Arbeitsblatt: Rechte und Pflichten der Hauswirtschafterin

Material-Details

Fach: Erziehung und Betreuung (Merkblatt der erarbeiteten Unterrichtsstunde)
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
Gemischte Themen
12. Schuljahr
1 Seiten

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13.02.2009

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Berufsschulzentrum Neustadt a. d. Waldnaab Name: Klasse: Fach: Datum: Berufliche Pflichten exakt wahrnehmen 1. Pflichten von Hauswirtschafterin und Arbeitgeber Pflichten für die Hauswirtschafterin (HW) Pflichten für die Arbeitgeber (AG) Treuepflicht und Sorgfaltspflicht: Die HW muss die Interessen des AG in zumutbaren Umfang vertreten. Einrichtungsgegenstände und Materialien des AG müssen sorgsam behandelt werden, Schäden müssen gemeldet werden. Die Treuepflicht schließt auch die Schweigeflicht ein, (Stillschweigen über Bewohner, Kollegen und Vorgesetzte). Sorgfaltspflicht: Mit Patienten und dem Arbeitsmaterial muss sorgsam umgegangen werden. Fürsorgepflicht: Der AG muss das Leben und die Gesundheit der HW schützen: Er muss Arbeitsschutzmaßnahmen treffen (z.B. AIDSHandschuhe), Arbeitszeitregeln einhalten (nicht mehr als 8 Stunden pro Tag im Durchschnitt), Pausenzeiten einhalten (6 Stunden Arbeit 30 Minuten Pause), mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr gewähren, Kündigungsfristen einhalten, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz vor körperlichen Belastungen schützen. Arbeitspflicht: Die HW muss die vereinbarte Arbeit persönlich leisten. Weisungsrecht: Der Vorgesetzte hat das Recht, die HW mit Tätigkeiten zu beauftragen. Vergütungspflicht: Der AG muss die vereinbarte Vergütung bezahlen. Dies gilt auch, wenn die HW für eine kurze Zeit z.B. wegen Krankheit oder Mutterschutz ausfällt. Gehorsamspflicht: Weisungen des Arbeitgebers müssen befolgt werden. Strafbare oder sittenwidrige Handlungen dürfen nicht angewiesen werden bzw. müssen nicht befolgt werden. Beschäftigungspflicht: Der AG muss die HW mit der im Vertrag vereinbarten Art der Arbeit und mit der vereinbarte Stundenzahlen beschäftigen. Nur in Notfällen darf die HW für kurze Zeit eine andere Tätigkeit ausführen. Folgen von Pflichtverletzungen für die Hauswirtschafterin für den Arbeitgeber Forderung der Pflichterfüllung Forderung der Pflichterfüllung Lohnminderung Zurückhalten der Arbeitsleistung Kündigung Kündigung Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche „Die Pflichten des Arbeitgebers sind die Rechte der Hauswirtschafterin und umgekehrt.