Arbeitsblatt: Schülerrat Grundlageregeln
Material-Details
Grundlagen des Schülerrates für ein Schulhaus.
Kann als Vorlage dienen
Administration / Methodik
Hilfen
klassenübergreifend
3 Seiten
Statistik
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07.01.2010
Autor/in
Armin Stadelmann
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Schülerrat Schulhaus Käppelimatt Anforderungen für die Rahmenbedingungen des Schülerrates Für jeden Schülerrat sollen die Kompetenzen schriftlich so geregelt werden, dass Rechte, Pflichten und Grenzen für alle Beteiligten eindeutig und nachvollziehbar sind. Die Themen für den Schülerrates sollen einerseits aus den Klassenräten stammen und anderseits aus dem jeweiligen Team von Lehrpersonen. Entscheidungen des Schülerrats, die auf der Grundlage der vereinbarten Kompetenzen zustande kommen, sollen verbindlich umgesetzt werden. Der Schülerrat soll eine Plattform sein, bei der demokratische Grundregeln geübt werden können. Der Schülerrat soll mindestens 3 Mal, der Klassenrat 8 Mal pro Schuljahr stattfinden. Der Schülerrat findet während der Unterrichtszeit statt. Bestimmungen 1. Allgemein 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Die Klassenverbände bleiben unabhängig und eigenständig. Der Schülerrat befasst sich mit Angelegenheiten, welche die gesamte Schülerschaft, deren Umfeld und Umgebung betreffen. Der Schülerrat unterbreitet seine Ideen für Änderungen und Anlässe etc. der Lehrerschaft und dem Hauswart. Bevor ein „Geschäft zur Abstimmung oder Ausführung gelangt, muss ein Konsens (Kompromiss) ausgehandelt werden. Betreffen Änderungen oder Anlässe den Schulbetrieb, muss die Lehrerschaft (evtl. die Schulleitung oder Schulpflege), betrifft es das Gebäude und sein Inventar, muss der Hauswart (evtl. die Gemeinde) angefragt werden. Ist ein Teil der Schülerschaft und Lehrerschaft (Hauswart) mit Veränderungen nicht einverstanden oder hat eigene Vorschläge, kann eine Schulhausabstimmung durchgeführt werden. Der Schülerrat kann auch eine Schulhausvollversammlung einberufen. Die Lehrerschaft und der Hauswart versuchen die Ideen des Schülerrates mitzutragen und umzusetzen. Das verdeutlichen sie, indem sie dieses Papier unterschreiben. Zu Mehrarbeiten und finanziellen Auslagen können die Lehrerschaft und der Hauswart keinesfalls verpflichtet werden. Die Bestimmungen können nur von der Lehrerschaft (mit Hauswart) verändert werden. Der Schülerrat kann der Lehrerschaft Vorschläge unterbreiten. Änderungen sind sofort gültig. 2. Schülerrat Zusammensetzung und Wahl 1 Der Schülerrat besteht aus Schülerratspräsident, jeweils einem Mitglied jeder Stufe und einer Lehrperson. Der gesamte Schülerrat umfasst 9 Mitglieder. 2 Die Mitglieder des Schülerrates werden für ein Schuljahr gewählt. Fällt ein Mitglied aus (Krankheit, Unbesetzung innerhalb der Stufe), finden Nachwahlen statt. Eine Sonderregelung gilt für das Mitglied des Kindergartens. 3 Vorzugsweise haben die Mitglieder des Schülerrates auch in den jeweiligen Klassenräten eine tragende Rolle. 4 Der Kindergarten soll den Schülerrat unter der Leitung der Kindergartenlehrperson kennen lernen. Es ist auch möglich, eine Schülerratssitzung mit dem ganzen Klassenverband zu besuchen und das Stufenmitglied während eines Jahres mehrmals auszuwechseln. Das Vorgehen ist der Kindergartenlehrperson zu überlassen. 5 Der Schülerratspräsident wird in den letzen 5 Schulwochen aus den Schülern der nächstjährigen 6. Klasse von der gesamten Schülerschaft, der Lehrpersonen und dem Hauswart gewählt. Jeder 6 7 8 9 Schüler der nächstjährigen 6. Klasse ist wählbar. Die Wahl wird vom amtierenden Schülerrat organisiert. Die Stufenmitglieder werden in den ersten 3 Wochen des Schuljahres in den jeweiligen Klassen gewählt. Das Vorgehen dieser Wahl bestimmt die jeweilige Lehrperson. Jede Stufe muss einmal vertreten sein. Aus jeder Doppelstufe (1./2. Klasse, 3./4. Klasse, 5./6. Klasse) werden ein männliches und ein weibliches Mitglied gewählt. Das Geschlecht des Kindergartenmitgliedes, des Schülerratspräsidenten und des Mitgliedes der Lehrerschaft spielt keine Rolle. Aufträge 10 Der Schülerratspräsident führt die Schülerratssitzungen und legt deren Termine zusammen mit dem Mitglied des Lehrerteams fest. Er kontrolliert das Protokoll. Er bespricht sich regelmässig mit dem Schülerratsmitglied des Lehrerteams. Er ist Ansprechperson für alle Schüler aller Stufen und greift ihre Anliegen auf. Er organisiert Wahlen und Abstimmungen. Er verteilt dem Schülerrat sowie den Wahl- und Abstimmungshelfern die Aufträge. 