Arbeitsblatt: Zivilcourage
Material-Details
Was ist Zivilcourage
Lebenskunde
Persönlichkeitsentwicklung
klassenübergreifend
1 Seiten
Statistik
54469
1166
10
09.02.2010
Autor/in
Patrick Spörri
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Zivilcourage – ein Fremdwort? „Mutiges Verhalten, mit dem jemand seinen Unmut über etwas ohne Rücksicht auf mögliche eigenen Nachteile zum Ausdruck bringt. Deine Rechte und Pflichten Zivilcourage steht nicht im Gesetz. Jeder ist jedoch verpflichtet, in Unglücksfällen, Not oder bei Gefahr zu helfen. Tut er dies nicht, kann er wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Eine Ausnahme gibt es: Wer sich dabei selbst in Gefahr bringen würde, ist nicht verpflichtet zu helfen. ALLES AUSREDEN • „Leider hatte ich keine Zeit, stehen zu bleiben und zu helfen. • „Mädchen, die sich so aufdonnern, sind selbst Schuld, wenn sie von Männern belästigt werden. • „Es ist doch völlig sinnlos, mit Nazis zu diskutieren. Die sollte man einfach ignorieren. „Bei Jugendlichen weiss man doch nie, ob sie sich nicht vielleicht nur zum Spass kloppen. Da mache ich mich doch lächerlich, wenn ich eingreife. „Ich habe Angst vor gewalttätigen Leuten. Was ist, wenn ich selbst verletzt werde? „Ich kann doch nicht wissen, ob die beiden, die sich da anbrüllen, nicht vielleicht Vater und Sohn sind. In private Angelegenheiten misch ich mich nicht ein. „Bei einer Prügelei kann ich sowieso nicht viel ausrichten. Ich bin nicht sonderlich stark. • • • •