Arbeitsblatt: Flüchtlingspolitik Zweiten WK

Material-Details

Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg Schülertext
Geschichte
Schweizer Geschichte
8. Schuljahr
3 Seiten

Statistik

4861
1040
21
27.02.2007

Autor/in

Walter Stocker


Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Die schweizerische Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg Für zahlreiche Juden war die für ihre humanitäre Tradition bekannte Schweiz ein Zufluchtsort im Herzen Europas. Die Eidg. Fremdenpolizei sah im Gefolge der Weltwirtschaftskrise ihre Hauptaufgabe darin, den Schweizer . zu schützen und sogenannte « .» möglichst abzuwehren. Bis zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt des Krieges hielten sich die Behörden an den Grundsatz, die Schweiz sei kein . sondern nur ein . So wurden im Sommer . die Grenzen geschlossen. Obschon sich im Sommer und Herbst 1942 die Informationen verdichteten, dass den Juden das Schlimmste widerfuhr, blieben die Grenzen für sie grundsätzlich geschlossen Die Verfechter der humanitären Tradition in Kirchen, Hilfswerken und Parteien erreichten indessen, dass. . eine Einreisebewilligung erhielten. Die Schweiz nahm Zivilflüchtlinge, Militär- und « Grenzflüchtlinge » auf. Die genaue Zahl der Zurückgewiesenen ist nicht bekannt. Indes ergaben historische Ermittlungen, dass nachweislich über . Asylsuchende weggewiesen wurden, darunter eine bedeutende Anzahl und Die systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung und die Schweiz Die Nationalsozialisten planten und verwirklichten die Auslöschung des europäischen Judentums in drei Phasen, die mit . und . in der Vorkriegszeit und in der Kriegszeit umschrieben werden. In allen drei Phasen versuchte die jüdische Bevölkerung, der . Die neutrale Schweiz mit ihrer humanitären und asylpolitischen Tradition war als Nachbarland Deutschlands inmitten Europas ein wichtiges Fluchtziel. Das Asylrecht und seine gesetzlichen Grundlagen Völkerrechtlich bestanden nur wenige Ansätze, den Schutz von Verfolgten zu gewährleisten. Die Schweiz hatte 1937 zwar ein Völkerbunds-Abkommen unterzeichnet, das es verbot, politische Flüchtlinge nach Deutschland abzuschieben. Die Verpflichtung blieb aber wirkungslos, da die Schweiz zwischen 1933 und 1945 nur 644 Personen als politische Flüchtlinge anerkannte. Die behördlichen Weisungen Zwischen 1933 und 1938 verhängten die Behörden keine Restriktionen gegen die Einreise von Juden und Gegnern des nationalsozialistischen Regimes. Man ermöglichten ihnen in der Regel jedoch nur einen vorläufigen Aufenthalt. Da im August 1938 die Weiterreise erschwert und die Rückkehr nach Deutschland und Österreich unmöglich geworden war, verhängte das EJPD eine Grenzsperre gegen jüdische Flüchtlinge aus Österreich und regte die Einführung des Juden-Stempels in deutschen Pässen an. Der Bundesrat stimmte am 4. Oktober 1938 einer Vereinbarung mit Deutschland zu, welche die Einreise von Juden der Visumspflicht unterwarf. Am 5. September 1939 folgte die Einführung der generellen Visumspflicht. Restriktive Ausreisebestimmungen Deutschlands und die Visumspflicht für die Schweiz liessen die Einreisen gegenüber der Vorkriegszeit vorerst stark zurückgehen. Eine Ausnahme war die Fluchtbewegung beim Zusammenbruch der französischen Verteidigung im Frühsommer 1940. Die Polizeiabteilung reagierte in Absprache mit General Henri Guisan am 18. Juni 1940 mit der Anordnung an die Grenzorgane, Angehörige der Internationalen Brigaden und der französischen Détachements de travailleurs, in die zumeist politische und jüdische Flüchtlinge aus Deutschland rekrutiert wurden, zurückzuweisen, Frauen und Kinder aus der grenznahen Bevölkerung Frankreichs dagegen aufzunehmen. Am 4. August 1942 beschloss der Bundesrat, jüdische Flüchtlinge vermehrt wegzuweisen. Er reagierte damit auf die zahlenmässig kleine, aber anhaltend wachsende Fluchtbewegung aus den heutigen Benelux-Staaten, wo die deutschen Besatzer mit der Deportation der jüdischen Bevölkerung begonnen hatten. Die Polizeiabteilung verhängte am 13. August 1942 eine Grenzsperre, die sie nach öffentlichen Protesten wieder lockerte. Die Proteste hatten auch zur Folge, dass Bundesrat Eduard von Steiger die Genfer Behörden am 29. August 1942 mündlich anwies, Flüchtlinge aus Frankreich, wo die Deportation der ausländischen Juden eingesetzt hatte, vorerst nicht mehr zurückzuweisen. Die Polizeiabteilung begegnete der Unsicherheit über die geltende Praxis am 26. September 1942 mit einer neuen Weisung. Demnach galten Juden nach wie vor als Flüchtlinge aus Rassegründen und waren somit als nichtpolitische Flüchtlinge wegzuweisen. Dagegen sollten Familien, Kinder, Alte und Kranke aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Kirchen und Hilfsorganisationen konnten zudem ihnen bekannte Personen, die besonders gefährdet waren, auf Non-Refoulement-Listen setzen lassen. Am 29. Dezember 1942 wurden diese Weisungen verschärft, um die steigenden Aufnahmezahlen wieder zu senken. Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Italien sowie der Aufnahme und Wegweisung Tausender im September und Oktober 1943 wies Heinrich Rothmund die Grenzorgane am 3. Dezember 1943 an, jüdische Flüchtlinge nicht mehr wegzuweisen. Damit nahm er die Weisung vom 12. Juli 1944 vorweg, die vorsah, alle Ausländer, die aus politischen oder andern Gründen wirklich an Leib und Leben gefährdet sind, aufzunehmen. Aufgenommene und weggewiesene Flüchtlinge: Die Zahlen Zwischen 1939 und 1950 hat die Schweiz 55000 Zivil-, 104000 Militär- und 66000 Grenz-flüchtlinge aufgenommen, die überwiegende Mehrheit gegen Kriegsende. Schon vor Kriegsausbruch waren 10000 Emigranten, worunter 6600 Juden, eingereist. Unter den insgesamt 235000 Aufgenommenen waren 27900 jüdische Verfolgte. Unter Beizug der 60000 Kinder, die vom Roten Kreuz für Erholungsaufenthalte in schweizerische Familien vermittelt wurden, steigt die Zahl der aufgenommenen Personen auf 295000, die Carl Ludwig 1957 in seinem offiziellen Bericht zur Flüchtlingspolitik genannt hat. Die genaue Zahl der weggewiesenen Flüchtlinge ist nicht bekannt. Die Grenzbehörden hatten ab Sommer 1942 die Instruktion, Wegweisungen zu registrieren. Die Meldungen sind nicht vollständig überliefert, so dass heute noch 24400 anonym registrierte Wegweisungen nachweisbar sind. Die von Carl Ludwig genannte Zahl von 10000 Weggewiesenen umfasst allein diejenigen Flüchtlinge, die aufgrund von Einvernahmeprotokollen namentlich bekannt waren. Die Eidg. Fremdenpolizei hat ausserdem 14500 im Ausland gestellte Einreisegesuche von Schutzsuchenden abgelehnt. Die Schweizer Behörden haben demnach während des Krieges nachweislich über 30000 Asylsuchenden die Einreise in die Schweiz verweigert. Unter ihnen war eine grosse, aber nicht näher zu beziffernde Zahl Juden und Jüdinnen. Aber auch viele aus Deutschland entwichene polnische und russische Zwangsarbeiter sowie Italiener und Franzosen, die sich der Zwangsarbeit oder dem Kriegsdienst in Deutschland zu entziehen suchten, sind darin enthalten. Die Betreuung, die Frage der Weiterreise, das Dauerasyl und die Finanzierung Flüchtlinge wurden mehrheitlich in Arbeitslagern und Heimen interniert, andere von Verwandten oder Bekannten aufgenommen. Die Kirche vermittelte zahlreiche Freiplätze. Neben der Ungewissheit über das Schicksal von Angehörigen litten die Flüchtlinge am stärksten unter der Trennung der Familien. Eine vom Bund 1944 eingesetzte unabhängige Flüchtlingskommission vermittelte zwischen ihnen und den Behörden. Sie konnte Spannungen, die teilweise von ungenügend qualifizierten Lagerleitern mitverursacht worden waren, mildern. Die Zentralleitung der Heime und Lager, die im Auftrag des Bundes die Unterbringung der zivilen Flüchtlinge organisierte, lockerte ab 1944 die starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Mitbestimmung in den Lagern. Viele jugendliche Flüchtlinge profitierten von einer Ausbildung in der Schweiz. Der starke Druck, die Schweiz zu verlassen, lastete schwer auf den durch Verfolgung und den Verlust von Angehörigen traumatisierten jüdischen Flüchtlingen. Es war für viele schlechterdings unvorstellbar, in ihr Herkunftsland, das sie und ihre Angehörige bis auf den Tod verfolgt oder den Verfolgern preisgegeben hatte, zurückzukehren. Es war jenen unter ihnen, die zu alt oder zu krank waren, um in Israel oder in den USA ein neues Leben aufzubauen, denn auch eine grosse Erleichterung, als durch den Beschluss des Bundesrates vom 7. März 1947 das Dauerasyl geschaffen wurde. 1345 vorwiegend ältere Flüchtlinge konnten davon profitieren. Insgesamt blieben bis 1950 rund 10000 Flüchtlinge in der Schweiz. In die Kosten für den Aufenthalt und die Weiterreise der Flüchtlinge teilten sich der Bund und die privaten Hilfswerke. Der Bund gab zwischen 1939 und 1950 rund 127 Millionen SFr aus. Am 1. April 1946 beschloss der Bundesrat, auf eine Rückvergütung durch die einzelnen Länder zu verzichten. Eindrücklich sind auch die Aufwendungen des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG), dessen Hilfswerk zwischen 1934 und 1950 rund 61 Millionen SFr für die Betreuung jüdischer Flüchtlinge aufwendete. Über 9 Millionen SFr brachte der SIG durch Sammlungen in der Schweiz auf, 42 Millionen SFr durch Spenden jüdischer Organisationen in den USA. Die Flüchtlingspolitik und ihre Nachgeschichte Die Aufarbeitung der Flüchtlingspolitik begann 1954, als bekannt wurde, dass die Schweiz 1938 den Juden-Stempel in deutschen Pässen initiiert hatte. Der politische Druck führte zum Auftrag an Professor Carl Ludwig, einen umfassenden Bericht über die Flüchtlingspolitik zwischen 1933 und 1950 zu erstellen. Alfred A. Häsler hat 1967 die mit seinem Buch ‘Das Boot ist voll die Öffentlichkeit für diese Thematik sensibilisiert. 1998 EDA — Task Force Switzerland – Second World War — designed by Stauch Stauch