Arbeitsblatt: Die Todesstrafe

Material-Details

Die Todesstrafe
Geschichte
Gemischte Themen
12. Schuljahr
13 Seiten

Statistik

192423
886
9
18.12.2019

Autor/in

davide (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe istverboten. Die Todesstrafe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Todesstrafe in der Schweiz 3 3 Argumente gegen die Todesstrafe4 3.1 Ungerecht 4 3.2 Unmenschlich 4 3.3 Wirkungslos. 4 4 Die letzte Hinrichtung in der Schweiz4 5 Die Todesstrafe im Ausland. 5 6 Verschiedene Methoden 5 6.1 Die Gaskammer. 5 6.2 Hängen 5 6.3 Vierteilen. 5 7 Vorteil und Nachteil. 6 8 Diverse Recherchen 6 9 Die letzte Hinrichtung 6 10 Wie spielt sich die Todesstrafe weltweit ab?.7 10.1 Ein Fall der Todesstrafe der abgebrochen wurde8 11 Das Schweizerische Strafregister9 12 Auswertung der Umfrage 10 13 Zeitungsbericht 20 Minuten. 11 14 Persönliches Fazit:. 12 15 Quellenangabe 13 Seite 2 von 13 Die Todesstrafe 1 Einleitung Bald ist es soweit. Die Lehrabschlussprüfung steht vor der Tür. Wir haben den Auftrag erhalten, eine selbstständige Arbeit über eine Problemstellung zu dokumentieren. Es fiel uns nicht leicht, ein geeignetes Thema, welches uns alle interessiert, auszusuchen. Da wir eine dreier Gruppe sind, wollten alle über ein anderes Thema schreiben. Schlussendlich, haben wir uns für die Todesstrafe entschieden. Wobei Davide von Anfang an dagegen war und Lia und Stefani dafür. Daraufhin, machten wir uns an die Arbeit. Es ist uns schon früh aufgefallen, dass wir nicht nur über die Problemstellung dokumentieren können, sondern auch über die Geschichte. Dieses Thema ist sehr komplex, da es sehr weitläufig und aktuell ist. Aufgrund der verschiedenen Meinungen, ist dieses Thema sehr spannend für uns. Als Problemstellung wählten wir: «Soll die Todesstrafe in der Schweiz wieder eingeführt werden?» 2 Todesstrafe in der Schweiz In Zürich tritt 1835 ein neues Strafgesetzbuch in Kraft. Für Hinrichtungen darf fortan nur die Guillotine verwendet werden. Bereits im Jahre 1848 wurde die Todesstrafe in der Schweiz für politische Vergehen abgeschafft und mit der Verfassungsrevision von 1874 generell verboten. Fünf Jahre später 1879 wurde sie allerdings wieder eingeführt. Ausgenommen davon waren nur politische Vergehen. Im zivilen Strafrecht kam es zur definitiven Abschaffung dieser Strafe mit der Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welches am 1. Januar 1942 in Kraft trat. Bis zu diesem Tag hatte jeder Kanton sein eigenes Strafgesetz. Vereinzelt hatten Kantone die Strafe auch vor diesem Datum schon aus ihren Gesetzen gestrichen. Freiburg Neuchâtel Zürich Tessin und Genf Basel-Stadt Basel-Land Solothurn 1868 1864 1869 1871 1872 1873 1874 Guillotine Die letzte Hinrichtung wurde am 18. Oktober 1940 in Sarnen am dreifachen Mörder «Hans Vollenweider» mittels einer Guillotine vollzogen. Das Militärstrafgesetz sah die Todesstrafe nur für Kriegszeiten, z. für Landesverrat vor und hatte noch Bestand bis 1992. Erst seit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung am 1. Januar 2000 ist die Todesstrafe auch verfassungsrechtlich wieder vollständigs verboten. Im Artikel 10 Absatz 1 der Bundesverfassung heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten. Ab diesem Zeitpunkt haben gut 70 Prozent aller Staaten (140) die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen gestrichen oder wenden sie in der Praxis nicht mehr an. 104 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft. 7 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor. 30 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft. Somit wenden momentan insgesamt 141 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an. Seite 3 von 13 Die Todesstrafe 57 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest. In diesen Ländern leben allerdings rund zwei Drittel der Weltbevölkerung. 