Arbeitsblatt: Industrialisierung, Arbeitswelt heute
Material-Details
Vergleich der heutigen Arbeitsverhältnisse mit dem Fabrikgesetz
Geschichte
Neuzeit
8. Schuljahr
4 Seiten
Statistik
4437
1506
130
12.02.2007
Autor/in
Panagiota Sotiropoulos
Imfeldstrasse 99
8037 Zürich
8037 Zürich
0765114146
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Industrialisierung Arbeitswelt heute Sozialform: Einzelarbeit Zeit: 25 min Ziel: Du lernst Unterschiede der Arbeitsbedingungen von damals und heute kennen Info: Die Arbeitsbedingungen, unter welchen wir in der heutigen Zeit arbeiten, sind das Ergebnis von langen, erbitterten Kämpfen und Streitigkeiten. Dank der sozialen Reformen ist hier zu Lande ein Arbeiter oder eine Arbeiterin geschützt. Den Ausbeutungen und Unterdrückungen wurde ein Riegel vorgeschoben. Auftrag: Lies das Blatt „Auszüge eines Arbeitervertrages durch und vergleiche die dort notierten Arbeitsbedingungen bezüglich • Arbeitszeit • Kranken – und Unfallversicherung • Ferien • Kinderarbeit mit den Arbeitsbedingungen von der Zeit, a) als das Fabrikgesetz noch nicht existierte b) als das Fabrikgesetz bereits in Kraft getreten war Fülle die Tabelle aus. Material: Arbeitsvertrag aus heutiger Zeit Auszüge aus Fabrikreglementen früherer Zeit Arbeitsblatt Die Industrialisierung Auszüge eines Arbeitsvertrages (aus dem Jahre 2004): Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer eingegangen. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten aufgelöst werden. Vorbehalten bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen Ferien: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 4 Wochen Ferien pro Kalenderjahr (20 Arbeitstage). Die Festlegung der Ferien erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers. Dringende betriebliche Gründe gehen vor. Lohn: Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Gehalt von: Sfr. 4400.-. Dieser Lohn wird 12mal im Jahr ausbezahlt. Im Falle einer andauernden Erkrankung wird der Lohn gemäss den gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Arbeitszeit: Die Arbeitszeiten sind von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr, 5 Tage pro Woche. Ist die Leistung von Überstunden notwendig, so ist der Arbeitnehmer dazu soweit verpflichtet, sofern er sie zu leisten vermag. Angeordnete Überstunden werden entsprechend kompensiert (mehr Lohn oder Ferien). Arbeitsverhinderung: Kann die Arbeitnehmerin infolge Krankheit oder Unfall nicht zur Arbeit erscheinen, hat sie unverzüglich ihren Vorgesetzten zu informieren. Dauert die Absenz mehr als drei Arbeitstage, ist unaufgefordert ein Arztzeugnis einzureichen. Der Arbeitnehmer ist durch eine Kollektivkrankentaggeld Versicherung versichert. Diese deckt den Lohnausfall ab dem ersten Tag. Die Industrialisierung Arbeitsbedingungen vor dem Fabrikgesetz 1877: Auszüge aus Fabrikreglementen 1883/ 1847/ 1844: «Die festgesetzten Stunden sind von 6 bis 12 Uhr vormittags und von 1 bis 6 Uhr nachmittags.Wenn die Arbeit besonders pressant ist, so müssen die Arbeiter über die bestimmte Zeit hinaus arbeiten. Sollte es sich ereignen, dass die ganze Nacht hindurch gearbeitet wird, so hat der Arbeiter sein Nachtessen mitzubringen. Die Arbeiter sollen alle nach bestimmter Zeit bei der ihnen durch den Aufseher zugewiesenen Arbeit sich einfinden, treu, fleissig und gehorsam sein und die einem anvertraute Maschine und Arbeitsplätze äusserst reinlich halten und dafür Sorge tragen.10 Minuten nach Glockenschlag um 6 Uhr morgens wird die Türe geschlossen und kein Arbeiter mehr eingelassen. Wer oder 1 Tag fehlt, verliert den entsprechenden Lohn.Wer durch übertriebene Gewalt oder Unvorsichtigkeit etwas zerbricht oder fehlerhafte Arbeit liefert wird gebüsst.Sämtliche Arbeiter sind den ihnen zugeordneten Aufsehern untergeordnet und daher verpflichtet, ihnen bei allen Vorschriften zu gehorchen.Wer aus der Fabrik austreten will, hat vier Wochen vorher zu kündigen. Denjenigen, die eines Fehlers wegen augenblicklich weggeschickt werden, wird ihr Lohn ganz oder teilweise nicht ausbezahlt. » Arbeitsbedingungen nach dem Fabrikgesetz 1877: Die Industrialisierung Tabellenvergleich: Arbeitszeit Kranken – und Unfallversicherung Ferien Kinderarbeit vor dem dem Fabrikgesetz Fabrikgesetz 1877: 1877: Heute: