Arbeitsblatt: Artikel zum Bankgeheimnis
Material-Details
3 Artikel zum Thema Bankgeheimnis, Steuerhinterziehung.
Verwendet zusammen mit der Powerpoint-Präsentation Bankgeheimnis.
Diverses / Fächerübergreifend
Anderes Thema
12. Schuljahr
7 Seiten
Statistik
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23.02.2010
Autor/in
Thomas Ryter
Land: Schweiz
Registriert vor 2006
Textauszüge aus dem Inhalt:
Die Bankgeheimnisknacker Jahrzehntelang biss sich die halbe Welt daran die Zähne aus. Doch jetzt ist alles anders. Dank gütiger Mithilfe abtrünniger Angestellter brechen ausländische Behörden das Bankgeheimnis. Die Schweizer Banken schauen ohnmächtig zu. Sie sind tragische Helden. Sie sind Datendiebe, Verräter, untreue Seelen, Kämpfer für Steuergerechtigkeit, selbsternannte Finanzweltverbesserer. Und sie tragen entscheidend zu etwas bei, was lange unvorstellbar schien: Die Eidgenossenschaft schafft das Bankgeheimnis im Jahr nach dessen unbemerktem 75. Geburtstag ab und hinterfragt ihren strammen Finanzplatzpatriotismus. Bradley Birkenfeld Die Herren namens Rudolf Elmer, Bradley Birkenfeld und Hervé Falciani haben nur zwei Gemeinsamkeiten: Sie haben unauffällig für Schweizer Banken gewerkelt. Und sie plauderten bereitwillig mit ausländischen Fahndern. Ihre Angaben und von ihnen entwendete Bankdaten dienen grossen Wirtschaftsmächten als Brecheisen, um Helvetiens legendäre Tresore aufzubrechen. Hervé Falciani Nach Jahrzehnten erfolgloser Versuche schlagen die Bankgeheimnisknacker erstmals richtig zu. Die Schweizer Banken, geschüttelt von der grössten Krise der Nachkriegszeit, sind machtlos gegen die wuchtige Kombination von Verrat von innen und Druck von aussen, seitdem Nachbarstaaten dazu übergegangen sind, für eine CD-ROM Millionen von Euro auszulegen. Rudolf Elmer Zu schaffen macht den bis vor kurzem so stolzen Geldinstituten, dass Behörden Ex-Bankangestellte nicht nur fürstlich entlöhnen, sondern bei Bedarf auch in Zeugenschutzprogramme aufnehmen, unter Polizeischutz stellen und mit neuen Identitäten ausstatten. Angesichts dieses umfassenden Fürsorgepakets für abtrünnige Geheimnisträger würde es nicht überraschen, wenn auf Elmer (Bank Bär), Birkenfeld (UBS) und Falciani (HSBC Genf) Nachahmer folgen. Vielleicht gibt es sie schon. «Es bleibt anzunehmen», sagt Marc Ruef von der Zürcher Datensicherheitsfirma Scip, «dass die öffentlich gewordenen Fälle nur einen sehr kleinen Teil ausmachen.» Diamantenhändler erpresst Vieles ist heute wie in der Zwischenkriegszeit. Damals, nach der grossen Weltwirtschaftskrise, tummelten sich französische und deutsche Agenten in der Schweiz. Mit Erfolg spürten sie unversteuerte Vermögen von Landsleuten auf. In einem Fall, der 1932 hohe Wellen warf, verriet ein Angestellter einer Depotabteilung der Zürcher Kantonalbank dem Finanzamt der deutschen Grenzstadt Singen die Guthaben von 400 deutschen Kunden. Zwei Jahre später schuf der Bund sein erstes Bankengesetz mit dem berühmt-berüchtigten Artikel 47. Das Bankgeheimnis entstand also unter ähnlichen Umständen, wie es nun verschwindet. In den ersten Jahren und Jahrzehnten wirkte es. Der Bankraub von innen wurde selten. Erst 1968 machte ein Basler Geheimprozess nach einem Datenklau Schlagzeilen. «Erstmals seit der gesetzlichen Absicherung des Schweizer Bankgeheimnisses im Jahre 1934», hielt das deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» damals