3 Argumente gegen die Todesstrafe 3.1 Ungerecht Es gibt jedoch immer wieder Meinungsunterschiede bei einzelnen Menschen. Manche finden es gut das die Todesstrafe abgeschafft wurde, manche wiederum auch nicht. Eins ist jedoch klar. Die Todesstrafe lässt sich nicht rechtfertigen, denn sie ist ungerecht, unmenschlich und wirkungslos. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gesteht jedem Menschen das Recht auf Leben zu und besagt: «Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.» Die Todesstrafe verletzt diese grundlegenden Menschenrechte. Töten kann niemals gerecht sein, selbst wenn es staatlich angeordnet wird. Ein Staat kann nicht per Gesetz das Töten verbieten und gleichzeitig selbst töten. Die internationalen Menschenrechtsnormen, die das Leben jedes Menschen schützen, stehen über dem nationalen Recht. 3.2 Unmenschlich Es gibt keine «humane» Form der Todesstrafe. Jede Hinrichtungsmethode hat nur den einen Zweck: ein Leben auszulöschen. Die Todesstrafe verwehrt einem Menschen die Möglichkeit, eine Tat durch Wiedergutmachung, Reue und Besserung zu sühnen. 3.3 Wirkungslos Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen. Wissenschaftliche Studien haben keinen Beweis für die angeblich abschreckende Wirkung der Todesstrafe erbringen können. In Kanada zum Beispiel ist die Mordrate seit der Abschaffung der Todesstrafe zurückgegangen. In den USA hingegen ist die Mordrate in den Bundesstaaten mit Todesstrafe höher als in jenen, die sie abgeschafft haben. Um Verbrechen wirksam zu verhindern, braucht es eine hohe Quote bei der Aufklärung von Verbrechen und ein faires, rasch und konsequent arbeitendes System. 4 Die letzte Hinrichtung in der Schweiz Der bereits mehrfach vorbestrafte Vollenweider hatte im Juni 1939 innerhalb von zehn Tagen vier unschuldige Menschen ermordet. Nach Aufenthalten in mehreren Haftanstalten in verschiedenen Kantonen verurteilte ihn das Kantonsgericht in Obwalden am 19. September 1940 wegen Mordes zum Tode. Am frühen Morgen des 18. Oktobers 1940 wurde Hans Vollenweider in der Werkstatt der Strafanstalt in Sarnen mit der Guillotine hingerichtet. Diese Hinrichtung war umstritten, da die Abschaffung der Todesstrafe in der Schweiz und die Einführung eines gesamtschweizerischen Strafgesetzbuchs bereits per Volksabstimmung am 3. Juli 1938 beschlossen worden waren. Der Mörder war damit der letzte in der Schweiz nach einem zivilen Strafprozess zum Tode Verurteilte und Hingerichtete. Danach wurden nur noch neun Todesstrafen vollstreckt. Seite 4 von 13 Die Todesstrafe 5 Die Todesstrafe im Ausland Jedes Jahr werden weltweit mehrere Tausend Menschen hingerichtet. Die Todesstrafe ist eine vorsätzliche Tötung von Menschen durch den Staat. