Arbeitsblatt: Drei-Säulen-System

Material-Details

Das Sozialsystem der Schweiz
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
Anderes Thema
9. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

198028
1070
15
21.05.2021

Autor/in

Johanna Dietsche
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Das Drei-Säulen-System in der Schweiz Das Drei-Säulen-System ist ein Vorsorgesystem. Mit seinen Drei Säulen hat dieses System zum Ziel, die Menschen in der Schweiz finanziell abzusichern. Im Alter, bei Invalidität ( Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung)und im Todesfall. Das Drei-Säulen-System gibt es seit der Gründung der AHV/IV/EO Mitte des 20. Jahrhunderts. Beim Drei-Säulen-System kommt es zum Zusammenspiel zwischen der staatlichen Existenzsicherung, der betrieblichen Vorsorge und der privaten Vorsorge. Das Schweizer Vorsorgesystem ist ein wichtiges Element für die soziale und finanzielle Sicherheit der in der Schweiz lebenden Personen. Aufbau Das Vorsorgesystem der Schweiz ist in drei Säulen aufgeteilt. Die erste Säule umfasst die staatliche Vorsorge. Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge. Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge. Die erste Säule: Die erste Säule umfasst die AHV/IV ( Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) und die sogenannten Ergänzungsleistungen ( EL). Die AHV/IV deckt die Existenzsicherung der versicherten Personen im Alter oder im Todesfall und bei Invalidität. Ergänzungsleitungen dienen zur Existenzsicherung, falls das eigene Einkommen nicht ausreicht. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz arbeitenden und wohnenden Menschen durch die 1. Säule abgesichert. Die Verantwortlichkeit liegt beim Staat. Die zweite Säule: Die zweite Säule dient der beruflichen Vorsorge. ( BVG.) In der Umgangssprache spricht man auch oft von der sogenannten «Pensionskasse». Die zweite Säule hat zum Ziel, die Leistungen aus der AHV/IV im Alter, bei Invalidität und beim Todesfall zu ergänzen und somit sicherzustellen, dass der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. Jeder Arbeitnehmer, der einen bestimmen Jahreslohn erhält, ist durch die Pensionskasse, die vom Arbeitgeber gewählt wird, versichert. Das heisst, die Versicherungen der zweiten Säule gehören ebenfalls zu den obligatorischen Vorsorgeversicherungen. Die Verantwortlichkeit liegt beim Arbeitgeber. Zur zweiten Säule gehören ausserdem die berufliche Unfallversicherung, die Krankentaggeldversicherung und die Freizügigkeitseinrichtungen. Durch die AHV-Rente aus der 1. Säule kann bei der heutigen wirtschaftlichen Entwicklung in der Schweiz nur ein kleiner (minimaler) Teil der Lebenskosten gedeckt werden. Deshalb gibt es als Ergänzung die obligatorische berufliche Vorsorge. Die dritte Säule: Die dritte Säule ist im Gegensatz zur ersten und zweiten Säule freiwillig. Mit ihr lässt sich eine private Vorsorge aufbauen. Man kann sich zusätzlich im Alter finanziell absichern und gleichzeitig auch Steuern sparen. Ausserdem kann man mit der dritten Säule Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit versichern lassen. Die Verantwortlichkeit liegt bei jeder Person individuell.