Arbeitsblatt: Schweiz im 19.Jahrhundert
Material-Details
Zusammenfassung zur Schweiz im 19.Jahrhundert
Geschichte
Schweizer Geschichte
8. Schuljahr
1 Seiten
Statistik
50069
1016
7
30.11.2009
Autor/in
michèle dercourt
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Schweiz im 19.Jahrhundert Gs: Wiener Kongress 1814/15 Die Grossmächte von Europa einigen sich, dass die Revolutionen und Aufstände ein Ende haben müssen und sorgen so für Ordnung. Durch die „Solidarität der Fürsten wird für ein Gleichgewicht in Europa gesorgt und Europa wird eher wieder konservativ regiert. In der Schweiz wurde 1815 ein Bundesvertrag gemacht. Dieser enthielt, dass die Kantone gleichberechtigt sein sollten, dass man sich gemeinsam um die militärische Sicherheit kümmern soll und dass jeder Kanton für die innere Ordnung(im Kanton) sorgt. Die Liberalen wehren sich – Der Sonderbundskrieg1847 Dass der Wiener Kongress eine Zeit der Ruhe brachte in Europa war sinnvoll. Viele Liberale* waren aber unzufrieden mit der konservativen Haltung und wollten die Gedanken der Aufklärung wieder aufnehmen. Jeder Staat sollte eine eigene Verfassung bekommen, Gewaltenteilung haben und das Volk soll mitreden können. Die Liberalen in der Schweiz wollen eine Umgestaltung der Eidgenossenschaft in einen einheitlicheren Bundesstaat. Die kleineren konservativen und katholischen Kantone fürchteten um ihre Existenz und schlossen einen Sonderbund angeführt von Johann Ulrich von SalisSoglio. Den Sonderbund zerschlagen wollten die radikalliberalen angeführt durch GuillaumeHenri Dufour. Dufour konnte den Krieg nach 20 Tagen und wenigen Toten und Verletzten gewinnen. *liberal freiheitsfreudig und jeder Mensch soll sich frei entfalten können Die Bundesverfassung 1848 Durch den Sieg der liberalen wurde die Bundesverfassung geschrieben und es entstand der Bundesstaat, wie wir ihn heute noch führen. Das Parlament(die Legislative) besteht aus Ständerat (zwei je Kanton) und Nationalrat und bildet die Bundesversammlung. Darüber stehen die sieben Bundesräte (die Exekutive) und geregelt wird alles im Bundesgericht(Judikative). Die Kantone hat man beibehalten und es herrschte ab 1848 Niederlassungsfreiheit und Glaubens und Gewissensfreiheit**. *Niederlassungsfreiheitman kann aus dem Heimatkanton in einen anderen ziehen **Glaubensfreiheit man konnte von den Katholiken zu den Protestanten wechseln oder umgekehrt