Arbeitsblatt: Wahl des Parlaments

Material-Details

National und Ständerat
Geschichte
Politik
klassenübergreifend
1 Seiten

Statistik

3108
1232
36
28.11.2006

Autor/in

ArDanio (Spitzname)
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Die Wahl des Parlaments G&P Staatskunde Die Schweiz hat auf Bundesebene ein Zweikammer-Parlament: die eidgenössischen Räte, die zusammen die Vereinigte Bundesversammlung bilden. Der Nationalrat repräsentiert die Gesamtbevölkerung, der Ständerat die Gliedstaaten des Bundes, die Kantone. Darin zeigen sich die zwei Prinzipien des Staatsaufbaus: das demokratische, in dem alle Stimmberechtigten dasselbe Gewicht haben, und das föderalistische, das alle Kantone auf dieselbe Stufe stellt. Das Volk repräsentiert sich im NATIONALRAT Die Grosse Kammer zählt 200 Sitze. Die Zahl der Abgeordneten eines Kantons (jeder ist ein Wahlkreis) richtet sich nach seiner Einwohnerschaft: Dem bevölkerungsreichen Zürich stehen 34 Sitze zu, während Uri und Glarus, Ob- und Nidwalden sowie Appenzell Innerrhoden nur je einen Volksvertreter im Nationalrat haben. In den Kantonen mit mehr als einem Sitz gilt bei den Wahlen das Proporzverfahren. Die Kantone repräsentieren sich im STÄNDERAT Die Kleine Kammer zählt 46 Sitze: 20 Kantone stellen je zwei Abgeordnete, die 6 früheren Halbkantone (Ob- und Nidwalden, Appenzell Ausser- und Innerrhoden, BaselStadt und BaselLandschaft) je eine Vertreterin oder einen Vertreter. In allen Kantonen mit Ausnahme des Jura wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten im Majorzverfahren. 48 der Abgeordneten im Nationalrat oder 24 sind Frauen, im Ständerat sind es 9, also 19,5 %. 20061128-082150die wahl des parlaments.doc 1/1 ArDan November 2006