Arbeitsblatt: Europa ein "Ganzes"

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EU und Schengen - Kurzinformation/ Zusammenfassung (Quelle Wikipedia)
Geographie
Europa
8. Schuljahr
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09.09.2009

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Europa ein Ganzes? Die EU, Europäische Union hat als Ziel eine immer engere Verbindung der Völker Europas, einen ausgewogenen und dauerhaften wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, die Erhaltung einer eigenen Identität im nationalen Bereich bei gemeinsamer Aussen -und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Der Vertrag über die EU trat am 1.11.93 in Kraft, als die zwölf Mitgliedsstaaten Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Portugal, Spanien den Vertrag von Maastricht ratifizierten. Die EU ist mittlerweile ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Die Bevölkerung in den Ländern der EU umfasst derzeit rund eine halbe Milliarde Einwohner. Nach mehreren Erweiterungsrunden steht der Staatenverbund derzeit vor internen Strukturproblemen. Der Europäische Rat hat daher am 13. Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon unterzeichnet. Seine Ratifizierung in den Mitgliedstaaten sollte bis Mitte 2009 abgeschlossen sein[9]; allerdings ist dieser Zeitplan durch die Ablehnung des Vertrags in einem Referendum in Irland im Juni 2008 gesprengt worden. Europäischer Wirtschaftsraum und bilaterale Verträge EU–Schweiz Ein besonderes Verhältnis besteht ferner mit den EFTA-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island. Diese schlossen sich 1994 mit der EU im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, durch den die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder gelten – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mit entscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Mit der Schweiz, die sich 1992 als einziges EFTA-Mitglied gegen den Beitritt zum EWR entschieden hatte, wurden mehrere bilaterale Abkommen geschlossen, die unter anderem den Bereich Personenverkehr (Personenfreizügigkeit) und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen. Außerdem unterstützte die Schweiz die Osterweiterung der EU durch die Kohäsionszahlung von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre. (EFTA Europäische Freihandelszone, EWR Europäischer Wirtschaftsraum) Werkstatt Europa 2.Sek 09.09.09 Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden in Kraft gesetzt, um die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der Europäischen Union (EU) auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene zu regeln. Nach den ersten bilateralen Abkommen 1957 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion), wurden verschiedene Verträge abgeschlossen, damit die Schweiz weiterhin kein Mitglied der Europäischen Union sein muss und dennoch wirtschaftliche und politische Themen mit ihr bestimmen zu können. Ausserhalb der Schweiz ist die offizielle Bezeichnung Abkommen EG/Schweiz üblich, weil nur die Europäischen Gemeinschaften (EG) als Teil der Europäischen Union rechtswirksame Verträge schliessen können. Die Eidgenössische Verwaltung bezeichnet die einzelnen Bestandteile der «bilateralen Abkommen» als «sektorielle Abkommen Schweiz–EG». Heute sind das Freihandelsabkommen von 1972, das Versicherungsabkommen von 1989 sowie die sieben bilateralen Abkommen von 1999 («Bilaterale Abkommen I») und die Abkommen von 2004 («Bilaterale Abkommen II») bedeutsam. Schengener Abkommen Im Übereinkommen von Schengen, besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten fünf europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen ist nach dem luxemburgischen Ort Schengen benannt, wo es 1985 unterzeichnet wurde. Das Gebiet, innerhalb dessen das Schengener Abkommen gilt, wird als Schengen-Raum bezeichnet. Das Schengener Abkommen wird, nach mehreren Erweiterungen, mittlerweile in 28 Ländern Europas angewandt. Das sind 25 Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) sowie als NichtEU-Staaten zusätzlich Island, Norwegen und die Schweiz. Von den EU-Ländern nehmen das Vereinigte Königreich und Irland nur eingeschränkt am Schengener Abkommen teil. Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden nur bestimmte Bestimmungen des Abkommens an, die vollständige Inkraftsetzung mit der Abschaffung der Grenzkontrollen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die EU beschlossen. Die Schweiz trat als Nicht-EU-Mitglied am 12. Dezember 2008 dem Schengen-Raum bei und schaffte die systematischen Grenzkontrollen ab. Sie geht jedoch keine Zollunion mit der Europäischen Union ein und etwaige Zollkontrollen bleiben bestehen. Entgegen den ursprünglichen Plänen durfte Liechtenstein nicht gleichzeitig mit der Schweiz dem SchengenRaum beitreten. Werkstatt Europa 2.Sek 09.09.09 Werkstatt Europa 2.Sek 09.09.09