Arbeitsblatt: Neutralität
Material-Details
Kurze Zusammenfassung des Begriffes und der Ereignisse rund um die Neutralität und die Dehnbarkeit des Begriffes.
Geschichte
Schweizer Geschichte
9. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
38535
1602
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16.04.2009
Autor/in
Katia Reinhardt
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
R&Z Thema: 2. Weltkrieg Die Schweiz im 2. Weltkrieg Die Neutralität Die Schweiz ist ein neutraler Staat. Neutralität gehört zu den wichtigsten Prinzipien der schweizerischen Aussenpolitik. Neutralität bedeutet, dass sich ein Staat aus bewaffneten Konflikten heraus hält. Das hindert die Schweiz aber nicht daran, in Kriegs und Konfliktsituationen humanitäre Hilfe zu leisten. Neutral ist die Schweiz seit 1516. Ein Jahr zuvor waren Truppen der alten Eidgenossenschaft das letzte Mal aktiv an einem bewaffneten Konflikt beteiligt. Siegreich aus der Schlacht von Marignano gingen die Franzosen hervor, die Schweizer mussten eine bittere Niederlage einstecken. Offiziell festgehalten haben die europäischen Grossmächte die schweizerische Neutralität ein erstes Mal im Vertrag von Paris vom 20. November 1815. Ein völkerrechtliches Prinzip Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. In den Haager Abkommen von 1907 wurden die Rechte und Pflichten neutraler Staaten erstmals schriftlich festgehalten. Zu den Pflichten gehört neben der Nichtteilnahme an Kriegen auch die Selbstverteidigung. Als Recht gilt die Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen. In der schweizerischen Bundesverfassung wird die Neutralität nicht als Staatszweck aufgeführt. Erwähnung findet sie aber bei den Aufgaben der Bundesversammlung: Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz. Dauernd, aktiv und bewaffnet Im Wandel der Geschichte hat die Neutralität der Schweiz unterschiedliche Gestalt und Ausprägungen angenommen. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs trat die Schweiz dem Völkerbund bei. Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs bekräftigte die Schweiz ihre Neutralität, indem sie die Armee mobilisierte und damit ihre Bereitschaft zeigte, ihr Territorium zu verteidigen. Name: Seite 1/3 Datum: R&Z Thema: 2. Weltkrieg Neutralität im Wandel Nach dem Zweiten Weltkrieg nannte der Bundesrat Neutralität in einem Atemzug mit Solidarität. Das bedeutet, dass die Schweiz an friedensfördernden Aktionen im Ausland teilnehmen kann. So etwa 1953 in Korea zur Überwachung des Waffenstillstands zwischen Nord und Süd. Oder in den 90er Jahren bis heute im Balkan. Stärker als bisher betonte die Regierung die Kooperation. So hält der Bundesrat ein Engagement im Rahmen der vom Militärbündnis NATO initiierten „Partnerschaft für den Frieden als mit der schweizerischen Neutralität vereinbar, „da kein NATOBeitritt gefordert wird und keine Verpflichtung zum militärischen Beistand im Falle von Konflikten entsteht. Was ist unter diesen Begriffen zu verstehen? Neutralität: Seit , aber offiziell erst seit im Vertrag von festgehalten. Rechte: Pflichten: Zu Beginn des 2. Weltkrieges mobilisierte die Schweiz die um ihr Gebiet zu Die Schweiz gehört der NATO an: Name: ja Seite 2/3 nein Datum: R&Z Thema: 2. Weltkrieg Falls ein NATOMitglied angegriffen wird, muss die Schweiz eingreifen? ja nein Solidarität: Auslandseinsätze des Schweizer Militärs: Name: Seite 3/3 Datum: