Arbeitsblatt: Neuer Lehrvertrag
Material-Details
Das Word-Dokument enthält den neuen Lehrvertrag gemäss http://lv.dbk.ch/de/main_LVform.php
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
10. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
3062
1130
9
26.11.2006
Autor/in
Peter Rusterholz
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
* Diese Angaben werden von der kantonalen Behörde ergänzt Lehrvertragsnummer Lehrbetriebsnummer(n) Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest Verlängerte berufliche Grundbildung Zusatzlehre Hinweis im «Wegweiser durch die Berufslehre» Lehrvertrag andere Nachgenannte Parteien treffen folgende Vereinbarungen 1. Lehrbetrieb 2. Lernende Person 3. Gesetzliche Vertretung (Vater und /oder Mutter oder Vormundschaftsbehörde) Firma Tel.-Nr. Strasse Fax PLZ/Ort E-Mail Vorname Name Geschlecht: Strasse Muttersprache: PLZ/Ort andere Tel.-Nr. Geb.-Datum Heimatort Kanton Ausländerausweis: Niederlassung Name rät. andere Niederlassung beim Amt für Migration durch den Lehrbetrieb voraus.) 3.1.2 Vorname Strasse Geschlecht: PLZ Ort Tel.-Nr. Vorname Strasse Geschlecht: PLZ Ort Tel.-Nr. Berufsbezeichnung /Profil 1.3 Fachrichtung /Branche 2.3 2.2 Bildungsdauer (Tag Monat Jahr): vom 5. Angaben zum Lehrbetrieb 2.1 angeben Zwingend (Setzt ein entsprechendes Gesuch bei der Fremdenpolizei bzw. Staat Name 4. Berufsbezeichnung, Bildungsdauer, Probezeit 2.1 bis und mit Dauer der Probezeit (1 bis 3 Monate): Monate Verantwortliche Berufsbildnerin verantwortlicher Berufsbildner im Lehrberuf (evtl. weitere verantwortliche Personen siehe Ziffer 12) Name 3.1 Vorname Anzahl Fachleute im Betrieb, die für die Höchstzahl der Lernenden massgeblich ist. Beruf Ausbildungsort (wenn mit Adresse des Lehrbetriebs nicht identisch) Die Ausbildung findet in einem Lehrbetriebsverbund statt: 6. Schulische Bildung ja (bitte Angaben auf dem Beiblatt ausfüllen) nein Für die Festlegung des Schulorts ist die kantonale Behörde zuständig. Die lernende Person besucht den Berufsmaturitätsunterricht ohne Lohn- bzw. Zeitabzug, falls sie die Aufnahmebedingungen erfüllt. ja nein 1.5 3.3 Besondere Regelung Die Kosten aus dem Besuch der schulischen Bildung werden wie folgt übernommen: Lehrbetrieb Lernende Person gesetzliche Vertretung Reisespesen Verpflegung Unterkunft Schulmaterial www.dbk.ch Lehrvertrag Seite 2 Vorname Name Lehrbetrieb 7. Entschädigung Bruttolohn 1. Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche Stunde 3. Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche Stunde 2. Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche Stunde 4. Bildungsjahr Fr. pro Monat Woche Stunde 2.5 Zulagen 13. Monatslohn: 8. Arbeitszeit ja nein (Abzüge vom Bruttolohn ausser den gesetzlichen Sozialabzügen siehe Ziffern 11 und 12) Einschliesslich der schulischen Bildung beträgt die Arbeitszeit Stunden pro Woche: 2.4 Arbeitstage pro Woche: Ein Schultag bzw. -halbtag ist einem Arbeitstag bzw. -halbtag gleichzusetzen. Die Tages-Höchstarbeitszeit darf nicht länger dauern als diejenige der anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb und inkl. allfälliger Überzeit 9 Stunden nicht überschreiten. Bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeit sind die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Besondere Regelung 9. Ferien 10. Berufsnotwendige Beschaffungen Ferienanspruch in Wochen pro Bildungsjahr 1. 2. 2.6 4. Die lernende Person benötigt die folgenden persönlichen Werkzeuge, Berufskleider usw. Die Beschaffungskosten übernimmt Lehrbetrieb 11. Versicherungen 3. Lernende Person gesetzliche Vertretung Die Reinigung der Berufskleider übernimmt 2.8 Lehrbetrieb Lernende Person gesetzliche Vertretung Unfallversicherung 2.10 Die lernende Person ist gemäss Unfallversicherung (UVG) obligatorisch versichert. Die Prämien für die Berufsunfallversicherung übernimmt der Lehrbetrieb. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung übernimmt Krankentaggeldversicherung Die Prämien für eine allfällige Krankentaggeldversicherung übernimmt Lehrbetrieb Lernende Person % gesetzliche Vertretung Lehrbetrieb Lernende Person % gesetzliche Vertretung 12. Beiblatt zum Lehrvertrag und weitere besondere Vereinbarungen Zum Vertrag gehören folgende Beilagen: 13. Änderungen der Bildungsdauer oder Auflösung des Lehrvertrags Jede Änderung des Lehrvertrags bedarf der Genehmigung durch die kantonale Behörde. 14. Unterschriften Dieser Vertrag ist in Beiblatt zum Lehrvertrag 2.17 Bei der vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrags gelten die bundesgesetzlichen Vorschriften. Exemplaren ausgefertigt worden. Lehrbetrieb (bei Lehrbetriebsverbund Leitbetrieb, alle weiteren beteiligten Betriebe siehe Beiblatt.) Ort Datum 2.1 Lernende Person Gesetzliche Vertretung 15. Genehmigung Die kantonale Behörde genehmigt diesen Lehrvertrag. Ort, Datum, Stempel www.dbk.ch 2.16