Arbeitsblatt: Wie wird man EU -Mitglied

Material-Details

Kurzbeschreibung Eu - Aufnahmebedingungen
Geographie
Europa
8. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

5248
703
3
14.03.2007

Autor/in

Kitty Raetzo


Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Wie wird man EU – Mitgliedsstaat? Nach Artikel 49 des Vertrags der Europäischen Union kann jeder europäische Staat beantragen, Mitglied der Union zu werden, vorausgesetzt, er beachtet folgende Grundsätze: Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, die Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit. Zum Beispiel die Todesstrafe darf im Land nicht praktiziert werden. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss die Überprüfung folgender Punkte zu einem positiven Ergebnis geführt haben: Stabile demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Minderheitenschutz muss im Staat vorhanden sein. Nachweis einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten vermag; Fähigkeit zur Übernahme der Pflichten der Mitgliedschaft an Verträgen, Rechtsakten, Umwelt- und Verbraucherschutznormen etc., sowie der EU-Ziele (politische Union, Wirtschafts- und Währungsunion). Die Übernahme des Besitzstands der EU setzt eine Anpassung der Verwaltungsstrukturen voraus; denn die Gesetzgebung der Gemeinschaft kann nur über geeignete organisatorische und gesetzliche Strukturen effektiv umgesetzt werden.