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben und gegen das Verbot der Folter. Nicht in jedem Land gelten die gleichen Regeln wie in der Schweiz. Es kommt auch drauf an ob das Land überhaupt wie die Schweiz ist. Falls das Land einen Präsidenten oder einen Herrscher hat, kann die Bevölkerung nicht abstimmen ob die Todessprache abgeschabt werden soll oder nicht. Da in anderen Länder auch mehr Personen sowie auch mehr Armut existieren, ist die Kriminalitätsquote höher als in der Schweiz. Deshalb ist auch nicht jeder der Meinung, dass die Todesstrafe abgeschafft werden soll. Es gibt heute noch Länder bei denen die Todesstrafe oder auch Folter durchgeführt wird, wie zum Beispiel China, Iran, Irak, USA usw. In jedem Land werden verschiedene Hinrichtungen durchgeführt. Amerika zum Beispiel, vergiftet oder elektrisiert das Opfer. China hingegen erschiesst oder vergast sie. 6 Verschiedene Methoden 6.1 Die Gaskammer Am 8. Februar 1924 wurde der erste Mensch der Welt in der Gaskammer von Carson City in Nevada hingerichtet. Am 2. Juli 1930 musste Robert H. White auf dem Stuhl der Gaskammer Platz nehmen. Diese war die erste Hinrichtung, die protokolliert wurde. Die Hinrichtung begann um 4.36 Uhr morgens, das Gas wurde um 4.37 Uhr und 30 Sekunden in die Gaskammer gegeben. Robert H. White atmete um 4.38 Uhr das Gas tief ein und wurde daraufhin sofort bewusstlos. Bei dieser Hinrichtung waren 53 Zuschauer anwesend. Sehr viele Menschen waren von dieser Todesstrafe begeistert, da der Gefangene einmal tief einatmet und sofort das Bewusstsein verliert. Nach der Hinrichtung erspart man sich schrecklichen Verunreinigungen von Blut, Kot und Urin. Es sei die sauberste und schnellste Hinrichtung die man je gesehen hat. 6.2 Hängen Ihren Ursprung findet diese Art des Tötens bereits in den Anfängen der Menschheit. Bei genauer Betrachtung ist der Galgentod der Kreuzigung sehr ähnlich. Bei beiden wird der Verurteilte bis zum Eintreten des Todes gehängt bzw. befestigt. In vielen Orten Mittel- und Nordeuropas hatten die Gemeinden eine zentrale Hinrichtungsstätte. Da es bei Hinrichtungen immer wieder vorkam, dass ein Ast unter dem Gewicht des Delinquenten brach, bevorzugte man im Laufe der Zeit die stabilere Eiche als Galgen. Man spricht auch heute noch von der Diebe-, Mörder-, Henkers-, oder Hängeeiche. 6.3 Vierteilen Das Vierteilen wurde bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts angewandt. Es wurde in Europa, Afrika, Asien und sogar in Japan vollzogen. Die Strafe war vor allem für Hochverrat und für Attentäter auf das Leben des Herrschers vorgesehen. Meist wurde der Verbrecher vor dem Vierteilen gefoltert und dann auf den Richtplatz geführt. Dort wurde er zwischen vier Pferde gespannt, und durch diese wurden ihm die Gliedmaßen ausgerissen. Doch nicht immer lief alles so ab. Man darf nicht die Stärke der menschlichen Sehnen und Muskeln unterschätzen. Daher wurden meist bei dem Opfer vor der eigentlichen Hinrichtung die Muskeln und Gliedmaßen mit einem scharfen Messer durchschnitten. Da aber eine Exekution durch Pferde recht aufwendig war, und ein großer Platzbedarf vorhanden sein musste, vereinfachte man die Hinrichtung in folgender Weise. Der Verbrecher wurde auf ein Schafott geführt und dann auf einer Erhöhung festgebunden. Nun wurden seine Gliedmaßen an jeder Ecke gefesselt. Das Urteil wurde durch den Scharfrichter mit einem Beil vollstreckt, mit dem er ihm seine Glieder abhackte. In England wurde diese Seite 5 von 13 Die Todesstrafe Hinrichtungsart noch verfeinert: Dort wurde dem Verbrecher vor der eigentlichen Vierteilung der Brustkorb aufgeschnitten und seine Organe herausgerissen, wobei es die Kunst des Henkers war nur so viel zu entfernen, dass sein Opfer noch so lange wie möglich am Leben gehalten wird und so seine eigene Hinrichtung verfolgen kann. Alle diese Hinrichtungen wurden unter den Augen der Bevölkerung vollstreckt, die sich zu solchen Ereignissen zu wahren Volksfesten versammelt hatte. 