fest, «standen die mit Steuerfluchtgeldern vollgepumpten Nummernkonten helvetischer Geldinstitute im Mittelpunkt eines Strafverfahrens.» Bowlingbahn und Strassencafé finanziert Ein Basler Angestellter der Schweizerischen Bankgesellschaft, der heutigen UBS, hatte sich in den Safes seines Arbeitgebers die Kontoangaben ausländischer Schwerreicher verschafft. Sein Komplize, ein Tapezierer aus Lübeck, drohte den Steuerhinterziehern in Belgien, Frankreich und den USA mit Verrat an die zuständigen Ämter. Unter den Eingeschüchterten befand sich der Ehrenpräsident des belgischen Diamantenverbands, Ritter des Leopold-Ordens, Kommandeur des Kronen-Ordens sowie des luxemburgischen Ordens Adolph von Nassau (Kontostand rund 30 Millionen Franken). Er und weitere auf fortwährende Diskretion Bedachte finanzierten dem Tapezierer mehrere Hotels in Frankreich und Deutschland samt Bowlingbahn, Frittierküche und Strassencafé. Als das kleine Hotelimperium wegen Missmanagement zusammenkrachte, flogen Datenklau und Erpressung auf. Für den Lübecker Haupttäter setzte es in der Schweiz sieben Jahre Zuchthaus ab. Wer Bankdaten mitlaufen lässt, fällt oft tief und verliert Job, Ansehen und mitunter vorübergehend die Freiheit. Auch heute noch. Unzimperliche Fahnder Ausländische Fahnder schwärmten wieder aus, als sie merkten, dass Wirtschaftswundergewinne aus ihren Ländern unversteuert am Paradeplatz und am Lac Léman gebunkert wurden. Das Londoner Schatzamt gelangte Anfang der 70er-Jahre über zwei Angestellte des Genfer Kreditinstituts Société Financière Mirelis S. A. an Namen und Kontostände von rund 50 Geheimdepots britischer Bürger. Französische Fahnder machten am Zoll bei Basel und Genf unzimperlich Druck auf Grenzgänger, die bei Grossbanken ihre Brötchen verdienten. Spektakulär war die Genfer Zöllner-Affäre 1984. Frankreichs Grenzer hatten einen Angestellten des UBS-Kundenzentrums mit Geheiminformationen erwischt. Sie unterbreiteten dem Techniker ein unmoralisches Kooperationsangebot und flogen ihn und einen Arbeitskollegen mit einem zweimotorigen Flugzeug in ein geheimes Informatikzentrum der französischen Armee in der Bretagne aus. Die Entschlüsselung der entwendeten Datenbänder klappte aber nicht wunschgemäss. Die Sache flog auf. Für die beiden UBS-Angestellten setzte es «exemplarisch strenge Strafen von drei und vier Jahren Zuchthaus» ab, wie der «Tages-Anzeiger» damals schrieb. Datenklau als Heldentat All die Affären und Skandale wirkten anders als heute. Rund um den Globus verfestigte sich die Ansicht, dass eine historische Achse des Bösen von den Nazis über die Sowjets, organisierte Kriminelle und Potentaten aus der Dritten Welt bis hin zur al-Qaida von der Verschwiegenheit der Gnomen von Zürich, Basel, Genf und Lugano profitiere. Der Effekt: Superreiche aller Länder brachten ihr Erspartes in die scheinbar sichere Alpenfestung. Zum Mythos Bankgeheimnis trug bei, dass von Hitler bis James Bond niemand die eidgenössische Mauer des Schweigens hatte durchbrechen können. Das ist heute anders. Das Bankgeheimnis ist diskreditiert. Der öffentliche Diskurs läuft nicht zugunsten der Bewahrer des früheren Nationalheiligtums. «Einzelne Angestellte haben kein Problem mehr, eine moralische Rechtfertigung für ihr verbotenes Tun zu finden», klagt ein Topmanager, der bei einer Privatbank in Zürich für die Datensicherheit verantwortlich ist. Die Moral sei mit den