11 Das Mitglied des Schülerrates aus dem Lehrerteam unterstützt den Schülerratspräsidenten. Bei schwierigen Situationen übernimmt es die Führung. Es informiert (auch vor den Sitzungen (Bsp. über die Traktanden)) das Lehrerteam und den Hauswart. Es ist die Ansprechperson der Lehrerschaft und des Hauswarts und vertritt deren Anliegen. 12 Die Mitglieder der einzelnen Stufen vertreten die Interessen ihrer Stufe und/oder Klasse. Sie sind im Stufen- und Klassenverband die Ansprechperson. Sie informieren ihre Klasse über den Inhalt und die Beschlüsse der Schülerratssitzungen. 13 Alle Schülerratsmitglieder vertreten die Beschlüsse des Schülerrates gegen aussen. 14 Das Mitglied der 6. Klasse führt das Protokoll. Es vertritt den Schülerratspräsidenten in seiner Abwesenheit (dann führt das Mitglied der 5. Klasse das Protokoll). 15 Alle Mitglieder des Schülerrates haben eine Stimme. Bei Abstimmungen mit unentschiedenem Ergebnis trifft der Schülerratspräsident den Stichentscheid. Sitzungen 16 Die Schülerratsmitglieder werden 2 Wochen vor der Durchführung einer Schülerratssitzung vom Schülerratspräsidenten informiert. Sie erhalten im Minimum die Traktanden (schriftlich). 17 Während diesen 2 Wochen muss jede Klasse einen Klassenrat abhalten, in dem die Traktanden der Schülerratssitzung besprochen werden und die Stufenmitglieder sich die Meinung ihrer Stufe (Klasse) einholen. 18 Die Sitzungen finden abwechselnd an verschiedenen Schultagen und Unterrichtszeiten statt. Auf spezielle Fächer in einzelnen Klassen muss nicht geachtet werden. Sie finden jedoch nie während Schulstunden statt, an denen eine Klasse in einer anderen Schulanlage den Unterricht besucht (Turnen, Schwimmen, Bibliothek, Computerraum). 19 Der Schülerrat kann Regeln ändern, mit seinen Finanzen Anschaffungen machen und Anlässe organisieren. Alles geschieht aber immer in Absprache mit der Lehrerschaft und/oder dem Hauswart. 20 Soll bei einem Projekt die ganze Schülerschaft mitarbeiten, kann der Schülerrat eine Schulhausvollversammlung einberufen. Den Zeitpunkt der Durchführung der Vollversammlung bestimmt die Lehrerschaft. Sie sollte aber innerhalb von 2 Schulwochen durchgeführt werden. Die Leitung übernimmt der Schülerratspräsident. Er kann auch einer Drittperson die Leitung abgeben. 21 Die Klassen werden schnellst möglich über die Entscheide des Schülerrates informiert. 22 Die Beschlüsse des Schülerrates sind nach einer Wartefrist von 3 Schulwochen gültig. 23 Bei Anlässen ausserhalb des Schulbetriebes muss vom Schülerrat eine mündige Person gefunden werden, welche die Verantwortung für diesen Anlass trägt. Diese Person bestätigt dies vertraglich gegenüber der zuständigen Person aus Paragraph 1.3. 24 Die Finanzen für Anschaffungen müssen von der Schülerschaft selber beschafft werden (durch Anlässe, Arbeit oder Ähnlichem). 3. Schüler, Lehrer, Hauswart 1) Für die Schüler, Lehrer und den Hauswart des Schulhauses Käppelimatt ist es möglich, gegen Beschlüsse des Schülerrates innerhalb von 3 Schulwochen ein Referendum zu ergreifen. Dafür muss mindestens der gesamten Schüler- und Lehrerzahl ( Hauswart) unterschreiben. Beim Zustandekommen eines Referendums muss spätestens innerhalb von 2 Schulwochen darüber abgestimmt werden. Das Abstimmungsresultat ist endgültig. 2) Wenn Interessen der Schülerschaft (Lehrerschaft und Hauswart) im Schülerrat nicht beachtet werden, dann kann eine Initiative gestartet werden. Der Schülerratspräsident ist darüber zu informieren (auch über den Inhalt). Dieser gibt den Initianten eine Unterschriftenliste ab, die innerhalb von 3 Schulwochen ausgefüllt zurückgegeben werden muss. Eine Initiative kommt innerhalb von 2 Schulwochen (nach Abgabe) zur Abstimmung, wenn mindestens der gesamten Schüler- und Lehrerzahl ( Hauswart) unterschrieben hat. Der Schülerrat kann auch den Vorschlag direkt übernehmen. 3) Alle Mitglieder des Schulhauses Käppelimatt sind grundsätzlich verpflichtet abzustimmen und zu wählen. Unterschriften: