Arbeitsblatt: Satzlehre
Material-Details
Subjekt, Prädikat und Objekt im Text übermalen
Deutsch
Grammatik
8. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
1924
2263
62
14.09.2006
Autor/in
Landolt Barbara
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
D Satzlehre Subjekt, Prädikat, Objekt Aufgabe a) Unterstreiche das Subjekt Der Fingerabdruck ist ein charakteristisches Merkmal eines Menschen. Das wusste man schon früh. Mit einem Fingerabdruck signierten chinesische Töpfer seit jeher ihre Arbeiten. Aber erst in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts erkannte man die absolute Einzigartigkeit des individuellen Fingerabdrucks. William Herschel war ein britischer Polizeibeamter in Indien. Als erster identifizierte er Personen mit Hilfe von Fingerabdrücken. Heute werden Verbrecher meistens mit dem „genetischen Fingerabdruck überführt. Einzigartig wie der Fingerabdruck ist nämlich auch die Desoxyribonsäure. Diese wird meist als DNS bezeichnet. Als Träger der Erbinformation ist sie in jeder Körperzelle enthalten. So kann ein am Tatort gefundenes Haar oder Hautstückchen einen Täter zweifelsfrei identifizieren. Aufgabe b) Unterstreiche das Prädikat Aus Knochen können Experten eine Vielzahl von Informationen gewinnen. Diese tragen dann oft zur Aufklärung eines Verbrechens bei. So lässt sich am Skelett das Geschlecht des Toten erkennen. Männliche und weibliche Skelette unterscheiden sich hinsichtlich Schädel und Beckenknochen. Die Körpergrösse wird anhand der Oberschenkel- und Oberarmknochen auf 2,5 cm genau errechnet. Hinweise auf das Alter gibt der Stand der Zahnentwicklung. Die Form des Schädels, der Gesichtsknochen und der Langknochen erlaubt Rückschlüsse auf die ethnische Zugehörigkeit. Aufgabe c) Unterstreiche das Objekt Nicht immer erkennen die Ermittler von Straftaten sogleich das Motiv, Tathergang und Täter. Oft müssen die Polizeibeamten aufwändige Recherchearbeiten leisten. Dabei kann jedes am Tatort gefundene Detail Satzlehre äusserst wichtig sein. Auch halten die Beamten jede Aussage möglicher Zeugen schriftlich fest. Die gesammelten und ausgewerteten Ergebnisse sollten dann den Täter überführen. Oft erlauben Zeugenaussagen die Erstellung eines Phantombilds. Der Computer kann sogar dreidimensionale Phantombilder liefern. Das Dossier mit den Zeugenaussagen, den Ergebnissen der Spurensicherung und eventuell mit einem psychologischen Gutachten wird dann dem Gericht vorgelegt.