Arbeitsblatt: Vertragslehre (allgemein)

Material-Details

Übungen zum Kaufvertrag (Fix-, Mahn, Verfallgeschäft)
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
Wirtschaft und Recht
10. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

213827
61
2
26.10.2025

Autor/in

Claudia Schaufelberger
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Allgemeine Vertragslehre: Übungen zum Kaufvertrag WISSEN REPETIEREN 1. Wann spricht man von einer Vertragsverletzung, und welches ist die allgemeine Rechtswirkung bei Vertragsverletzung durch den Schuldner? 2. Was bedeutet ganz allgemein der rechtliche Fachausdruck Verzug? 3. Was bedeuten die Ausdrücke Mahngeschäft, Verfalltagsgeschäft und Fixgeschäft? 4. Nennen Sie für die folgenden Beschreibungen jeweils den zutreffenden Fachausdruck: · Kaufvertrag für bewegliche Sachen · Bei einer mangelhaften Lieferung wird der Kaufvertrag aufgelöst und die mangelhafte Ware dem Lieferanten gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben. · Vereinbarung beim Abschluss eines Kaufvertrages, wonach der Käufer innert einem Monat das Recht hat, die Bestellung gegen Bezahlung einer Entschädigung zu annullieren. · Dem Käufer wird die gekaufte Sache von einem Dritten entzogen, der darauf ein besseres Recht hat, als es der Verkäufer besass. 1. Wie beurteilen Sie die Richtigkeit der folgenden Aussage: Kaufverträge für Grundstücke bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Eintrages ins Grundbuch WISSEN ANWENDEN 1. Am 26. September 1999 mehr als zwei Jahre nach seinem Wohnungswechsel erhält P. Müller zu seiner Überraschung vom früheren Vermieter zwei Heizkostenabrechnungen mit Nachzahlungsforderungen. Weil seinerzeit bei seinem Auszug niemand die Heizkostenrechnung erwähnt hatte, glaubte P. Müller, es sei alles in Ordnung. Ist P. Müller verpflichtet, für die Winter 1993/94 und 1994/95 Nachzahlungen zu leisten? 2. Eine Familie hat bei einem Fachhändler einen Kinderwagen auf Ende Oktober reservieren lassen und dafür auf den Kaufpreis von CHF 750.-- eine Anzahlung von CHF 100.-- gemacht, wofür eine Quittung ausgestellt worden ist. In der Zwischenzeit hat die Familie aber überraschend einen Kinderwagen geschenkt bekommen, weshalb sie die Reservation wieder rückgängig macht. Der Fachhändler will die Anzahlung nicht mehr zurückgeben, er betrachtet sie als Unkostenbeitrag. Ist er damit im Recht? 3. Georg bestellt einen hellblauen Anzug in einem Versandhaus, unter Angabe der verlangten Masse, des Schnittes und der Stoffqualität. Statt dessen erhält er einen hellgrauen Anzug mit um 5 cm zu langen Hosen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat Georg? 4. Gina kauft im Bally ein Paar Schuhe. Schon in der ersten Woche reisst das Leder. Gina verlangt daher von Bally eine Gratisreparatur, was Bally jedoch ablehnt. Wer hat recht? 5. Weinhändler E. degustiert bei einem Weinbauern Wein aus verschiedenen Fässern. Er entschliesst sich, ein bestimmtes Fass zu kaufen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Fass am nächsten Tag abgeholt wird. Bei einem Einbruch in der Nacht tun sich die Einbrecher ausgerechnet an dem von E. gekauften Fass gütlich und unterlassen es in der Eile, den Hahn zuzudrehen, so dass das Fass völlig ausläuft. Muss E. den Wein gleichwohl bezahlen? cs