Arbeitsblatt: Römer

Material-Details

Das römische Weltreich
Geschichte
Altertum
5. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

53390
1024
8
26.01.2010

Autor/in

Dominik Bayer
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Das römische Weltreich Ca. 1000 v.Chr. Monarchie: Nach der Gründung Roms herrschten während ca. 500 Jahren etruskische Könige. Ein König hat die alleinige Macht. Er wird vom Senat (ältere, reiche Männer) nur beraten. Gesellschaftspyramide: Die Klassen der römischen Gesellschaft Ca. 500 v.Chr. 31 v.Chr. Republik: Das Volk hat Mitbestimmungsrecht. Der Diktator hatte nur im Kriegsfall totale Machtbefugnis. Den entscheidenden Einfluss auf die Politik hatte aber der Senat, in welchem sich die Oberhäupter der vornehmen und reichen Familien versammelten. Man nennt sie die „Patrizier. Das einfache Volk, die Plebejer, waren von allen Ämtern ausgeschlossen bis 367 v.Chr. Da haben sie durch Streiks ihre Rechte erzwungen. Kaiserzeit: Der Kaiser hat die alleinige Macht. Er hat das Recht den Senat einzuberufen und die Volksversammlung wählen zu lassen. Der erste Kaiser Roms war Augustus. Er hatte die Befehlsgewalt in den wichtigsten Legionen und wählte selber die Leute für den Senat. So hatte er praktisch die ganze Macht für sich, obwohl der Senat immer noch existierte.