Arbeitsblatt: NATO, Warschauer Pakt, EU

Material-Details

Ein paar kurze Informationen zur NATO, dem Warschauer Pakt und der EU.
Geschichte
Neuzeit
9. Schuljahr
3 Seiten

Statistik

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1399
20
25.06.2008

Autor/in

Landolt Barbara


Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

G S3a die Zeit des Kalten Krieges NATO, WAPA, EU a) North Atlantic Treaty Organization Die sowjetische Blockade Berlins machte deutlich, wie wenig ernst es Stalin mit seinen Friedensversprechungen war. Auf diese Erpressung reagierten die westlichen Verbündeten mit einem neuen Militärbündnis. Damit wollten sie die Bereitschaft zeigen, ihre Hoheitsgebiete zu schützen und jede weitere Vergrösserung der Sowjetunion zu verhindern. Im April 1949 gründeten zwölf Staaten einen Verteidigungspakt mit der Abkürzung NATO (North Atlantic Treaty Organization, auch: NordatlantikvertragOrganisation). Die USA, Grossbritannien, Kanada, Italien, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Dänemark, Island und Portugal unterstellten ihre Armeen ganz oder teilweise einem gemeinsamen Oberkommando in der belgischen Hauptstadt Brüssel. Vier Staaten schlossen sich erst später der NATO an, nämlich Griechenland, Spanien, die Türkei und die Bundesrepublik Deutschland. Damit diese der NATO beitreten konnten, durfte sie im Mai 1955 im Einverständnis mit den westlichen Verbündeten wieder die allgemeine Wehrpflicht einführen und bewaffnet werden. Die NATO existiert noch heute. Seit 1999 sind sogar die früheren WAPA-Staaten Polen, Ungarn und Tschechien Mitglieder und 2004 traten die Staaten Lettland, Litauen, Estland, Rumänien, Bulgarien, Slowenien und die Slowakei dem westlichen Militärbündnis bei. Flagge der NATO Das Wichtigste in Kürze: NATO (westliches Militärbündnis) b) Warschauer Pakt Als Reaktion auf diesen Vertragsbruch vereinbarten die Ostblockstaaten im gleichen Monat in Warschau auch ein militärisches Bündnis, den Warschauer Pakt (WAPA). Die folgenden dreissig Jahre gingen als Zeiten des Kalten Krieges in die Geschichte ein. Sie waren geprägt durch das masslose Wettrüsten der zwei Militärbündnisse und vor allem der beiden Supermächte USA und Sowjetunion mit Atomwaffen. Das Ziel war, grössere und bessere Raketen und andere Atomwaffenträger zu haben als der Gegner. So hatte zum Beispiel in den 80-er Jahren ein einziges US-Atomunterseeboot mehr Sprengkraft an Bord als alle Waffen des 2.Weltkrieges zusammen. Jede Entwicklung auf der einen Seite wurde mit einer noch besseren auf der Gegenseite beantwortet und es entwickelte sich das so genannte Gleichgewicht des Schreckens. Ein Knopfdruck hätte genügt, um einen Atomkrieg auszulösen, bei dem die Angreifer mit einem sofortigen Gegenschlag des Angegriffenen und der eigenen Vernichtung hätte rechnen müssen. S3a die Zeit des Kalten Krieges Im Zuge der von Gorbatschow in der Sowjetunion eingeleiteten Perestroika kamen zunehmend Zweifel an der Breschnew-Doktrin auf. Mit der Zustimmung Gorbatschows zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde endgültig klar, dass die Sowjetunion nicht mehr gewillt war, Freiheitsbestrebungen in den anderen Warschauer-Pakt-Staaten gewaltsam zu unterdrücken. Daraufhin begannen die anderen Mitgliedsstaaten auf einen Abzug der sowjetischen Truppen aus ihren Ländern und auf die Auflösung des Warschauer Pakts zu drängen. Obwohl die sowjetische Führung eine gleichzeitige Auflösung von NATO und Warschauer Pakt bevorzugt hätte, gab sie schließlich nach. Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991, der Warschauer Pakt selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst. Die in der ehemaligen DDR, Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn stationierten sowjetischen Truppen wurden abgezogen. Das Wichtigste in Kürze: WAPA (östliches Militärbündnis) c) Die Europäische Union Derzeit sind folgende 27 Staaten Mitglieder der Europäischen Union Flagge der EU Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Vereinigtes Königreich Republik Zypern Beitrittskandidaten und potenzielle Bewerberländer Die Europäische Union beruht auf den gemeinsamen Grundwerten Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und auf den Grundfreiheiten, die jegliches politisches Handeln bestimmen sollen. Zu diesen Grundwerten müssen sich Beitrittskandidaten bekennen. Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Union zu werden, sofern er die erklärten Grundsätze der EU achtet. Der Beitritt kann jedoch erst dann vollzogen werden, wenn die so genannten Kopenhagener Kriterien erfüllt sind. Die Kopenhagener Kriterien wurden auf dem Europäischen Rat am 22. Juni 1993 in Kopenhagen in Vorbereitung auf die EU-Osterweiterung beschlossen. Es handelt sich S3a die Zeit des Kalten Krieges genauer um drei Gruppen von Kriterien, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen: politische, wirtschaftliche und Acquis1-Kriterien. So kann man beispielsweise die Ächtung der Todesstrafe als Beitrittsbedingung ansehen. Um diese Bedingungen zu erfüllen, werden sowohl beratende als auch real-unterstützende Hilfen gewährt. Grundsätzlich wird in der Fachterminologie zwischen „Beitrittskandidaten und „potenziellen Bewerberländern unterschieden. Ferner ist auch eine Unterscheidung zwischen Beitrittskandidaten, mit denen bereits Beitrittsverhandlungen geführt werden und Beitrittskandidaten, bei denen die Beitrittsverhandlungen noch nicht offiziell aufgenommen wurden, üblich. So war Kroatien bereits seit dem 18. Juni 2004 offiziell ein Beitrittskandidat, aber die Beitrittsverhandlungen wurden nach anfänglichen Schwierigkeiten (die EU bemängelte die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) erst am 4. Oktober 2005 aufgenommen. Seit dem 4. Oktober 2005 werden auch Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union geführt, die nach Expertenmeinung bis zu 15 Jahre andauern könnten und ergebnisoffen geführt werden. Der türkische Beitritt ist ferner auch innerhalb der EU selbst sehr umstritten. Im Dezember 2005 wurde Mazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Der Termin für den Beginn der Verhandlungen ist jedoch noch offen. Auch bei den potenziellen Bewerberländern unterscheidet man zwischen den Ländern, mit denen schon ein vorbereitendes Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) geschlossen wurde, und Ländern, bei denen dies noch nicht möglich war. Mit Albanien und Montenegro wurde das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen bereits unterzeichnet, jedoch noch nicht von allen EU-Mitgliedern ratifiziert und ist damit noch nicht völkerrechtlich gültig. Bei Bosnien-Herzegowina und Serbien wurde das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen zwar inzwischen paraphiert aber noch nicht unterzeichnet bzw. ratifiziert. Es bestehen auch Überlegungen, weitere Länder in die EU aufzunehmen, jedoch sind diese eher langfristig und auch nicht offiziell zu sehen. Das Wichtigste in Kürze: EU 1 Acquis communautaire wird in der Europäischen Union der gemeinschaftliche Besitzstand genannt.