7 Vorteil und Nachteil Leider konnten wir nicht sehr viele Vor- und Nachteile über die Todesstrafe herausfinden. Da unser Thema einen sehr grossen Zusammenhang mit Menschenrechte hat, haben wir aufgrund von dem eine mündliche Umfrage im Unterricht «Wirtschaft und Gesellschaft» durchgeführt. Unsere Mitschüler haben sich Gedanken darüber gemacht welche Vor- und Nachteile die Todesstrafe auf sich hat. Es kam auch zu Diskussionen und wie schon vermutet, gab es sehr viele Meinungsunterschiede. Vorteil Die Todesstrafe schreckt Menschen davon ab gegen das Gesetz zu stossen. Unsere Mitschüler gehen davon aus, dass bei einer Tötung von einem anderen Menschen, Gerechtigkeit herrschen wird. Sie sollte sorgt für Sicherheit. Nachteil Hinrichtungen von Unschuldige. Aufstand gegen die Todesstrafe. Zur grossen Diskussion kam es erst als die meisten Schüler dafür waren das die Todesstrafe in der Schweiz wieder eingeführt werden muss. Die Begründung weswegen sie dafür waren, war das beim Begehen eines Modes der Täter mit der Todesstrafe bestraft werden müsse. So sei es gerecht. Diejenigen Personen die dagegen waren, fanden diese Aussagen nicht korrekt. Niemand bestimmt über das Leben eines anderen Menschen. 8 Diverse Recherchen 1835 kam in Zürich das Gesetz auf, dass man ab sofort nur noch die Guillotine für Hinrichtungen verwenden darf. Die Guillotine, auch bekannt unter den Namen Fallschwermaschine, Köpf Maschine oder Fallbeil gibt es bereits seit dem 12. Jahrhundert. Zuerst wurde das Enthaupten an der Guillotine nur an Adeligen erlaubt, weil dies damals als „edle Todesart galt. Die einfachen oder ärmeren Leute wurden erhängt. Der Strassenräuber Nicola Jacques Pelletier wurde am 25. April 1792 als erster Mensch, Öffentlich an der Guillotine hingerichtet. Paris schrieb darüber am folgenden Tag: „Gestern, um halb vier Uhr nachmittags, wurde zum ersten Mal die Hinrichtung durch Maschine zum Einsatz gebracht, die dazu bestimmt ist, dem Opfer Guillotine 1 den Kopf abzuschneiden. Die Neuartigkeit der Diese Maschine ist den anderen Bestrafungsarten zu Recht vorgezogen worden: Sie befleckt nicht die Hand des Menschen mit einem Mord an Seinesgleichen, und die Geschwindigkeit, mit der sie den Schuldigen trifft, entspricht eher dem Geist des Gesetzes, das oft streng sein kann, aber niemals grausam sein darf. 9 Die letzte Hinrichtung Hamida Djandoubi war ein tunesischer Zuhälter und Mörder der in Frankreich, im Jahr 1977 hingerichtet wurde. Somit war er weltweit der letzte Mensch der durch eine Guillotine enthauptet wurde. Die letzte Hinrichtung in der Schweiz geschah wie schon erwähnt 1940. Das Verbot der Todesstrafe Seite 6 von 13 Die Todesstrafe wurde schlussendlich erst am 19. Februar 2007 in die französische Verfassung aufgenommen. 10 Wie spielt sich die Todesstrafe weltweit ab? Um es auf einfache Art und Weise aufzeigen zu können, haben wir es auf eine simple Methode aufgelistet. 104 Länder haben die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafften. 6 Länder haben die Todesstrafe vollständig ab geschaffen, Sie ist nur noch für Kriegszeiten vorgesehen. 