exzessiven Boni flöten gegangen. Der Berufsstolz erodiert, seit der Bankier zum Banker mutiert ist. Anstelle des Bankbeamten, der vom ersten Lehrtag bis zur Pensionierung seinem Arbeitgeber treu blieb, ist der international verschiebbare flexible Mensch gefragt. Die soziale Kontrolle in den Unternehmen ist geschwunden gerade bei Ablegern internationaler Grossbanken wie der Hongkong and Shanghai Banking Corporation (HSBC) in Genf. Dort, in der drittgrössten Privatbank der Schweiz, nutzte Hervé Falciani sein Informatikerwissen, um Daten abzuzweigen. Falciani bot die HSBC-Geheimnisse dem deutschen Geheimdienst und Frankreichs Steuerfahndern an. Datensicherheit ein frommer Wunsch Die Banken haben zwar so ausgeklügelte Systeme wie nie zuvor, um nach Datendiebstählen Spuren auf Servern zu verfolgen. Doch Strafverfolgern nützt dies wenig, wenn die Verdächtigten sich aus dem Staub gemacht haben und von Staaten, denen sie sich offenbart haben, versteckt und geschützt werden. Falciani beispielsweise lebt unter Polizeischutz in Nizzas Hinterland. Geldinstitute gehen nun dazu über, im Zweifelsfall Schweizer Staatsangehörige oder hier verankerte Ausländer anzustellen, bei denen weniger Fluchtgefahr besteht. Doch das Zittern vor dem Verrat aus den eigenen Reihen geht weiter. Sicherheitsabteilungen der Banken versuchen, den Zugriff auf heikle Daten auf wenige Mitarbeiter zu beschränken. Sie sperren CD-Laufwerke und blockieren den privaten E-Mail-Verkehr. Trotz all der Beschränkungen und Verbote bleibt absolute Datensicherheit durch Technik aber ein frommer Wunsch. Mit einer Handykamera können Informatiker oder Kundenberater, die Zugriff auf die Daten haben müssen, Vertrauliches vom Bildschirm fotografieren, ohne auf Servern Spuren zu hinterlassen. Gegen den grossen Datenklau hilft nur eins: zufriedene Angestellte. «Die Motive für kriminelle Handlungen entstehen meist aus Drucksituationen», schreibt die ZKB. Die Zürcher Kantonalbank versucht, Problemkreise wie «Verbitterung über Nichtbeförderung, Konfliktsituationen oder finanzielle Probleme» zu thematisieren, bevor es sie teuer zu stehen kommt. Werk einer neuen Generation Der Zorn von Rudolf Elmer war gross, als er als Chief Operating Officer und Senior Vice President der Cayman-Niederlassung des Traditionshauses Julius Bär entlassen wurde. Er stieg ins Grenzenlose, als die Bank Detektive auf ihn ansetzte. UBS-Schreck Bradley Birkenfeld schied im Streit um nicht ausbezahlte Boni von der Grossbank. Er lieferte seine einstigen Vorgesetzten und Kollegen den USStrafverfolgern aus in der Hoffnung auf eine Milliardenentschädigung für seine WhistleblowerDienste. Zurzeit sitzt Birkenfeld allerdings wegen Mithilfe zum Steuerbetrug hinter Gittern kein untypisches Schicksal. Selbstdarstellung und Fremdwahrnehmung der Datenklauer klaffen oft auseinander. So wähnt sich ExHSBC-Informatiker Falciani auf einer Mission für das Gute. Ein französischer Untersuchungsrichter ortete bei ihm einen «messianischen und ehrlichen Antrieb». Eine Ex-Komplizin widerspricht. Die neue Datenklau-Generation ist nicht mehr auf Erpressung aus. Unsere Nachbarstaaten bieten Informanten lukrativere und weniger riskante Geschäftsmöglichkeiten. Dem Liechtensteiner Heinrich Kieber, der für die fürstliche LGT Treuhand und zur eigenen Weiterverwertung Daten von Steuersündern kopierte, zahlte Deutschland 5 Millionen Euro. Und der