehrer angeboten werden dürfen. Grundlage für diese Richtlinien ist die heutige Kenntnis, dass ab diesen Schwierigkeitsgraden grosse und für Laien kaum überblickbare Gefahren auftreten, die nur von gut ausgebildeten Bergführerinnen und Bergführern realistisch eingeschätzt werden können. 1 Risikoaktivitätenverordnung Für Unternehmungen mit Schulklassen empfiehlt der SAC, dass sich Lehrkräfte an den Vorgaben der Risikoaktivitätenverordnung orientieren und für Unternehmen mit erhöhtem Risiko einen Bergführer oder einen Kletterlehrer engagieren. Empfehlungen für Lehrkräfte In diesem Abschnitt bezieht der SAC zu den konkreten Spielarten des Bergsportes Stellung und zeigt auf, ab welchen Schwierigkeitsniveaus mit erhöhten Risiken gerechnet werden muss. Diese für Klassenunternehmungen empfohlenen Grenzen leiten sich zum Teil aus der Risikoaktivitätenverordnung ab und werden mit zusätzlichen Empfehlungen, wichtigen Tipps und Web-Links ergänzt. Werden diese Empfehlungen von Lehrpersonen gründlich studiert, ist der SAC überzeugt, dass der Klassenausflug in die alpine Bergwelt zu einem sicheren und unvergesslichen Erlebnis wird. Grundsätzlich gilt, dass es auch unterhalb der skizzierten Grenzen von erhöhtem Risiko im Ermessen der Lehrperson liegt, ob die gewählte Tour die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler nicht übersteigt. Verschiedenen Faktoren wie Wetter, Ausrüstung, Trittsicherheit, mentale Stärke, schwächstes Glied und Disziplin in der Gruppe sind bei der Planung und Durchführung hohe Beachtung zu schenken. Da sich das Wetter und die Verhältnisse im Gebirge auch im Sommer rasch ändern können, sollte die Lehrperson immer auch über ein Schlechtwetterprogramm verfügen. Wandern Erhöhtes Risiko: Alle Schweizer Wander- und Alpinwanderwege sind nach ihrer Schwierigkeit, Exponiertheit und ihrer Erkennbarkeit im Gelände bewertet (Schwierigkeiten: T1-T62). Grundsätzlich gilt, dass Wanderwege ab dem Schwierigkeitsgrad T4 mit erhöhten Risiken einhergehen und mit Schulklassen nicht empfohlen werden. Erläuterungen und Empfehlungen: Dies bedeutet nicht, dass auf Wanderungen bis T3 keine Gefahren lauern. Absturzgelände, Erschöpfung, Wetterumbrüche, mangelnde Ausrüstung und/oder undiszipliniertes Verhalten können im alpinen Gelände auch im Sommer fatale Folgen haben. Besondere Vorsicht ist bei Restschneefeldern geboten. Bei Absturzgefahr kann ein Abbruch bzw. eine Umkehr unumgänglich sein. Als selbstverständlich gelten das vorhergehende Rekognoszieren der Wanderung und ein alternatives Schlechtwetterprogramm. Ähnlich wie die Vorbereitungen im Sachunterricht (Fauna und Flora im Gebirge) empfehlen wir bei längeren und anspruchsvolleren Wanderungen ein gezieltes und aufbauendes Training. Dies kann beispielsweise eine Velotour oder Ausdauerläufe im Turnunterricht umfassen. Klettern Erhöhtes Risiko: Aufgrund der Unfallgefahr wird das Indoor-Klettern, das Outdoor-Klettern bis in die Höhe von einer Seillänge sowie das Abseilen nur mit Bergführer, Kletterlehrer oder mit einer Personen mit 2 SAC-Berg- und Alpinwanderskala sehr fundierter Ausbildung (z.B. entsprechende JS- oder SAC-Leiterausbildung) empfohlen. Das Begehen von Gletschern wie auch von Klettersteigen wird ohne begleitenden Bergführer nicht empfohlen. Klettertouren von mehreren Seillängen werden prinzipiell als nicht sinnvoll eingestuft. Erläuterungen und Empfehlungen: Das Indoor-Bouldern3 in Turnhallen und an kommerziell geführten Anlagen sowie das OutdoorBouldern gelten unter