58 Länder halten weiter an der Todesstrafe fest. 65 Länder sehen die Todesstrafe für Terrorismus in ihrem Gesetz vor. Die Länder mit den Meisten Hinrichtungen sind: China Iran Saudi Arabien Pakistan USA Ihre Methoden sind: Enthauptung (Saudi-Arabien) Tödlicher Elektroschock (USA) Erhängen (Ägypten, Indien, Irak, Iran, Japan, Jordanien, Pakistan, Singapur, usw.) Giftinjektion (China, USA) Erschiessen (Weissrussland, China, Vietnam und andere.) Steinigung (Afghanistan, Iran) Die oben aufgeführten Zahlen sowie Länder und Methoden wurden von der Non-Profit Organisation Amnesty International zusammengefasst. Sie wurde 1961 in London von dem englischen Rechtsanwalt Peter Benenson gegründet. Amnesty ist eine internationale Nichtregierungsorganisation und eine weltweite Bewegung für die Menschenrechte. Mehr als 7 Millionen Mitglieder und Aktive auf allen Kontinenten engagieren sich für Amnesty. Dies natürlich weil sie Unrecht persönlich nehmen. Sie ist heute eine Weltweite Organisation die sich für die Menschenrechte einsetzt. Seite 7 von 13 Die Todesstrafe Alle rot aufgeführten Länder sind solche, die eine Organisation aufgebaut haben. Amnesty International zählt nach eigenen Angaben mehr als sieben Millionen Mitglieder und Unterstützer in mehr als 150 Staaten. Die Schweizer Sektion wurde 1970 gegründet. Menschenrechtsverletzungen geschehen auch in der Schweiz auch wenn nicht mehr durch die Todesstrafe. Im Amnesty-Report 2016/17 werden insbesondere die Rechte von Asylsuchenden und Migrant/innen erwähnt. Sorgen machen die Rückschaffungen von Tausenden Asylsuchenden nach Italien. Auch das neue Überwachungsgesetz ist ein grosses Thema. 10.1 Ein Fall der Todesstrafe der abgebrochen wurde. Alva Cambell sollte durch die Giftspritze sterben. Mehrmals setzten die Henker die Spritze an. Dann wurde die Hinrichtung abgebrochen. Im US-Bundesstaat Ohio ist die Hinrichtung eines Mannes abgebrochen worden, nachdem die Mitarbeiter des Gefängnisses bei dem 69-Jährigen keine geeignete Vene für die Giftspritze finden konnten. Das bestätigte eine Sprecherin der Gefängnisbehörde. Alva Campbell ist für den Mord an einem 18-Jährigen im Jahr 1997 zum Tode verurteilt worden. Seine Anwälte hatten argumentiert, dass er zu krank sei, um während der Hinrichtung flach auf dem Tisch zu liegen, ohne dabei zu keuchen. Ihren Angaben zufolge musste bei dem 69-Jährigen der Großteil des rechten Lungenflügels entfernt werden. Die Zeitung „Columbus Dispatch berichtete, die Hinrichtung sei zunächst für mindestens 45 Minuten verschoben worden, während Mitarbeiter des medizinischen Teams nach einer geeigneten Vene gesucht hätten. Campell sei zweimal in den linken Arm gestochen worden, zweimal in den rechten und einmal ins rechte Bein. Irgendwann habe er seine Brille abgezogen und sich die Augen gerieben. Es habe den Anschein gemacht, als weine er, schrieb die Zeitung weiter. Nach jedem Versuch habe ein Mitglied des medizinischen Teams dem Todeskandidaten auf die Schulter geklopft. Nachdem die Hinrichtung abgebrochen wurde, hätten die Mitarbeiter dem Mann die Hand geschüttelt, hieß es in dem Bericht. Ein neuer Termin für die Hinrichtung stand zunächst noch nicht fest. Seite 8 von 13 Die Todesstrafe 11 Das Schweizerische Strafregister Die Todesstrafe wird in der Schweiz sowie in anderen Länder unterteilt. Man entscheidet zuerst durch die Qualifikationsmerkmale wie schlimm man gegen das Gesetz verstossen hat. Hier geht es darum, dass der Täter eine besonders krasse Geringschätzung des Lebens an den Tag legt. Von der Praxis wird grundsätzlich immer auf Mord erkannt, wenn die Tat dazu dient, eine andere Straftat zu ermöglichen (etwa Raubmord) oder sich der Täter durch die Tat einer Festnahme entziehen will (etwa indem er