Arbeitsblatt: Verwaltung

Material-Details

Erstellen einer Signatur Office Beurteilungsregelungen LCH Schülerfeedback
Administration / Methodik
Anlässe / Projekte
klassenübergreifend
10 Seiten

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730
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01.10.2018

Autor/in

Daniel Gillmann
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Umfrage aktuell geltende Beurteilungsreglemente in den Deutschschweizer Kantonen, Stand 05.07.2017 Kanton Link AG Bemerkungen Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule: Für weiterführende Fragen zur Beurteilung und zu den Übertritten: Die Beurteilung und Laufbahnentscheide innerhalb der Volksschule Aargau sind in der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) geregelt: Sämtliche weiterführenden Fragen zur Beurteilung und zu den Übertritten innerhalb der Volksschule werden in den entsprechenden FAQs beantwortet, diese sind auf unserem Schulportal (Webplattform für die Schulen) in der Rubrik Beurteilung und Übertritte aufgeschaltet; Link: Dort sind auch alle Informationsblätter, Umsetzungshilfen etc. zum Thema abgelegt. Zusätzlich gibt es eine Umsetzungshilfe zur summativen und prognostischen Beurteilung für die Primarschule (die darin enthaltenen Formulare wurden jedoch bereits überarbeitet) und eine Weisung zu Beurteilungskriterien im Standortgespräch. Alle Informationen finden sich in der Verordnung vom Kindergarten bis Ende der Sekundarstufe II, inkl. Handreichungen für die Volksschulen AI AR BE BL BS FL FR GL GR eugnisse_Promotion_Weisungen_VV_de.pdf LU NW OW www.erlasse.ch/pdf/nw/312.11.pdf Umsetzungshilfe für Lehrpersonen Flyer (Information zum Beurteilen für Eltern) Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe (Information für Eltern zu Übertrittsverfahren) Geschäftsstelle D-EDK, 22.6.2017, cl Gegenwärtig werden alle Weisungen zu Promotion und Zeugnissen überarbeitet. Sie treten erst mit dem neuen Lehrplan in Kraft. Die aktuell gültigen Weisungen sind somit noch nicht auf den neuen Lehrplan abgestimmt. Sowohl die Weisungen wie auch das Reglement sind überarbeitet und gelten für den KG/BS bis und mit 5. PS. für das SJ 17/18. Ab 6. PS gelten die bisherigen Weisungen und Reglemente. Kap. IV. A. Beurteilung: § 37 § 52 Die Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule sind bereits im Mai 2016 verabschiedet worden und seither auf der Web-Seite zugänglich. SG SO SZ TG SH Weisungen des Erziehungsrates zur Beurteilung in der Schule (Link), hueler/2.2-Neu.pdf Promotions- und Übertrittsreglement (Link) hueler/2.3-Promotions-_und_UEbertrittsreglement-Neudruck.pdf Laufbahnreglement für die Volksschule BGS 413.412 Reglement über die kantonalen Schulleistungsprüfungen (Leistungschecks) BGS 413.413 Sowohl die Weisungen wie auch das Reglement sind überarbeitet und gelten für den KG/PS bis und mit 5. PS. Für das SJ 17/18 gelten ab 6. PS die bisherigen Weisungen und Reglemente Reglement und Handreichungen zum Thurgauer Volksschulzeugnis Schulversuch Beurteilung Der Schulversuch Beurteilung wird um ein Semester auf drei Semester verlängert (SJ 2017/2018 und erste Hälfte SJ 2019/20). Im Kanton Solothurn sind die Grundsätze der Beurteilung im Laufbahnreglement geregelt. Zudem gilt für die Checks ein spezielles Reglement. Fünf Schulleitungseinheiten (ca. 80 Lehrpersonen) erproben die zweidimensionale Leistungsbewertung (Prozess- und Produktbewertungen) mittels vier Bewertungsinstrumenten Eingabemöglichkeiten im erweiterten LehrerOffice (Lernzielraster, Zyklenraster, Schwellenwerte und Noten) sowie einen Einschätzungsbogen zu den entwicklungsorientierten Zugängen im Kindergarten. UR VS ZG ZH Beurteilungsreglement: Übertrittsreglement: hulen/schulstufen/primar.html Formulare für den Übertrittsentscheid Elterninformation zum Übertritt in verschiedenen Sprachen Geschäftsstelle D-EDK, 22.6.2017, cl Promotionsreglement Kanton Zug 2017 Die Rechtsgrundlage (Paragraphen aus Volksschulgesetz und Verordnung), welche Schullaufbahnentscheide betreffen, das Zeugnisreglement sowie die groben Angaben zum Ablauf bei Übertrittsentscheiden finden sich in unserer Broschüre Beurteilung und Schullaufbahnentscheide (siehe Anhang). Auf der Homepage finden sich die Angaben zum Übertritt (Primar – Sek I) an verschiedenen Stellen (siehe Links linke Spalte)