Arbeitsblatt: Erörterung Fehlzeiten von Schüler

Material-Details

Erörterungsmaterial
Deutsch
Texte schreiben
10. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

197932
348
2
16.06.2021

Autor/in

Simone Freund
Land: Deutschland
Registriert vor 2006

Downloads Arbeitsblätter / Lösungen / Zusatzmaterial

Die Download-Funktion steht nur registrierten, eingeloggten Benutzern/Benutzerinnen zur Verfügung.

Textauszüge aus dem Inhalt:

Erörterung mit Material In den letzten Jahren sind die Fehlzeiten von Schülern stetig gestiegen. Erörtern Sie mögliche Ursachen für dieses Verhalten und entwickeln Sie Maßnahmen, wie diesem Problem entgegnet werden kann! Material 1 Material 2 () Allgemein wird Schulabsentismus als „Abwesenheit des Schülers vom Schulunterricht verstanden. Als Sammelbegriff schließt er „ungeachtet der Vielfalt der Ursachen, Erscheinungsformen und Ausprägungen alle Formen von Schulabwesenheit mit ein (vgl. Neukäter/Ricking). Schulschwänzen, Schulverweigerung und Zurückhalten werden als untergeordnete Begriffe benannt (). „Von Schulschwänzen wird gesprochen, wenn Kinder und Jugendliche zeitweilig oder anhaltend – in der Regel – ohne Wissen der Eltern die Schule nicht besuchen und während der Unterrichtszeit einer für sie angenehmeren Beschäftigung meist im außerhäuslichen Bereich nachgehen. Verwahrlosung und Erziehungsmängel sind u.a. Auslöser für Schulschwänzen. Schulverweigerung [ist] eine Entwicklung [.], die sehr konkrete Ursachen hat und nicht plötzlich auftritt (). Der bevorzugte Aufenthalt zu Hause kann u.a. auf die Erziehung zurückgeführt werden. Um Zurückhalten handelt es sich, „wenn ein Kind wider seinen Willen oder ohne dazu befragt zu werden, durch die Erziehungsberechtigten von der Schule ferngehalten wird (vgl. Sander, 1979). Betroffene Kinder werden von den Eltern meist als Haushalts- bzw. Arbeitshilfe oder Babysitter benötigt. Quelle: Schulabsentismus mögliche Ursachen und Gegenmaßnahmen, 2002 (gekürzt) Material 3 Wer kann bei Schulverweigerung helfen? Grundsätzlich kann Hilfe bei einer Schulverweigerung von vielen Seiten kommen. Da sind zunächst einmal natürlich die Eltern und Lehrer, die dem Kind in der Regel am nächsten stehen. Aber auch Schulpsychologen, Ärzte und Jugendbetreuer können ihren Teil dazu beitragen, Anzeichen einer Schulverweigerung möglichst frühzeitig zu erkennen und die entsprechenden Hilfen () einzuleiten. Wichtig ist jedoch, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und sich in ihren Maßnahmen absprechen. Ansonsten kann der Erfolg ausbleiben und es bleiben lediglich Schuldzuweisungen der Beteiligten untereinander übrig. Ein guter Tipp kann zudem sein, die jeweilige Klassengemeinschaft mit in die Bemühungen einzubeziehen und den Schülern klarzumachen, dass ihr Mitschüler auch auf ihre Hilfe angewiesen ist. Die Unterstützung von Gleichaltrigen ist oft viel effektiver als ausschließlich von Seiten der Erwachsenen. Das funktioniert natürlich nur, wenn die Ursachen der Schulverweigerung nicht in Hänseleien und Mobbingattacken seitens der Mitschüler liegen. www.praxis-jugendarbeit.de (gekürzt) Material 4 § 39 Teilnahme (1) 1 Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2 Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. (2) 1 Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2 Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3 Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Auszug aus der Realschulordnung Bayerns Material 5 Drei Mal zu spät in der Schule: 50 Euro Mit Bußgeldverfahren will die Albrecht-Dürer-Schule in Wiesbaden Druck auf Schüler und Eltern ausüben. Kommt ein Schüler drei Mal zu spät, sind 50 Euro fällig. Sollte die Person wieder zu spät zum Unterricht erscheinen, könne das Bußgeld auf bis zu 600 Euro angehoben werden. Ausschnitt aus www.fr.de vom 18.1.2016