sich den Fluchtweg freischiesst). Das Qualifikationsmerkmal ist sehr verwerflich: Dieses Qualifikationsmerkmal ist erfüllt, wenn der Täter das Opfer unnötig leiden lässt, etwa indem er ihm besondere Schmerzen zufügt oder es über längere Zeit in Todesangst versetzt. Keine Rolle spielt, ob die Tatausführung auf einen Dritten besonders abstossend wirkt, etwa weil sie besonders blutig ist oder weil der Täter nach der Tötung die Leiche verstümmelt. Was keine Qualifikationsgründe sind: Die im deutschen Recht aufgeführte Heimtücke ist in der Schweiz kein Qualifikationsgrund. Gemeingefährlichkeit kann insofern ein Qualifikationsgrund sein, als der Täter durch die Gefährdung von vielen Menschen eine besonders krasse Geringschätzung des Lebens an den Tag legt. Eventualvorsatz: Das bedeutet, das Handeln muss dem Täter als eine gewollte Handlung nachgewiesen werden können. Fahrlässige Handlungen sind im Schweizer Rechtssystem laut Grundsatz nur dann strafbar, wenn diese im Strafrecht auch wirklich fixiert worden sind. Allgemein herrscht Einigkeit, dass die Mordqualifikation erfüllt werden kann, etwa wenn der Täter einer vorausgegangenen Straftat zur Sicherung seiner Flucht einen ungezielten Schuss in Richtung der Verfolger abgibt. Totschlag: Als Totschlag gilt eine Tötung, die in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung erfolgt. Damit kann also nicht nur der augenblickliche Affekt privilegiert werden, sondern auch eine geplante Tat, die aus einer anhaltenden, ausweglosen Situation erfolgt. Notwendig ist aber immer, dass die Gemütsbewegung entschuldbar sein muss; es reicht nicht, dass sie bloss psychologisch erklärbar ist. Der Strafrahmen für Totschlag Strafgesetzbuches geregelt. So Tötung auf Verlangen, Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord und Kindstötung als Vorsatzdelikte sowie die fahrlässige Tötung in Verleitung beträgt von 1 bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Vorsätzliche Tötung: Der Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung liegt dann vor, wenn die Tat weder Mord noch Totschlag ist, also gewissermassen dazwischen fällt. Die Abgrenzung ist notorisch schwierig. Beziehungsdelikte werden oft als vorsätzliche Tötung qualifiziert. Vorsätzliche Tötung wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren bestraft. Andere Tötungsdelikte: Daneben sind in der Schweiz andere Tötungsvarianten in eigenen Artikeln. Beihilfe zum Selbstmord ist in der Schweiz nur strafbar, wenn sie aus selbstsüchtigen Gründen erfolgt. Seite 9 von 13 Die Todesstrafe 12 Auswertung der Umfrage Alter 4 2 11 13 17-20 21-25 26-30 30 und älter Geschlecht 12 18 Weiblich Männlich Soll die Todesstrafe in der Schweiz wieder eingeführt werden? 9 21 Ja Nein Die oben abgebildeten Auswertungen sind jedoch nur ein Teil unserer Umfrage. Wir finden das diese die wichtigsten sind. Seite 10 von 13 Die Todesstrafe 13 Zeitungsbericht 20 Minuten Wie aktuell das Thema Strafmass ist, sieht man an dem Zeitungsbericht vom 11.10.2017. Dieser Artikel ist im «20 Minuten» aufgelistet. Anhand von diesem Artikel kann man bestimmen wie schlimm und aktuell es ist. Eine Grafik listet auf wie viele Morde und welche Art von Mord innerhalb von einem Jahr absolviert wurden. Die Strafen werden in drei Kategorien unterscheidet. Höchststrafe Mord, MedianVergewaltigung, MindeststrafeMisshandlung mit Kinder. Median «Der Median bezeichnet den mittleren Fall, das heisst: Die Hälfte der freigelassenen Straftäter sass länger