Arbeitsblatt: Ständeordnung

Material-Details

Definitionen
Geschichte
Mittelalter
6. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

178287
1171
19
19.01.2018

Autor/in

Nora Görlach
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

Downloads Arbeitsblätter / Lösungen / Zusatzmaterial

Die Download-Funktion steht nur registrierten, eingeloggten Benutzern/Benutzerinnen zur Verfügung.

Textauszüge aus dem Inhalt:

Die Ständeordnung im Mittelalter Den ersten Stand innerhalb der mittelalterlichen Ordnung bildete der Klerus, zu dem alle Geistlichen gehörten. Die Aufgabe der Angehörigen dieses Standes war auf das Seelenheil der Menschen ausgerichtet. Durch moralische und sittliche Festigung sollte dieses Ziel erreicht werden. Da die Menschen des Mittelalters zu einem hohen Prozentsatz aus Analphabeten bestanden, waren sie kaum in der Lage, die kirchlichen Lehrmeinungen zu überprüfen. Aufbegehren gegen ein Leben in Armut war kaum zu verzeichnen, da von den Kanzeln gepredigt wurde, dass ihr Schicksal von Gott vorherbestimmt sei. Der Lohn für ihr entbehrungsreiches Dasein sollte im Jenseits auf sie warten. Der zweite Stand hatte die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und musste im Kriegsfall Land und Volk verteidigen. Die Mitglieder des ersten und zweiten Standes verfügten über ausgedehnte Privilegien gegenüber dem dritten Stand. Der dritte Stand setzte sich aus Bauern und einfachen Bürgern zusammen. Die Bauern, die etwa 90 Prozent der Bevölkerung stellten, waren die wichtigsten Güterproduzenten. So waren sie Hersteller von Lebensmitteln und Materialien für die Bekleidung, erbrachten Dienstleistungen und Bauarbeiten. Ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung verhielt sich allerdings umgekehrt zu ihrem Ansehen und ihrer Möglichkeit an gesellschaftlicher Teilhabe. Auch auf Entscheidungen, die ihr eigenes Leben betrafen, hatten sie kaum Einfluss. Die Ständeordnung des Mittelalters führte zu einer Zweiteilung der Gesellschaft in eine herrschende und eine beherrschte Schicht. Die mit Privilegien ausgestatteten ersten beiden Stände mussten sich größtenteils um ihre Existenzsicherung nicht sorgen, dem dritten Stand mangelte es dagegen häufig an grundlegenden Dingen wie etwa ausreichender Nahrung, was sie nicht selten in eine Lage existenzieller Bedrohung führte. Der zweite Stand – der Adel Der Begriff Adel – von ahd. adal (Geschlecht, Abstammung) – bezeichnete einen sozial, rechtlich und politisch privilegierten Stand. Diese Rechte gründeten sich auf Geburt, Besitz oder Leistung und waren gekennzeichnet durch besondere Lebensformen und ein ausgeprägtes Standesethos. Wirtschaftliche und religiöse Faktoren in Verbindung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben waren hauptsächlich verantwortlich für die führende Stellung des Adels. Der dritte Stand – die Bauern Das gesamte Mittelalter war eine Epoche, in der die Agrarwirtschaft eine große Bedeutung hatte. Der Anteil der Bauern an der Bevölkerung lag – mit unwesentlichen Schwankungen – im Mittelalter bei etwa 90 Prozent. Die Bauern und einfachen Bürger bildeten den dritten Stand. Die Anzahl der freien Bauern war im Frühmittelalter noch relativ hoch. Dies änderte sich jedoch durch das politische, soziale und wirtschaftliche System des Feudalismus/Leheswesen mit seiner Erscheinungsform der Grundherrschaft, die die Bauern unmittelbar betraf. Die ehemals freien Bauern gerieten in Abhängigkeit und waren nun entweder Hörige der Grundherren oder Leibeigene und somit unfrei. Ihre Pflichten überstiegen ihre Rechte um ein Vielfaches, was für die Grundherren in genau umgekehrter Folge galt. Zu den Pflichten der Bauern zählten Abgaben an den Gutsherren in Form eines Anteils ihrer erwirtschaften Erträge sowie Frondienste. Auseinandersetzungen mit dem Grundherrn wurden nicht vor Gericht ausgetragen, sondern vom Grundherrn in eigener Sache entschieden, da dieser auch die Gerichtsbarkeit über seine Untertanen innehatte. Dieser Umstand lässt wenig Raum für Spekulationen bezüglich des Ausgangs solcher Verfahren. Im Gegenzug hatte der Gutsherr den Bauern Schirm und Schutz zu bieten. Es war seine Pflicht, sie vor kriegerischen Überfällen zu schützen und ihnen in unverschuldeten Notlagen wie im Krankheitsfall zu helfen.