Berücksichtigung der wichtigsten Sicherheitsmassnahmen als wenig riskant. Beim Zugang zu den Kletterfelsen müssen die Angaben unter Punkt ‚Wandern‘ berücksichtigt werden. Die Ausrutsch- und Absturzgefahr am Fuss von Kletterfelsen muss beachtet werden. Um Verletzungen beim Bouldern zu vermeiden, werden eine tragbare Matte (Crash-Pad4) und das Spotten5 des Boulderers empfohlen. Das selber Bauen von Tyroliennes (Seilbahnen), Seilbrücken usw. wird nicht empfohlen. Vorhandene Installationen (z.B. neben einer SAC-Hütte) sind unter Befolgen der Sicherheitsvorschriften der Betreibenden erlaubt. Hochseilgärten sind kommerzielle Anlagen, die problemlos für Schulklassen zugänglich sind. Merkblätter und Plakate zum Thema Sicherheit beim Klettern sind auf der SAC-Website aufgeschaltet6. Diese widerspiegeln die aktuellen, international verbreiteten Standards und dienen als anerkannte Richtlinie. Wintersport Erhöhtes Risiko: Schneeschuhtouren werden nach ihrer Schwierigkeit bewertet (Schwierigkeiten: WT1-WT67). Schneeschuhtouren ab WT3 stellen zusammen mit Skitouren und Variantenabfahrten abseits markierter Pisten ein erhöhtes Risiko dar und werden vom SAC aufgrund vielschichtiger Anforderungen und logistischem Aufwand nicht empfohlen. Der Aufwand mit Lawinenverschüttetensuchgeräten, Schaufeln, Sonden und spezieller Schulung ist beträchtlich. Für diese Unternehmungen abseits markierter Pisten sind Bergführer beizuziehen. Empfehlung: Ausgeschilderte Schneeschuhtrails (Pink markiert) können vom SAC empfohlen werden. Hinweise und Absperrungen sind zu befolgen. Abschliessende Anmerkungen Generell gilt: Will eine Lehrperson Bergsportaktivitäten im oben genannten Sinne durchführen, muss sie über die nötigen Kompetenzen verfügen. Bei jedem Unfall mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge wird von Staates wegen untersucht, ob die Sorgfaltspflicht eingehalten 3 Bouldern: Klettern in Absprunghöhe ohne Seilsicherung. 4 Crash-Pads sind speziell für das Klettern in Absprunghöhe konzipierte Matten, die am Fuss der Felsen ausgelegt werden. Sie decken natürliche Unebenheiten wie Wurzeln und spitze Steine ab und verhindern Verletzungen wie Verstauchungen oder Prellungen. 5 Beim „Spotten steht eine zweite Person mit ausgestreckten Armen hinter dem Kletternden und verhindert, im Falle eines unkontrollierten Sturzes, dass der Kletterer auf den Rücken oder auf den Kopf fällt. Richtiges „Spotten braucht etwas Übung, denn es muss vorausgesehen werden, in welche Richtung der Kletternde – beispielsweise bei einem Griffausbruch oder einem Ausrutscher – zu Boden fällt. 6 SAC: Sicher Klettern 7 SAC-Schwierigkeitsbewertung von Schneeschuhtouren: wurde. Alle Aktivitäten, die auf diesem Papier nicht empfohlen werden, können mit einem Bergführer durchgeführt werden, solange er mit dem Unternehmen einverstanden ist und über eine kantonale Bewilligung verfügt. Kletteraktivitäten können auch von Kletterlehrerinnen, Wanderungen von Wanderleiterinnen (bis T3) und Schneesportaktivitäten von Schneesportlehrerinnen (bis WT3) durchgeführt bzw. begleitet werden. Wichtig ist, dass die genannten Leitungspersonen über eine kantonale Bewilligung verfügen. Im Zweifelsfalle kann die Liste auf www.baspo.ch (unter Gesetz über Risikosportarten Informationen zur Umsetzung Verzeichnis der Bewilligungen) eingesehen werden. Weiterführende Links: bfu: Wanderungen – Schulreisen – Exkursionen (6-15 Jahre): bfu: Sicherheit Bergwandern: 0%C3%BCber%20Stock%20und%20Stein.pdf SAC, 2015