Arbeitsblatt: Urheberrecht
Material-Details
Text zum Thema Urheberrecht
Informatik
Internet
klassenübergreifend
1 Seiten
Statistik
21617
1006
6
22.06.2008
Autor/in
Roland Stampfli
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Urheberrecht Das Urheberrcht, also die Gesetze und Verordnungen zum Schutz geistigen Eigentums in den unterschiedlichen Gebieten des menschlichen Schaffens, gilt auch für Software. Mit einem Copyright, einem urheberrechtlichen, gesetzlich verankerten Schutz von kreativer Arbeit, welches ursprünglich für Texte, Musik, Zeichnungen und Designs galt, können auch Computerprogramme geschützt werden. Die unberechtigte Vervielfältigung und das unerlaubte Vertreiben von Kopien der geschützten Software kann mit hohen Strafen geahndet werden, selbst dann, wenn die Kopien der eigenen Nutzung dienen und man sich keine geschäftlichen Vorteile verschaffen wollte. Während noch vor 25 Jahren die Hardwarekonstruktion die wichtigste Komponente war, die den Preis von informationsverarbeitender Technik bestimmte, ist es heute die Softwareentwicklung. An der Programmierung von Betriebssystemen, grafischen Benutzeroberflächen oder komplexen Anwendungsprogrammen sind oftmals mehrere hundert Personen über einen Zeitraum von Jahren beteiligt. Dies können sich nur große Softwareentwicklungsfirmen leisten, die dann auch die Rechte am fertigen Produkt besitzen. Softwarenutzer und Softwarehersteller schließen einen Lizenzvertrag ab, worin Rechte des Benutzers genau festgelegt sind, der Nutzer der Software erhält eine Lizenz zur Nutzung. Meist gilt der Vertrag ab dem Moment der Öffnung des verschlossenen Softwarepaketes. Es ist sinnvoll, dem Softwarehersteller die Vertragsannahme mitzuteilen. Dem Lizenznehmer werden dafür besondere Rechte zum Erwerb von verbesserten oder erweiterten Programmversionen eingeräumt, er kann preiswert ein Update erhalten. Mit CD-ROMs in Computerzeitschriften oder in Büchern sowie aus dem Internet erhält man oft kleinere Programme kostenlos oder zu einem geringen Entgeld. Man fasst diese Programme auch unter dem Namen Public Domain zusammen. Die Rechtslage bei dieser Software wird mit bestimmten Begriffen gekennzeichnet: Freeware: Diese Software ist urheberrechtlich geschützt, darf aber privat kopiert und weitergegeben werden. Schareware: Dies sind zumeist „Schnupper- oder Demo-Versionen von Programmen, die man beliebig austesten und auch weitergeben, aber nicht verändern kann.