Arbeitsblatt: Arbeitsrecht

Material-Details

Arbeitsrecht
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
Wirtschaft und Recht
klassenübergreifend
5 Seiten

Statistik

197191
996
19
13.03.2021

Autor/in

T Krishnathasan
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Arbeitsrecht Vier Merkmale des Arbeitsvertrages: (ALDZ) Arbeitsleistung Im Dienst des AG (untergeordnet) Bestimmte oder unbestimmte Zeit Lohn (Gegenleistung des AG) Arbeitsrecht: (MAGDOB) Gesetze: Obligationenrecht (OR 319-362) Arbeitsgesetz (ArG) Anwendungsbereich Gesundheitsvorsorge Arbeitszeit Bestimmte Personengruppen Durchsetzung Mitwirkungsrecht: Mitwirkung der AN im Betrieb Gleichstellungsgesetz: Gleichstellung Mann Frau Datenschutzgesetz: Schutz der Persönlichkeit Berufsbildungsgesetz: Regelt die Grund- und Weiterbildung GAV: branchenspezifische Vereinbarung (z.B kaufmännische Betriebe) EAV Firmenreglement: Parteien sind frei in Ausgestaltung (Personalreglement) Abschluss EAV: Einigung der Parteien AN und AG (Leistung, Lohnzahlung) Handlungsfähigkeit Form (mündl., schriftl., stillschweigend) Zulässiger Vertragsinhalt (Jeder Vertrag ist zulässig, solange er nicht widerrechtlich, unsittlich, unmöglich ist. Rechte und Pflichten: Pflicht AN: Arbeitsleistungspflicht Treupflichten* Pflicht AG: Lohnzahlungspflicht Fürsorgepflichten** Arbeiten: Pflichtenheft Stellenbeschreibung Ist meist Bestandteil des Vertrags Allgemeine Anschauung: Beispiel Arbeitsplatzreinigung Arbeitsdauer: GAV, EGV sind z.b etwa bei 40h Höchstarbeitszeit 45 – 50h (Arbeitsgesetz) OR verlangt, dass AN sorgfältig arbeitet. (OR 321) *Treuepflichten des AN: Überstundenarbeit: In Ausnahmesituationen verpflichtet. (notwendig, zumutbar, Leistungsfähigkeit nicht übersteigend) Unterschied: Normalarbeitszeit, Überstunden, Überzeit Entschädigung: Für jede Überstunde: Lohn mit Zuschlag von 25% Freizeit Vergütung kann reduziert oder ausgeschlossen werden Schwarzarbeit: Wenn es AG konkurrenziert Verboten AG kann entscheiden, ob Nebenbeschäftigungen verboten sind. Geheimhaltung: Geheimhaltungspflicht AN darf nicht an die Öffentlichkeit mit Missständen/Korruptionsfällen Whistleblowing Rechenschafts- und Herausgabe: An AG: Zeiterfassung, Arbeitsrapporte, Ein- und Ausgaben AG: muss Arbeitszeugnis herausgeben Weisungsbefolgung: Allg. Anordnungen, Weisungen müssen befolgt werden Hauptpflicht AG: Geldlohn, Naturallohn (Logis, Kost) 13.Monatslohn: Ist nicht vorgeschrieben Gratifikation: freiwillige Vergütung, falls dreimal hintereinander gilt es als vereinbart Weitere Zahlungen: Gesetzliche Zulagen Vertragliche Zulagen Spesen Weder Lohn noch Zulage Entschädigung Aufwendungen Lohnhöhe Mindestlohn ist nicht vorgeschrieben, aber GAV kann mindesthöhe vorsehen Gleichstellungsgesetz Lohndumping verboten (Sehr niedriger Lohn) Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn, ausser bei Annahmeverzug Lohn bei persönlicher Verhinderung des AN Persönliches Leistungshindernis (Krankheit, Schwangerschaft) Kein grobes Selbstverschulden (Selbstunfall) Minimale Dauer des Arbeitsverhältnisses (Befristet, unbefristet) Nebenpflichten des AG **Fürsorgepflicht: Persönlichkeitsschutz Persönlichkeit des AN muss geschützt und