Arbeitsblatt: Staatskunde - AB 1.3

Material-Details

Einheitsstaat - Bundesstaat - Staatenbund
Geschichte
Politik
8. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

27400
1265
34
20.10.2008

Autor/in

Nicole Stadelmann

6020 Emmenbrücke

Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Geschichte: Staatskunde Der Weg der Schweiz zum Bundesstaat AB 3: Einheitsstaat – Bundesstaat Staatenbund Einheitsstaat Als Einheitsstaat bezeichnet man einen Staat, der nicht in Gliedstaaten wie Kantone oder Bundesländer gegliedert ist. Ein Einheitsstaat ist dadurch gekennzeichnet, dass in ihm in allen Einzelheiten für das gesamte Staatsgebiet eine gleiche Rechtsordnung gilt und die Staatsgewalt überall von einheitlich organisierten Staatsorganen wahrgenommen wird. Beispiele: Spanien, Frankreich, Italien Bundesstaat Ein Bundesstaat ist die Vereinigung von Gliedstaaten (Kantone, Bundesländer) zu einem Gesamtstaat (Bund). Kennzeichnend für den Bundesstaat ist der föderative Aufbau, der den Gliedstaaten in bestimmten Bereichen unabhängige Staatsgewalt zugesteht. Der Gesamtstaat, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen (z.B. Sicherung der Bündnisgrenzen), die Kantone/Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen (z.B. Bildung, Polizei). Beispiele: Schweiz, USA, Deutschland Staatenbund Beim Staatenbund handelt es sich um eine lockere Vereinigung mehrerer Staaten mit gemeinsamen politischem Interesse. Die Staaten behalten jedoch ihre Souveränität ( Eigenständigkeit, Selbstbestimmtheit) weitgehend bei. Die Staaten, die für sich unabhängig und souverän bleiben, unterhalten jedoch gemeinsame Institutionen für bestimmte Politikfelder, vor allem Aussen- und Verteidigungspolitik. Beispiel: Schweiz vor 1848 2. ORS, SJ 2008/09