Bundesnachrichtendienst half ihm unterzutauchen. Liechtensteins Bankgeheimnis ist Geschichte. (Tages-Anzeiger 05.02.2010) Fragen zum Artikel: Was ist das Bankgeheimnis? Was passierte in früheren Jahren mit Datendieben? Was hat sich in den letzten Jahren verändert, damit die Situation heute so anders ist? Wie versuchen Banken, solche Vorfälle zu verhindern? Ist das Bankgeheimnis eine gute Sache? (Verständnisfragen: Was sind der Paradeplatz, der Léman, die Gnome von Zürich?) Ein unmoralisches Angebot Es war nur ein roter und wohlschmeckender Apfel, den die Schlange im Paradies Eva anbot. Und es war auch alles für einen guten Zweck. Doch als Eva die Frucht pflückte, entfaltete sie ihre Wirkung: Eva und Adam hatten sich selbst aus dem Paradies katapultiert. Vergiftete Früchte Fruits of the poisonous tree -, so nennen amerikanische Juristen jene Daten von 1500 Kapitalanlegern, die ein Informant den deutschen Steuerfahndern schon vor einiger Zeit angeboten hat. 2,5 Millionen Euro will der Unbekannte für seine brisante Ware haben. Alles spricht dafür, dass er sich die Auskünfte über deutsches Geldvermögen in der Schweiz illegal beschafft hat. Das Dossier enthält brisante Fakten. Die Überprüfung von nur fünf Stichproben hat ergeben, dass in jedem der Fälle eine Steuernachzahlung von allein einer Million Euro fällig würde. Entsprechend schätzen die Ermittler, dass die Unterlagen rund 100 Millionen Euro in die Kassen des Staates spülen könnten. Jetzt müssen die Finanzpolitiker entscheiden: Über einen etwaigen Datenankauf befindet zwar nicht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), wie sein Sprecher am Samstag verlauten ließ, sondern das jeweils zuständige Bundesland (einiges deutet auf Nordrhein-Westfalen). Doch sicher ist auch: Ohne ein Machtwort Schäubles für oder gegen das unmoralische Angebot passiert gar nichts. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Fliegt die Sache auf, sind die Stafrichter hart: Ab 100 000 Euro hinterzogener Steuern droht Freiheitsentzug. Von einer Million Euro an ist Gefängnis garantiert. So hat es der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Ende 2008 präzisiert. Der Finanzminister steckt in der Klemme. Soll er kaufen, oder soll er nicht kaufen? Der Staat hat die Aufgabe, den Gleichheitsgrundsatz durchzusetzen: Was er seinen Bürgern im Inland abnimmt, das darf er ihnen im Ausland nicht lassen, auch wenn sie sich noch so geschickt anstellen. Vollzugsschwäche kann der Staat sich nicht leisten: Das unterminiert die Steuermoral und das Gerechtigkeitsempfinden der redlichen Bürger. Tatsächlich hat zu Zeiten von Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück (SPD) im Jahr 2008 der Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro eine DVD mit gestohlenen Daten über 700 Kunden einer liechtensteinischen Bank gekauft. Das führte zu der spektaklären Verhaftung des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Post, Klaus Zumwinkel, den die Fahnder vor laufenden Kameras zu Hause abholten. Razzien in zahlreichen Privat- und Geschäftsräumen, auch von Banken, folgten. Insgesamt, so lauten Schätzungen, hat der Kauf der DVD den deutschen Staat um 177 Millionen Euro reicher gemacht. Rein rechnerisch war das somit ein gutes Geschäft. Doch das ist nicht erheblich. Gravierender sind die juristischen Bedenken, die seither vorgebracht werden. Die Strafverteidiger, von Berufs wegen parteiisch zugunsten der Steuerflüchtlinge, klagen an: Der Staat setze sich mit dem Datendieb an einen Tisch. Er belohnt für das Delikt, erzeugt einen ganzen Markt krimineller Datensammler und macht sich nebenbei auch noch selbst zum Datenhehler. Kurz gesagt: Um eine mittelschwere Straftat (Steuerbetrug) zu verfolgen, begehen Organe des Rechtsstaats selbst Straftaten (Hehlerei, Begünstigung, Beihilfe zur strafbaren Verwertung von Geschäftsgeheimnissen, Hehlerei). Ein rechtswidrig handelnder Staat habe jede Legitimation verloren, die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Aber handeln die Beamten rechtswidrig? Lang und breit können Straf- und Steuerjuristen fachsimpeln, ob und welche Gesetze nun der einzelne BND-Schlapphut, Finanzbeamte, Staatsanwalt oder Minister konkret bricht, wenn er eine Daten-CD kauft. Ist es eine Bereicherung, wenn der Staatsdiener doch nur das Staatssäckel füllen will? Spielt es eine Rolle, ob man eine Datenkopie kauft oder ob die Daten frisch vom Bankenrechner kommen? Jeder Richter wird die Beweise irgendwie schmuddelig finden Die Feinheiten beiseite: Selbst wenn man die einzelnen Staatsdiener strafjuristisch freisprechen will es bleibt bei der rechtswidrigen Herkunft der Daten. Und die spielt eine Rolle, wenn der Staat die Steuersünder ihrer Strafe zuführen will. Jeder Richter, der die gekauften Beweise begutachtet, wird sie irgendwie schmuddelig finden, besudelt. Kein Wunder, dass Politiker der schwarz-gelben Koalition den Finanzminister jetzt eindringlich davor warnen, sich auf das unmoralische Angebot einzulassen. Da würde man Diebe belohnen, sagt der CDU-Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs. Auch Otto Fricke, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, ist der Meinung: Keine Geschäfte mit Kriminellen. Schäuble könne nicht wissen, ob der Datenhändler schon die Betroffenen zu erpressen versucht habe. Tatsächlich hat der Fall Zumwinkel Kriminelle dazu angeregt, ein eigenes Geschäftsmodell zu entwickeln: den schwunghaften Datenklau und Datenverkauf. Seither seien auch dem Bundesfinanzministerium immer wieder Daten zur Verfügung gestellt worden, heißt es. Dabei seien auch Leute darunter, die einfach die schnelle Mark hätten machen wollen. Hätte sich Klaus Zumwinkel damals zum Bundesverfassungsgericht aufgemacht, sagt der Schweizer Ökonom Charles Blankart, dann hätte es für die Bundesregierung peinlich werden können: Der Bundesfinanzminister begibt sich auf dünnes Eis, wenn er sich auf den Kauf der Daten einlässt. Zeit des Bangens Bis nach Karlsruhe wird die Streitfrage aber wohl kaum gelangen, denn verkaufte und überführte Steuersünder sind in der Regel froh, wenn ihre Akte so schnell und still wie möglich wieder geschlossen wird. Doch allein schon der Einschüchterungsaspekt, den die jetzt publik gewordene Affäre und das Wägen des Finanzministers haben dürfte, ist nicht gering anzusehen. Daran ist auch juristisch nichts auszusetzen. Für Betroffene hat nämlich jetzt eine Zeit des Bangens begonnen. Die fünf enttarnten Kontoinhaber müssen ohnehin mit einer Anzeige rechnen. Auch der Einschüchterungseffekt auf die Schweiz und die Deutschen, die künftig ihr Geld am Fiskus vorbei in der Alpenrepublik parken wollen ist nicht zu unterschätzen. Denn dort sollen etwa 175 Milliarden Euro deutscher Kunden liegen, von denen der Großteil sicher kein steuerehrliches Geld