Arbeitsblatt: Bez. CH - EU
Material-Details
Lesetext
Geographie
Europa
8. Schuljahr
2 Seiten
Statistik
5252
1329
19
14.03.2007
Autor/in
Kitty Raetzo
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU Die Sicherung und Förderung des Friedens, des Wohlstandes und der natürlichen Lebensgrundlagen sind Ziele, welche die Schweiz nicht alleine verfolgen kann. Zum einen sollen beispielsweise ausländische Märkte erschlossen werden; zum andern machen Umweltverschmutzung und internationale Kriminalität, sowie die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft an keiner Landesgrenze halt. Eine Zusammenarbeit mit ihren Nachbarstaaten ist deshalb unumgänglich, will sich die Schweiz diesen Herausforderungen stellen und ihre Interessen bestmöglich verfolgen. Die bilateralen (In der Politik verwendet man das Wort für Verhandlungen Abkommen, die ausschließlich zwischen zwei verschiedenen Beteiligten stattfinden.) Beziehungen der Schweiz und der EU schaffen den erforderlichen Rahmen dafür. Die EU ist die bei weitem wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: Fast 4/5 der Schweizer Importe stammen aus der EU, und umgekehrt fliessen über zwei Drittel der schweizerischen Exporte in den EU – Raum. Auch für die EU ist die Schweiz eine wichtige Handelspartnerin: Die Schweiz ist an dritter Stelle, nach den USA und China. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG, welches 1972 unterzeichnet wurde, ist noch heute einer der tragenden Pfeiler der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU. Es besteht eine Freihandelszone zwischen den Vertragsparteien. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Zone Industriewaren mit Ursprung in einem der Vertragsstaaten zollfrei gehandelt werden. Das Freihandelsabkommen deckt nur Industrieprodukte ab. Landwirtschaftsprodukte sind davon ausgenommen. Eine Ausnahme stellen die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte dar, wie beispielsweise Schokolade und Teigwaren. Das Versicherungsabkommen von 1989 Dieses Abkommen garantiert den Versicherungsunternehmen der Schweiz und der EU die Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz können damit in den Mitgliedsstaaten der EU Agenturen und Zweigniederlassungen gründen, um selbstständig Tätigkeiten im Bereich der direkten Schadensversicherung aufzunehmen oder auszuüben. Weiter gilt das Abkommen nur für die Niederlassungsfreiheit und nicht für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung. Die bilateralen Abkommen von 1999 Vereinfachung der Prüfung von Waren (eine Prüfstelle genügt); erspart viel Zeit und Kosten bei beiden Handelspartnern gegenseitige Öffnung der Märkte für gewisse landwirtschaftliche Produkte (Käse, Obst, Gemüse) gegenseitige Vereinfachung der Bedingungen in Forschung, Land-, Schienen- und Luftverkehr. Die Personenfreizügigkeit von 2002 Die bilateralen Abkommen II von 2004 Zinsbesteuerung: Die Personen, die in einem anderen Staat leben, werden dort besteuert. Ein Teil fliesst aber ins Ursprungs-, resp. Arbeitsland zurück. Somit kann man die Steuern nicht umgehen. Betrugsbekämpfung: Eine intensivere Zusammenarbeit gegen Schmuggel, Zollbetrug werden angestrebt. Der Informationsaustausch der VerwaltungsJustiz – und Zollbehörden werden ausgebaut. Landwirtschaftliche Produkte und andere Produkte der Nahrungsmittelindustrie können zollfrei oder zu tieferen Zöllen in den EU – Markt exportiert werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Die Käufer zahlen tiefere Preise. Umwelt: Die Schweiz kann sich aktiv an der Umweltpolitik der EU beteiligen und selbst von den Angeboten profitieren. Media: Die Schweizer können an den MEDIA – Programmen der EU teilhaben, können somit auch von Unterstützungsmassnahmen der EU profitieren. Schengen Dublin im 2005