Arbeitsblatt: Frühes Christentum 2
Material-Details
Das frühe Christentum 2/3: Christenverfolgung. Informationen zum Thema, Leseauftrag.
Geschichte
Altertum
9. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
32502
810
11
12.01.2009
Autor/in
Hurtado Daniel
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
2 Christenverfolgungen Frühe Verfolgungen in Palästina Das Christliche Glaubensbekenntnis brachte seine frühen Angänger in Gefahr aus zwei Richtungen: dem Hohen Rat in Judäa, oberste Autorität im damaligen Judentum, der Jesus an Pilatus ausgeliefert hatte. Seine Befugnisse waren begrenzt. Umso mehr versuchten die Hohenpriester deshalb, ihre Führungsrolle über den Tempelkult zu wahren. Die Christliche Konkurrenz war deshalb nicht gut angesehen. dem römischen Staat, dessen Provinzfürsten die Macht des Kaisers durchzusetzen hatten und römisches Recht vor allem gegen Aufstände nach eigenem Gutdünken anwenden konnten. Das römische Recht beinhaltete jedoch auch eine freie Religionsausübung. Der Apostelgeschichte zufolge konnten die Christen ihre Botschaft anfangs frei und unbehelligt verkünden. Auch Pilatus verfolgte sie nach Jesu Tod nicht weiter; er ignorierte die Konflikte der Juden untereinander, solange sie seine Macht nicht bedrohten. Erst nach ihren ersten Missionserfolgen liess der Hohe Rat einige Apostel festnehmen und verhören; sie wurden gezüchtigt und verwarnt, aber wieder freigelassen. Nachdem Pilatus abgesetzt worden und sein Nachfolger Portius Festus wohl noch nicht in Judäa eingetroffen war, konnten die Hohepriester jedoch ihr Religionsgesetz anwenden. Es kam zu Verfolgungen der Jerusalemer Urchristen. Vertrieben wurden nur Christengemeinden in Judäa selbst. In anderen Gebieten dagegen wurden sie nicht verfolgt. Eine systematische Christenverfolgung fand nicht statt. Vielmehr wurden Juden und Christen von den Römern auch in ausserpalästinischen Provinzen kaum unterschieden und gemeinsam verfolgt, wenn Konflikte mit ihnen zu eskalieren drohten. Verfolgungen in Rom Das römische Reich war damals kein straff organisierter Zentralstaat; in den Provinzen regierten die Statthalter relativ unabhängig. So konnten die Lokalbehörden die „Christianer sehr verschieden behandeln. Ein wichtiges Motiv für Christenverfolgung war: Die Anbetung eines vom römischen Staat Verurteilten und Gekreuzigten als Messias konnte als Auflehnung gegen die römische Rechtsprechung und damit die rechtliche Ordnung insgesamt angesehen werden. Kein religiöser Heilsbringer sollte über den Kaiser und seine Gesetze gestellt werden. Ausserdem verloren Kunsthandwerker, die Götterstatuen aus Edelmetallen herstellten und ihre Zulieferer und Händler in stark christianisierten Gebieten ihren Absatzmarkt. Die Christen hatten keinen Bedarf an diesen Figuren. Die frühen Bischöfe untersagten ihren Ge- Hinrichtung durch Tierhatz meindemitgliedern darüber hinaus auch die Ausübung von Berufen, welche mit dem römischen Staatskult zusammenhingen oder man sollte zumindest keine Arbeiten für die römischen Tempel durchführen. Das religiöse Verständnis der alten Römer war prinzipiell von Toleranz geprägt. Sie unterschieden zwischen privatem Kult (sacra privata), dessen Pflege dem Familienvater, und dem Staatskult (sacra publica), dessen Ausübung den Priestern oblag. Diese waren Staatsbeamte und wurden seit der Zeit der Republik vom stadtrömischen Magistrat beaufsichtigt. Seit den Anfängen der römischen Geschichte war der religiöse Bereich untrennbar mit dem staatlichen verbunden. Mit der Ausdehnung des Römischen Reichs, insbesondere aber mit der Errichtung des Prinzipats („Kaisertum) wuchs die Notwendigkeit eines einheitlichen Staatskults, der die religiösen Sitten und Bräuche einer Vielzahl unterworfener Völker, die aber prinzipiell geachtet wurden, überwölben konnte, um die Reichsangehörigen an Staat und Kaiser zu binden. Diese Funktion fiel seit der Zeit des Augustus dem auf die Person des Princeps konzentrierten Kaiserkult zu. Nun war die Person des Kaisers selbst mit der göttlichen Aufgabe als Heilsbringer für den römischen Staat beauftragt. Dadurch etablierte sich auch neben den Opfergaben an die bisherigen Götter das sakrale Opfer an den Kaiser. Somit wurden Teilnahme an religiösen Festen, Anbetung der Götter und des Kaisers sowie der Verzehr des Opferfleischs zu wesentlichen Elementen des Lebens als guter römischer Staatsbürger. Jeder, der sich diesen Kulten entzog, erschien den Römern höchst suspekt, da er in ihren Augen den Frieden mit den Göttern bedrohte und damit das öffentliche Wohl gefährdete. Anfangs geduldet, galt das Christentum – auch wegen des unaufhaltsamen Wachstums seiner Anhängerschaft – als staatszersetzend und gefährlich. Seit der Trennung vom Judentum wurde das Christentum auch vom römischen Staat als eigener Kult wahrgenommen. Viele Christenverfolgungen blieben auf einzelne Gebiete (z.B. Rom) beschränkt und fanden nicht reichsweit statt (darunter auch die Verfolgung durch Nero). Fast 50 Jahre nach dem Ende der letzten Verfolgung traf die christlichen Gemeinden noch einmal ein schwerer Schlag: 293 hatte Diokletian eine umfassende Staatsreform durchgeführt, um das Römische Reich zu reorganisieren und zu stabilisieren. Das Kaisertum wurde stärker denn je vergöttlicht. Zwei Jahre, bevor sich Diokletian von der Macht zurückzog, begann er eine reichsweite Christenverfolgung. Sie zielte auf die endgültige Zerschlagung der Kirche und Ausrottung ihrer Anhänger und sollte der Stabilisierung des Reiches dienen. Der Nachfolger von Diokletian, Galerius, setzte das Werk seines Vorgängers noch bis 311 fort, ehe er die Verfolgung einstellen liess. Im Toleranzedikt von Nikomedia räumte er das Scheitern der Verfolgungen ein. Dies wurde von den Christen abermals als ein Niedergang des Imperiums gedeutet, wodurch sie wiederum schnell an Anhängern gewinnen konnten.