geachtet werden Gleichstellungsgesetz (GIG) Datenschutzgesetz (OR 328b) (RVRS) Rechtmässigkeit (nur mit Zustimmung) Verhältnismässigkeit Zweckbindung (muss Zweck haben) Richtigkeit Sicherheit Datenschutz im Arbeitsverhältnis! S.27 Freizeit Normale Freizeit: minimal 1 Freitag OR, Arbeitsgesetz 1.5, EVA&GAV 2 Ausserordentliche Freizeit: übliche freie Stunden OR 329 Persönliche Angelegenheiten (Arztbesuch) Familienereignisse (Hochzeit) Besondere Pflichten (Militär) Ferien Min. 4 Wochen pro Jahr Zeitpunkt bestimmt AG, aber muss AN berücksichtigen Abgeltung der Ferien durch Geld verboten! Ausser Teilzeit-, Temporär-, Heimarbeit oder Beendigung Arbeitsverhältnis Mutterschaftsurlaub Nach der Geburt hat AN Anspruch auf 14Wo 98 T. Wird als Taggeld bezahlt Arbeitszeugnis AN kann Zwischenzeugnis und Schlusszeugnis verlangen Auch 10 Jahre danach kann ein Zeugnis verlangt werden Klar, verständlich, wahr und wohlwollend sein! Verletzung des Arbeitsvertrages Pflichtverletzung AN Nichterfüllung: AN arbeitet nicht oder zu wenig Schlechterfüllung: magenhafte Arbeit oder Verletzung Treuepflichten Pflichtverletzung AG Nichterfüllung: AG zahlt zu wenig oder nicht Schlechterfüllung: AG verletzt Fürsorgepflicht Streitigkeiten aus d. Arbeitsverhältnis ZPO (Zivilprozessordnung): CHF 30000 Vereinfachtes Verfahren: Verfahren läuft schnell, Schlichtungsverfahren Kostenloses Verfahren: Keine Gebüren, aber Anwaltskosten Fragepflicht Beendigung des Arbeitsverhältnisses Befristetes Arbeitsverhältnis: Zeitdauer Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Ordentliche Kündigung Ordentlicher Beendigungsgrund: Zeitablauf Ordentliche Kündigung Ausserordentlicher Beendigungsgrund Tod des AN, Konkurs des AG Aufhebungsvertrag, Anfechtung Fristlose Kündigung Ordentliche Kündigung: Richtig kündigen Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen Entscheidend ist das Eintreffdatum des Briefes Kündigung von AN, AG Kündigungsfristen und Kündigungstermine Frist: Ist der Zeitpunkt eine neue Stelle (AN) oder einen neuen AN (AG) zu finden Termin: Arbeitsverhältnis endet dann Kündigung während der Probezeit 1 Monat bis 3 Monate Kündigungsfrist 7T Kündigung nach Ablauf der Probezeit Schriftlich Kündigungstermin Monatsende Missbräuchliche Kündigung Kündigung ohne Grund Kündigung zur Unzeit Kündigung während Krankheit AN Massenentlassung Bei Massenkündigung Verfahren 335f-335k) Information und Konsultation Sozialplan Schriftliche Info Kantonales Arbeitsamt Fristlose Kündigung: Fristlose Kündigung ist eine Notbremse Bei Pflichtverletzungen unzumutbar Gründe: Straftaten, Konkurrenzierung, Nichtbezahlen des Lohns Folgen gerechtfertigte fristlose Kündigung: Das Arbeitsverhältnis endet sofort Folgen ungerechtfertigte fristlose Kündigung: AN kann AG auf Schadenersatz verklagen (OR337) Finanziell wie bei einer ordentlichen Kündigung Zusätzlich bis max. 6 Monatslöhnen Auch AG kann Schadenersatz verlangen Vorgehen gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung Sofort protestieren und eine Begründung verlangen Für viele AG riskant, deshalb kündigen viele ordentlich und stellen den AN frei. so umgehend sie das Risiko Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses