Arbeitsblatt: Jokertage

Material-Details

Anmeldung von Jokertagen
Administration / Methodik
Elternzusammenarbeit
klassenübergreifend
1 Seiten

Statistik

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04.04.2018

Autor/in

Armand Weissen
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Anmeldung zum Bezug von Joker Halbtagen Auszug aus dem Reglement: Pro Schuljahr können vier Joker-Halbtage gewählt werden. Eine Übertragung auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Jeder Joker-Halbtag wird im Zeugnis als entschuldigte Absenz eingetragen. Bewilligte Dispensationen werden nicht mit den Joker-Halbtagen vermischt. Ebenso dürfen bewilligte Dispensationen nicht durch Joker-Halbtage zusätzlich verlängert werden. Für den letzten Schultag vor den Sommerferien sowie den ersten Schultag nach den Sommerferien (zu Beginn eines neuen Schuljahres) werden Joker-Halbtage nicht bewilligt; dasselbe gilt für die Dauer von Schullagern, Projekttagen, Projektwochen oder Schulanlässen. Beim Bezug von Joker-Halbtagen besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Die Schülerinnen und Schüler sind für das Nachholen des Schulstoffes oder die Hausaufgaben selber verantwortlich. Die Lehrpersonen sind berechtigt, Prüfungen nachholen zu lassen. Der Joker-Halbtage sind spätestens fünf Schultage im Voraus schriftlich zu melden. Name Vorname: Klassenlehrperson: 1. Joker-Halbtag Klasse: 2. Joker-Halbtag 3. Joker-Halbtag 4. Joker-Halbtag Gewünschtes Datum vormittags nachmittags: Wir haben von den Bestimmungen betreffend Regelung der Joker-Halbtage Kenntnis genommen. Ort Datum: Unterschrift der Eltern (Erziehungsberechtigten): Unterschrift des Schülers der Schülerin: Joker-Halbtag(e) bewilligt Joker-Halbtag(e) nicht bewilligt Falls nicht bewilligt; Begründung: Ort Datum: Unterschrift Klassenlehrperson: