Arbeitsblatt: Todesstrafe Fallbeispiel

Material-Details

Fallbeispiel zum Thema Todesstrafe. Gut als Einstieg in die Thematik geeignet
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
9. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

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26.02.2008

Autor/in

Claudia Steiner
Land: Deutschland
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

FALLBEISPIEL ZUM THEMA TODESSTRAFE« Im Herbst 1996 beschäftigte der Sexualmord an einem kleinen Mädchen aus Süddeutschland wochenlang die Medien und löste eine heftige Diskussion um angemessene Strafmaßnahmen für Sexualverbrechen aus. Der Fall ist im folgenden mit geänderten OrtsZeit- und Personenangaben dargestellt: Am Morgen des 10. Oktober wurde die fünfjährige Katharina S. auf dem Weg zum nahe gelegenen Kindergarten von einem Unbekannten gepackt und in ein Auto gezerrt. Der 25-jährige Maurergeselle R. K. fuhr mit dem schreienden und um sich schlagenden Kind in den Wald, fesselte es an Armen und Beinen und packte es in den Kofferraum seines Autos. Mit offener Heckklappe fuhr er auf einen Feldweg in der Nähe von Katharinas Heimatort. Dort schnitt er die Fesseln durch, stieß das Mädchen in die Wiese, entkleidete es und missbrauchte es sexuell. Nach seinen Aussagen habe er danach vorgehabt, allein wegzufahren und Katharina zurückzulassen. Von Panik gepackt entdeckt zu werden, würgte er jedoch das Kind mehrfach am Hals und schlug es schließlich mit dem Kopf an einen Baum, bis es bewusstlos und reglos liegen blieb. Dann fuhr er zu einem nahe gelegenen Fluss und warf sein Opfer hinein. Dort ertrank das Mädchen. Einige Tage später wurde Katharina am Flussufer in der Nähe ihres Heimatdorfes angeschwemmt. Wie die Polizei später ermittelte, hatte Katharina bis zum Schluss versucht, den Mann von seinem Vorhaben abzubringen. Sie hatte ihm sogar Geld angeboten und ihm versprochen, ihren Eltern nichts zu sagen. Als Motiv für seine Tat gab der Maurergeselle Geldsorgen an. Er habe vorgehabt, ein Kind zu entführen, um die Eltern dann zu erpressen. Deshalb habe er sich auch mit Schnüren und einer Gesichtsmaske ausgerüstet. Katharina habe er davor nicht gekannt, sondern sie auf dem Weg zum Kindergarten am Morgen des 10. Oktobers zum ersten mal gesehen. Einen Mord habe er nicht geplant. Zum Zeitpunkt der Tat sei er unter Alkohol- und Tabletteneinfluss gestanden. Der Maurergeselle war einige Jahre zuvor wegen sexueller Belästigung mehrerer Kinder und Frauen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, wegen guter Führung aber vorzeitig entlassen worden.