Arbeitsblatt: Teilbarkeitsregeln

Material-Details

Wann ist eine Zahl durch: 1,2,3,4,5,6,7,8,9 teilbar? Theorieeintrag mit Beispielen
Mathematik
Anderes Thema
6. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

50636
746
12
10.12.2009

Autor/in

Ralph Augustin
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

Downloads Arbeitsblätter / Lösungen / Zusatzmaterial

Die Download-Funktion steht nur registrierten, eingeloggten Benutzern/Benutzerinnen zur Verfügung.

Textauszüge aus dem Inhalt:

Teilbarkeitsregeln 1 2 5 10 3 6 9 4 8 Jede Zahl ist durch 1 teilbar. 579 6730 Eine Zahl ist durch 2 teilbar, wenn die letzte Ziffer gerade oder 0 ist. 268 530 Eine Zahl ist durch 5 teilbar, wenn die letzte Ziffer 5 oder 10 ist. 435 6350 Eine Zahl ist durch 10 teilbar, wenn die letzte Ziffer 0 ist. 9990 8100 Eine Zahl ist durch 3 teilbar, wenn die Quersumme durch 3 teilbar ist. 312 2538 Eine Zahl ist durch 6 teilbar, wenn die letzte Ziffer gerade oder 0 ist und die Quersumme durch 3 teilbar ist. 876 9150 Eine Zahl ist durch 9 teilbar, wenn die Quersumme durch 9 teilbar ist. 513 4383 6 21 9 18 15 18 Eine Zahl ist durch 4 teilbar, wenn die zwei letzten Ziffern durch 4 teilbar (oder 00) sind. 136 4496 Eine Zahl ist durch 8 teilbar, wenn die drei letzten Ziffern durch 8 teilbar (oder 000) sind. 6544 11000 Ergänzung zum Blatt «Teilbarkeitsregeln» Für Mathe-Spezialisten: 7 Die 7er-Regel ist ein Spezialfall, den du nicht lernen musst. Es gibt verschiedenen 7er-Regeln. Sie sind alle nicht so einfach. Meistens hast du die Division durch 7 schneller gemacht als eine Regel angewendet. Hier die einfachste 7er-Regel: Beispiel: 364 Multipliziere die letzte Ziffer der Zahl mit 2. 2·48 Subtrahiere das Ergebnis von der Zahl ohne die letzte Stelle. 36 – 8 28 Wenn das Ergebnis durch 7 teilbar ist, dann ist auch die 28 ist durch 7 teil- ursprüngliche Zahl durch 7 teilbar. bar, also 364 auch. Beispiel: 16583 Diesen Test kannst du mehrmals nacheinander durch- 1658 – 2·3 1652 führen, so oft bis du bei einer Zahl bist, von der du weisst, 165 – 2·2 161 dass sie durch 7 teilbar ist. 16 – 2·1 14