Arbeitsblatt: Restauration
Material-Details
Zusammenfassung der Restaurationszeit
Geschichte
Schweizer Geschichte
8. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
26505
877
13
06.10.2008
Autor/in
Annika Dörfel
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Restauration 1815-1830 (Wiederherstellen) Der Wiener Kongress DGZG S. 154/155) Nach der Niederlage Napoleons beschlossen die Siegermächte (Österreich, Preussen, Russland und kleinere Staaten) Europa neu zuordnen. Das Ergebnis des Kongresses war ein sehr konservatives (bewahrendes) Europa. Beschlüsse des Wiener Kongresses waren: 1. Keine Revolutionen Veränderungen sollen langsam und allmählich geschehen. 2. Die rechtmässigen Herrscher (die vor der Revolution regiert haben) erhalten ihre Recht und ihren Thron zurück. 3. Gleichgewicht der Grossmächte Die fünf europäischen Grossmächte (Frankreich, Russland, England, Preussen und Österreich) sollen gleich stark sein 4. Die Fürsten helfen sich gegenseitig wenn im Land eine Revolution droht. 5. Gegen Revolutionäre und andere Bewegungen die das Land bedrohen wird mit Militär vorgegangen. Der Bundesvertrag 1815 In der Schweiz wollten einige Menschen nach 1815 wieder zu den Zuständen von 1798 zurückkehren, die Untertanengebiete wehrten sich jedoch dagegen. Um einen Bürgerkrieg zu verhindern griff der Wiener Kongress in diesen Streit ein und Zwang die eidgenössischen Kantone einen Vertrag zu schliessen. 1815 unterzeichneten sie nach langen Verhandlungen den Bundesvertrag Die wichtigsten Bestimmungen: 1. Alle Kantone sind gleichberechtigt. 2. Die Eidgenossenschaft als ganzes kümmert sich um die militärische Sicherheit nach aussen. 3. Die Tagsatzung entscheidet über die Angelegenheiten der Eidgenossenschaft( jeder Kanton sendet einen Vertreter) 4. Untereinander dürfen die Kantone keine Verträge schliessen, die der Eidgenossenschaft schaden. 5. Die innere Ordnung bestimmt jeder Kanton selbst. Änderungen für die Schweiz nach dem Wiener Kongress: 3 neue Kantone: Wallis, Genf und Neuenburg die heutige Schweizer Grenze wird definiert ab 1815 gilt für die Schweiz die immerwährende Neutralität.