ein, die andere Hälfte kürzer. Dieses Mass ist robuster gegen extreme Ausreisser gegen unten und oben als der Durchschnitt. » «Die entlassenen Mörder verbüssten im Median (siehe Diagramm) 4424 Tage oder 12,1 Jahre hinter Gittern, der Strafrahmen reicht von 10 bis 25 Jahren. Ein Vergewaltiger sass im Mittel 904 Tage ein, also rund zweieinhalb Jahre. Möglich wären 1 bis 10 Jahre. Wer wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt wurde, kommt im Mittel nach 462 Tagen Haft aus dem Gefängnis, also nach 1,3 Jahren. Hier sieht das Strafgesetzbuch bis zu 5 Jahre Haft oder eine Geldstrafe vor. Fälle, in denen die Täter nur eine bedingte Strafe erhielten, sind nicht eingerechnet. » Seite 11 von 13 Die Todesstrafe 14 Persönliches Fazit: Meine Gruppe und ich haben uns damals für dieses Thema entschieden, da wir sehr verschiedener Ansichten waren. Es ist ein sehr spannendes sowie bewegendes Thema für viele Menschen. Lia Wyss: Als wir die Arbeit gestartet haben war für mich klar, die Todesstrafe sollte wiedereingeführt werden. Durch das viele recherchieren und mit der Tatsache das wir uns mit der Todesstrafe auseinandersetzen mussten, wurde meine Meinung sehr beeinflusst. Einen geliebten Menschen zu verlieren ist nie leicht, ob durch die Tötung einer anderen Person oder bei der Hinrichtung der Todesstrafe. Ich bin immer mit dem Beispiel vorangegangen, dass wenn jemand meine Eltern töten würde, da hätte ich auch kein Leben mehr verdient. Das denken wird durch Wut und Emotionen beeinflusst, das ist Menschlich. Wie mehr das ich gelesen und Fälle durchgeschaut habe, in denen unschuldige Menschen durch die Todesstrafe ums Leben kamen habe ich meine Meinung überarbeitet. Davide Vigliotti: Da ich ein gläubiger Mensch bin, kommt es für mich nicht in Frage andere Menschen zu töten. Selbst der Staat nicht. Es liegt nicht in den Händen des Menschen jemanden zu töten, auch wenn das Opfer falsches getan hat. Ich kann jedoch die Gründe nachvollziehen warum man die Todesstrafe wiedereinführen sollte. Jedoch bin ich auch der Meinung, dass dies in der Schweiz nicht notwendig ist. Aufgrund der tiefen Kriminalitätsrate (im Vergleich zu den anderen Ländern) reicht es jemanden, auch lebenslänglich, einzusperren. Diese werden im Leben danach schlimmer bestraft. Somit bin ich gegen die Todesstrafe Weltweit. Stefanie Grosjean: Meine Meinung zu diesem Thema: Ich schwanke zwischen für und gegen die Todesstrafe. Anfangs war ich dafür, denn wer jemand anders umbringt, verdient selbst den Tod. Dieser Meinung bin ich immer noch. Doch ist es nicht auch so, dass man laut Jesus immer «unseren Nächsten» lieben sollten. Was in dieser Hinsicht auch für einen Mörder gilt. Dieses Thema ist und wird immer heikel bleiben. Zugegeben, all diese Vollziehungen sind unglaublich schrecklich, das ist nicht zu leugnen. Ich wäre einfach dafür, das Strafmass bei vorgesetzter Tötung zu erhöhen. Was ich vor allem schrecklich finde ist, dass ein Hund der jemand beisst, gleich eingeschläfert wird, aber jeder dritte Vergewaltiger einer Gefängnisstrafe entkommt. Wenn ich solche Sachen höre, dann frage ich mich oft, was mit der Welt los ist. Vergewaltigungen haben oft gravierende psychische Folgen. Deshalb verstehe ich nicht warum jemand der so schreckliche Dinge macht, teilweise nicht mal bestraft wird und einem Hund gleich das Leben genommen wird, weil man ihn nicht richtig trainiert oder im Griff hat. Seite 12 von 13 Die Todesstrafe 15 Quellenangabe Seite 13 von 13