Arbeitsblatt: Wie ist die EU organisiert

Material-Details

Organisation EU - CH
Geographie
Europa
8. Schuljahr
2 Seiten

Statistik

5253
991
13
14.03.2007

Autor/in

Kitty Raetzo


Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Wie ist die EU organisiert? Damit die EU gut funktioniert, gibt es dort folgende Einrichtungen: Das Europäische Parlament: Das EP ist das Vertretungsorgan der Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Mitgliedstaaten. Seinen Hauptsitz hat es in Strassburg, tagt aber auch in Brüssel und Luxemburg. Die Parlamentsabgeordneten werden durch die Bürger der 25 Mitgliedstaaten gewählt. Die Wahlen finden in den jeweiligen Ländern selbst statt. Die Abgeordneten werden für 5 Jahre gewählt. Die 732 Sitze werden nach Bevölkerungsgrösse der jeweiligen Mitgliedstaaten gewählt. Man kann mind. 5 und max. 99 Sitze an ein Land verteilen. Das EP ist für die Gesetzgebung der Union verantwortlich. Das EP ist auch für die Verwaltung und Budgetierung der Gelder verantwortlich. Das EP hat Kontrollfunktionen in Geschäftstätigkeiten anderer Europa – Organe. Das EP ist die Wie der EU. in der Schweiz. Der Europäische Gerichtshof: Streit gibt es immer wieder – überall. So auch bei den Europa – Politikern. Pro Mitgliedstaat kann ein Richter oder eine Richterin eine Amtszeit von 6 Jahren antreten. suchen dann im Europäischen Gerichtshof nach gerechten Lösungen. Der Europ. Gerichtshof tagt in Luxemburg er ist also das rechtssprechende Organ der EU. Dieses System gewährleistet, dass das EU – Recht in allen Staaten auf die gleiche Art und Weise angewendet wird. Der Europäische Gerichtshof ist die Wie der EU. in der Schweiz. Der Europäische Rechnungshof: Der Sitz ist in Luxemburg. Er überprüft die Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Überprüft die Buchhaltung und unterstützt den Europäischen Rat und das EP in Budget- und Rechnungsfragen. Nach Ende eines jeden Jahres muss der Europäische Rechnungshof einen Haushaltsbericht für alle anderen Organe verfassen. Die Europäische Kommission: Aus jedem Mitgliedstaat ist ein Vertreter in dieser Kommission. Sie bleiben 5 Jahre im Amt. Jeder Kommissar ist für einen anderen Sachbereich zuständig: Umwelt, Verkehr, Regionalpolitik, Wettbewerb, etc. Die Europäische Kommission bringt Vorschläge in den Europa – Rat und ins EP. Erst durch die Ideen dieser Kommission werden neue Gesetzgebungen diskutiert. Die Kommission ist dafür verantwortlich, dass die vom Europa – Rat gegebenen Gesetze umgesetzt werden. Weiter überwacht sie die Verträge, die zwischen Mitgliedsstaaten vereinbart wurden. Alle Abkommen, die mit Drittstaaten (Nicht EU – Mitgliedern) gemacht werden, laufen über die Europäische Kommission. Sie ist immer Ansprechspartner für andere Staaten. Der Rat der Europäischen Union: Der „Europa – Rat ist das zentrale Entscheidungsorgan der EU. Wie in der Schweiz. Er ist also die der EU. Der Sitz ist in Brüssel, tagt aber auch in Luxemburg. In diesem Rat können nur Minister der jeweiligen Mitgliedstaaten mitmachen. Diese treten für die Meinung ihres Landes ein. Der Europa – Rat ist die gesetzgebende Gewalt. Bei Entscheidungen der 1. Säule kann er und das EP Entscheidungen fällen. Bei Themen der 2. und 3. Säule hat er das alleinige Recht Entscheide zu fällen. Der Europa – Rat hat auch die Befugnis Gesetze umzusetzen (Exekutive), beauftragt aber die Europäische Kommission häufig damit. Auf Empfehlung der Kommission trifft er Abkommen mit anderen Nicht EU – Mitgliedstaaten.