Arbeitsblatt: Der Weg zu einem neuen Gesetz
Material-Details
Der Weg eines Gesetzes wir beschrieben
Geschichte
Politik
klassenübergreifend
1 Seiten
Statistik
3107
2277
32
28.11.2006
Autor/in
ArDanio (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Der Weg zu einem neuen Gesetz Die Entstehung eines Gesetzes ist eine komplexe und oft auch langwierige Angelegenheit. Der Prozess dauert mindestens zwölf Monate, kann aber in Extremfällen mehr als ein Dutzend Jahre in Anspruch nehmen. Dennoch ist die Zahl neuer Gesetze in den letzten Jahren stark gewachsen. Durchschnittlich tritt heute ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung pro Woche in Kraft. 16 2 7 10 15 11 14 3 6 12 13 4 5 1 am Anfang Jemand macht den ersten Schritt: zum Beispiel einzelne Stimmberechtigte oder Interessengruppen, Parlamentsmitglieder oder Teile der Verwaltung, Kantone oder der Bundesrat oder wer auch immer ein neues Gesetz für nötig hält. 8 9 die zweite Kommission die Behandlung in der zweiten Kammer das Inkrafttreten Dieses Vorgehen wiederholt sich in der zweiten Kammer (in diesem Fall also im Ständerat): Zunächst begutachtet die entsprechende vorberatende Kommission den vom Nationalrat verabschiedeten Text. Dann befindet der gesamte zweite Rat darüber; er hat dabei dieselbe Wahl wie der erste Rat: Er kann das neue Gesetz durch Nichteintreten grundsätzlich ablehnen, er kann es an den Bundesrat oder an seine Kommission zurückweisen, er kann es Punkt für Punkt beraten und einen Beschluss fassen. Falls die Mehrheit der Stimmenden Ja zum neuen Gesetz sagt, wird es in die Gesetzessammlung aufgenommen und in Kraft gesetzt. Für Verfassungsänderungen ist nicht allein die Zustimmung der Volksmehrheit nötig, sondern auch die Mehrheit der Stände (also der Kantone). der erste Entwurf die Behandlung in der ersten Kammer Der Bundesrat setzt oft eine 10- bis 20-köpfige Kommission ein. Diese besteht auch aus Vertreterinnen und Vertretern der an der neuen Regelung Interessierten und hat die Aufgabe, einen ersten Gesetzesentwurf zu formulieren. Der Erstrat hat drei Möglichkeiten: Er kann erstens das neue Gesetz für überflüssig halten und darauf nicht eintreten der Text landet im Papierkorb. Er kann zweitens den Text zur Überarbeitung an den Bundesrat oder an die Kommission zurückweisen, das heisst, einen neuen Entwurf verlangen. Er kann drittens auf die Vorlage des Bundesrates eintreten, das Gesetz im Detail beraten und schliesslich einen Entscheid fällen. die Vernehmlassung die erste Kommission Der Entwurf geht zur so genannten Vernehmlassung an Kantone, Parteien und Verbände sowie an weitere besonders interessierte Gruppierungen. Sie alle können dazu Stellung nehmen und Änderungsvorschläge machen. Die Ratspräsidenten entscheiden, in welcher Kammer der neue Gesetzestext zuerst zur Debatte kommt. Eine vorberatende Kommission des entsprechenden Rats meist ist es eine der zwölf ständigen Kommissionen – diskutiert den Text und stellt, ihn und ihre Überlegungen dazu dem gesamten ersten Rat (also z.B. dem Nationalrat) vor. die Differenzbereinigung in der ersten Kammer Falls die Beschlüsse von National- und Ständerat voneinander abweichen, kommt es zum so genannten Differenzbereinigungsverfahren. Die Kommission des ersten Rates beurteilt die einzelnen Unterschiede und macht darauf dem Gesamtrat einen Vorschlag zum Beispiel im einen Punkt die Version des Ständerats gutzuheissen, in einem anderen aber auf der eigenen Fassung zu beharren. die Differenzbereinigung in der zweiten Kammer Nach der Diskussion und Abstimmung im ersten Rat befasst sich die vorberatende Kommission des zweiten Rats mit den noch verbleibenden Differenzen und stellt ihrem gesamten Rat einen Antrag. Das vom Parlament beschlossene neue Gesetz tritt in Kraft, falls nicht innerhalb von 100 Tagen -das Referendum ergriffen wird. Damit dieses gültig ist, braucht es die Unterschrift von 50000 Stimmberechtigten, die eine Volksabstimmung verlangen. im Bundesrat die Einigungskonferenz Die Bundesverwaltung überarbeitet den Entwurf und unterbreitet diesen dem Bundesrat. Der Bundesrat überprüft den Text; entweder weist er ihn zur nochmaligen Bearbeitung zurück, oder er überweist .ihn als Botschaft zur parlamentarischen Behandlung an den Nationalrat und den Ständerat. Wenn es nach drei Beratungen immer noch unterschiedliche Versionen des neuen Gesetzestextes gibt, tritt die Einigungskonferenz zusammen sie besteht aus Mitgliedern der beiden Kommissionen von National- und Ständerat und sucht einen Kompromiss. 1/1 Eine Volksabstimmung ist bei Gesetzen fakultativ das heisst, sie wird durchgeführt, falls das Referendum dagegen zustande kommt. Für Verfassungsänderungen hingegen ist die Volksabstimmung obligatorisch. das fakultative Referendum in der Verwaltung 20061128-080917der weg zu einem neuen gesetz.doc die Volksabstimmung die Schlussabstimmungen in den beiden Kammern Der schliesslich gefundene Kompromissvorschlag kommt in beiden Räten zur Schlussabstimmung. ArDan November 2006