Arbeitsblatt: Lebenskunde Mobbing

Material-Details

Mobbing, Suizid Selbstmord
Lebenskunde
Ethik / Moral
klassenübergreifend
2 Seiten

Statistik

161325
604
3
26.05.2016

Autor/in

enrique02 (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

„MOBBING SOLL STRAFBAR WERDEN Wer einen Kollegen systematisch schikaniert, soll besser zur Rechenschaft gezogen werden können. Nationalrat Oskar Freysinger fordert eine MobbingStrafnorm. Der Fall der kanadischen Schülerin Amanda Todd hat weltweit Betroffenheit ausgelöst. Nachdem sie über Jahre im Internet blossgestellt und gehänselt worden war, nahm sich die 15Jährige kürzlich das Leben. Einen anderen Ausweg sah sie nicht mehr. Das Beispiel zeigt, welch fatale Folgen Mobbing haben kann. «Sensible Menschen werden systematisch kaputtgemacht», sagt der Walliser SVPNationalrat Oskar Freysinger, der in jungen Jahren selbst Opfer von Schikanen wurde. Ein Lehrer habe ihn geplagt, laufend vor die Türe geschickt und mit ungerechtfertigt schlechten Noten bestraft, erinnert er sich. «Das war enorm hart und hat mich an den Rand der Verzweiflung gebracht.» Er habe sich phasenweise nicht mehr getraut, sich selbst zu sein. Letztlich habe er die negativen Erfahrungen jedoch in Energie umgewandelt und sei seinen Weg gegangen. «Nicht alle reagieren so», ist sich der Politiker bewusst. Bis zu drei Jahre ins Gefängnis Zum Handeln animiert hat ihn schliesslich ein schwerer Fall aus seinem Bekanntenkreis. Der Täter musste sich zwar vor Gericht verantworten und wurde wegen verschiedener Vergehen verurteilt, wegen Mobbing konnte er jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. «Weil eine entsprechende Strafnorm fehlt, konnte man ihn nur über Umwege belangen», ärgert sich Freysinger. Um Abhilfe zu schaffen, hat er 2010 eine entsprechende Motion eingereicht, welche das Parlament demnächst beschäftigen wird. Freysinger fordert eine eigene MobbingStrafnorm. Mit einer Busse oder einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren soll bestraft werden, «wer eine andere Person wiederholt so belästigt, dass deren Arbeitsbedingungen sich spürbar verschlechtern und dies deren Rechte und Würde verletzen, deren körperliche wie geistige Gesundheit schädigen oder deren berufliche Zukunft aufs Spiel setzen kann». Vorbild für den Vorstoss ist Frankreich, wo Mobbing am Arbeitsplatz seit einigen Jahren unter Strafe gestellt ist. Oft sind es Chefs, die mobben «Mobbing kommt in allen Branchen vor und geht häufig vom Chef aus», sagt Claudia Stam Wassmer, Geschäftsleiterin der MobbingBeratungsstelle Zürich und Bern. Vorgesetzte fürchteten um ihre Position oder übten einfach gerne Macht aus. Repräsentative Zahlen gibt es nicht. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation kann man indes davon ausgehen, dass Mobbing tendenziell zugenommen hat. Im Kampf um den Arbeitsplatz werden die Ellbogen ausgefahren. Opfer zeigen Symptome wie bei einem Burnout. Sie leiden etwa unter Angststörungen, depressiver Verstimmung und einem Verlust des Selbstwertgefühls. Versuchen sie sich auf juristischem Weg zu wehren, sind ihre Erfolgsaussichten gering. «Häufig steht Aussage gegen Aussage, da eindeutige Beweise fehlen», sagt StamWassmer. Die Psychologin würde es grundsätzlich begrüssen, wenn Mobbing ins Strafgesetz aufgenommen würde. Sie ist sich aber bewusst, dass das Problem der Beweisbarkeit damit nicht vom Tisch wäre. «Letztlich bleibt den Betroffenen oft nichts anderes übrig, als die Stelle zu wechseln.» «Völlig übertriebenes Strafmass» Der Zürcher SPNationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch findet nicht, dass es eine eigene MobbingStrafnorm braucht. In schweren Fällen sei es schon nach geltendem Recht möglich, jemanden beispielsweise wegen Ehrverletzung oder Beschimpfung zu verurteilen. Um strafrechtlich relevant zu sein, müsse zudem ein Vorsatz vorliegen. «Wenn sich zwei streiten, ist nicht immer Mobbing im Spiel.» Ebenso kritisch beurteilt Jositsch das geforderte Strafmass von bis zu drei Jahren Gefängnis. Die gleiche Höhe gelte etwa für fahrlässige Tötung. «Von daher ist diese Forderung völlig übertrieben.» Bundesrat will keinen neuen Artikel Der Bundesrat appelliert in seiner Stellungnahme ebenfalls an die Verhältnismässigkeit. Das Strafrecht sei nur dann einzusetzen, wenn alle anderen Sanktionen oder Präventionsmassnahmen nicht ausreichten. MobbingOpfer hätten schon heute genügend Mittel in der Hand, um sich zur Wehr zu setzen. Eine neue Regelung sei daher nicht nötig. Freysinger sieht dies erwartungsgemäss anders. Mit einer Beschimpfung lasse sich Mobbing nicht vergleichen. Es handle sich vielmehr um «eine systematische, auf Dauer angelegte Zermürbung», welche endlich angemessen geahndet werden müsse. Luzerner Zeitung, 13.11.2012 Erklären Sie die folgenden Begriff mit dem Duden. Geben Sie jeweils die Seitenzahl an. systematisch Rechenschaft Tendenz – tendenziell Symptome fatal repräsentativ Schreiben Sie eine Stellungnahme zum obenstehenden Zeitungsbericht. Nehmen Sie auch Bezug darauf, wie man in solchen Situationen aus Ihrer Sicht hätte reagieren müssen. (ca. 15 – 20 Sätze)