ist. Ob Schäuble nun die Daten kauft oder nicht das Schweizer Bankgeheimnis wird noch mehr durchlöchert. Künftig muss die Schweiz bei der Nennung eines Verdächtigen durch den deutschen Fiskus die Bankdaten rausrücken. So geht es am Ende für den deutschen Finanzminister gut aus, auch wenn er das unmoralische Angebot nicht annimmt: Steuerhinterziehung, das hat sich herumgesprochen, ist nicht mehr attraktiv. Beschreiben Sie das Dilemma, in dem der Deutsche Staat steckt. Der Fürst warnt vor Big Brother Die Schweiz werde das Bankgeheimnis weiter einschränken müssen, sagt Hans-Adam II. voraus. Liechtensteins Fürst warnt jedoch vor einem Überwachungsstaat wie in den Schreckensvisionen George Orwells. Hans-Adam II. von Liechtenstein hat sich an die neuen Realitäten angepasst. Als Deutschland mit Hilfe gestohlener Bankdaten gegen die Rheintaler Steueroase vorging, hatte er das Land noch als «das vierte Reich» bezeichnet. Heute gibt er sich moderater. Für die Absicht der deutschen Regierung, gestohlene Kontodaten einer Schweizer Bank zu kaufen, hat er lediglich «kein Verständnis», wie er in einem Interview mit der «Weltwoche» sagt. Staatsmännisch betont er, «Uns war klar, was wir wohl oder übel die «als verantwortungsvoller Politiker hat man Steuerrichtlinien der OECD übernehmen mussten»: die Verpflichtung, Grundprinzipien des Hans-Adam II. Rechtsstaats auch dann zu verteidigen, wenn dies unpopulär ist». Tatsache ist, dass der Datenklau in der deutschen Bevölkerung sehr populär ist, Steuergerechtigkeit lautet das Schlagwort. Das weiss auch Hans-Adam II. Er rät der Schweiz darum: «Ich glaube, letzten Endes kommen wir nicht darum herum, das Bankgeheimnis in Steuerfragen weiter einzuschränken.» Liechtenstein hat dies nach der Steueraffäre, die vor zwei Jahren wie ein Orkan über das Ländle hinwegfegte, bereits getan: Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wurde aufgehoben, mit Deutschland einigte man sich auf einen Informationsaustausch auf Anfrage. Seitdem ist Liechtenstein sein Image als steuerlicher Schurkenstaat los. Gegen den gläsernen Bürger» Anders die Schweiz: Das Land hat sich ganz der Verweigerungstaktik verschrieben. Dabei sind alternative, transparentere Finanzplatz-Modelle durchaus erfolgreich, wie das Beispiel Liechtenstein zeigt. «Uns war klar, dass wir wohl oder übel die Steuerrichtlinien der OECD übernehmen mussten», sagt Fürst Hans-Adam II. in der «Weltwoche». So war es möglich, «den automatischen Informationsaustausch abzuwenden». Dieser würde den gläsernen Bürger schaffen, wie ihn George W. Orwell in seinen Schreckensvisionen totalitärer Systeme dargelegt habe. Wichtig sei auch, dass akzeptable Übergangslösungen für Steuerflüchtlinge gefunden werden, damit diese Gelder nicht in aussereuropäische Steueroasen abflössen. Auch hier hat Liechtenstein bereits einen Schritt getan: Bussfertige Briten, die ihr Schwarzgeld in Fürstentum angelegt haben und dieses deklarieren wollen, können dies gemäss einem neuen Vertrag mit Grossbritannien zu Vorzugsbedingungen tun. Das Fazit des Fürsten: «Früher konnten die grossen Staaten die unliebsame Konkurrenz der Kleinstaaten militärisch beseitigen, heute ist dies kaum mehr möglich, und deshalb versucht man es mit wirtschaftlichem und politischem Druck.» Trotzig betont er, dass sich kleine Länder trotzdem immer irgendwie durchwursteln – und überleben werden. Der Bund, 11.02.2010.