Arbeitsblatt: Arbeitsgesetze 19Jh.

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CH : Arbeitsgesetze im 19Jh. Kinderarbeit + Fragen
Geschichte
Schweizer Geschichte
9. Schuljahr
1 Seiten

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2501
1853
21
29.10.2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Arbeitsgesetze 1815 Zürich: erstes Fabrikgesetz: Verbot der Kinderarbeit unter 10 Jahren in Fabriken oder an Spinnmaschinen. Die Strafe wurde dem Fabrikbesitzer angedroht. Das Alter musste durch ein Zeugnis des zuständigen Pfarramtes nachgewiesen werden, die Arbeitszeit der Kinder wurde auf 12 Stunden begrenzt und durfte im Sommer nicht vor 5 Uhr, im Winter nicht vor 6 Uhr beginnen. Die Kantone Zürich (1815, 1837) und Thurgau (1815) hatten die Kinderarbeit begrenzt. Im Aargau war dagegen 1842 ein Gesetz zur Beschränkung der Arbeitszeit von Kindern unter 13 Jahren auf 14 Stunden vom Grossen Rat abgelehnt worden. Der Kanton Glarus, von der Industrialisierung stärker geprägt als die meisten anderen Kantone, erliess 1846 das erste Arbeitszeitgesetz, das eine tägliche Höchstarbeitszeit von 15 Stunden für Erwachsene und 14 Stunden für Kinder unter 14 Jahren festlegte. Ein verschärftes Gesetz brachte 1864 in Glarus den 12-Stunden-Tag, ein Verbot der Nachtarbeit von 20 5 Uhr und der Kinderarbeit unter 12 Jahren sowie eine 6 wöchige Erholungszeit für Frauen bei der Geburt eines Kindes. Das eidgenössische Fabrikgesetz wurde erst 1877 erlassen. Es brachte den 11 Stunden Tag, massive Einschränkungen bei der Nacht- und Sonntagsarbeit, Massnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und Unfällen am Arbeitsplatz, sowie das generelle Verbot von Kinderarbeit unter 14 Jahren. Fragen 1. Wer war im 19. Jh. zuständig für die Arbeitsgesetze Wer ist heute zuständig 2. Wer konnte das Alter der Kinder bestätigen Warum 3. Welcher Kanton setzte sich sehr für die Reduzierung der Kinderarbeit ein Wie sah die chronologische Entwicklung aus 4. Welches Gesetz brachte die grosse Wende Wann und wie 5. Was deutet das Adjektiv dieses Gesetzes an