Arbeitsblatt: Eidg. Fabrikgesetz 1877
Material-Details
Textblatt
Geschichte
Schweizer Geschichte
8. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
35618
1729
15
26.02.2009
Autor/in
Marc Hefti
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Dass dieser frühzeitige und anhaltende Fabrikbesuch ungemein schädliche Wirkungen . zur Folge hat, ist unbestritten . Die dumpfe, übel riechende Luft in den Arbeitssälen, das Einatmen von Staub und Gas . müssen sich hauptsächlich nachteilig auf die Lungen der jungen Arbeiter auswirken . Nicht seltene Erscheinungen unter ihnen sind frühe Rückgratskrümmungen, auch Kurzsichtigkeit . Im Entwurf des Bundesrates ist der elfstündige Normalarbeitstag vorgesehen . Wir möchten an einem Beispiel klar machen, dass die unbedingte Einhaltung eines Normalarbeitstages in unseren schweizerischen Verhältnissen unmöglich ist. Wir wählen dazu die Maschinenindustrie. Dort ist zwar bereits eine regelmässige Arbeitszeit von 10 Stunden eingeführt worden. Es kommt aber sehr häufig vor, dass ein Teil der Arbeiter zeitweise über die festgesetzten Stunden arbeiten muss . Die Ursache liegt darin, dass bei der Übernahme grösserer Bestellungen regelmässig die Verpflichtung auf eine bestimmte Lieferfrist eingegangen werden muss . Daher brauch die schweizerische Maschinenindustrie das Sicherheitsventil einer zeitweisen Verlängerung der Arbeitszeit. Ähnlich verhält es sich bei den anderen schweizerischen Industriezweigen . Durch den starren Zwang der Bestimmungen über die Arbeitszeit werden verschiedenen Industriezweigen die Lebensadern unterbunden. (aus einer Eingabe des Schweizerischen Handels- und Industrievereins zum Entwurf des Eidgenössischen Fabrikgesetzes, 1875) . In Wald ZH hat Fabrikant Oberholzer einen Arbeiter entlassen, der in einer Wirtschaft für das Fabrikgesetz sprach . In Urnäsch gibt sich der Herr Pfarrer zum Agitator her und sagt zu den Kommunikanten, man müsse das Gesetz verwerfen, denn dadurch würden nur Faulenzer, Schlunggi und Spitzbuben gepflanzt. Er habe auch „schaffen müssen und sei noch da . EIDGENÖSSISCHES FABRIKGESETZ 1877 . Die Beschäftigung der jungen Leute in den Spinnereien ist eine ihren körperlichen und geistigen Kräften angemessene. Von Überanstrengung ist keine Rede. Ihre Arbeit besteht mehr in einem Spielwerk, in einem Aufpassen. Die Luft in den Arbeitssälen ist nicht so ungesund, wie man gewöhnlich glaubt . Täusche man sich nicht, mit einer Reduktion der Arbeitszeit wäre notwenig verbunden eine Herabsetzung des Lohnes. Die Bedürfnisse der Fabrikarbeiterfamilien ertragen aber eine solche nicht . Aber auch die Interessen der Fabrikindustrie würden durch das neue Gesetz im höchsten Grade gefährdet . Mit der Beschränkung der Arbeitszeit der Kinder würde die Arbeitszeit überhaupt reduziert werden. Alle Maschinen müssen miteinander gehen, und es ist nicht möglich, dass die Erwachsenen ohne Kinder fortarbeiten können. Unsere Industrie erträgt solche Massregeln nicht . 181 00 Ja 171 00 Nein (Verhandlungen über das Gesetz betreffend die Verhältnisse der Fabrikarbeiter im Kanton Zürich, Zürich 1862. Votum des Fabrikanten Guyer von Bauma) (Propaganda der sozialistischen Berner „Tagwacht im Abstimmungskampf um das Fabrikgesetz, 1877) (Aus einer Erklärung der Regierung des Kantons Basel-Landschaft, 1867) 1 2 3 7 4 Dass die Erziehung der Jugend darunter leiden muss, wenn Vater und Mutter die Fabrik besuchen, ist klar. Die schulpflichtigen und noch jüngeren Kinder bleiben neben der Schule sich selbst überlassen und werden dadurch jeder häuslichen Ordnung entwöhnt . Was muss aus solchen Kinder werden, die der Eltern erziehende Liebe und Sorge nie erfahren? . (Bericht der Direktion des Innern, Abteilung Armenwesen, über den Einfluss der Fabrikation auf das Zürcher Armenwesen, 1858) 6 5 Kein Kind unter 15 Jahren soll zur Fabrikarbeit zugelassen werden . Frauen sowie männlichen Arbeitern unter 18 Jahren ist Nacht-, Überzeit- und Sonntagsarbeit ausnahmslos zu verbieten . Vor und nach einer Geburt dürfen Frauen im Ganzen zwölf Wochen nicht beschäftigt werden . Als Maximalarbeitszeit soll der zehnstündige Arbeitstag gelten . Die schlimmste Seite des Fabrikwesens ist die Zerstörung des Familienlebens, die Verhinderung des Jugendunterrichts . Immer mehr hat man die Kinder in die Fabriken gesteckt, wo sie an jedem Tag . zwischen lärmenden Maschinen sitzen und selbst Maschinenarbeit ohne Nachdenken verrichten . Während der Körper hier entnervt und geschwächt wird, erhält der Geist keine Bildung. Von elterlicher Erziehung ist nicht die Rede . Solche Arbeit gibt weder dem Körper noch dem Geist die nötige Kraftübung. (aus einer Eingabe des Schweizerischen Arbeiterbundes zum Entwurf des Eidgenössischen Fabrikgesetzes, 1875) (Hermann von Schulze-Gaevernitz über den Einfluss der Fabrikarbeit auf die Familie, 1853)