Arbeitsblatt: Raumplanung

Material-Details

Ziele und Instrumente
Geographie
Anderes Thema
9. Schuljahr
1 Seiten

Statistik

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729
7
11.03.2010

Autor/in

Fabienne Amrein
Land: Schweiz
Registriert vor 2006

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Textauszüge aus dem Inhalt:

Ziele der Schweizer Raumplanung Obwohl wir das Ziel der Schweizer Raumplanung oberflächlich bereits erwähnt hatten, beschäftigen wir uns nun noch mit den konkreten Zielsetzungen. Die Schweizer Raumplanung verfolgt nämlich die folgenden vier Stossrichtungen: Städtische Räume ordnen Ein dringendes Ziel der CH-Raumplanung ist es, der Verstädterung des Mittellandes entgegenzuwirken, respektive die Agglomeration zu begrenzen. Sind Neubauten ausgeschlossen, so muss das Bestehende gepflegt, geordnet und verbessert werden. Die bereits vorhandenen städtischen Siedlungen sollen Raum- und Kosten sparend weiterentwickelt und immer wieder erneuert werden. Ländliche Räume stärken Der ländliche Raum dient vor allem dazu, die Grundversorgung sicherzustellen. Dies sieht jedoch nicht in jeder Region der Schweiz gleich aus. Währenddem man im Mittelland und im Jura nur pflegen muss, benötigen der Alpenraum Hilfe, um ihn als Wohn- und Wirtschaftsraum zu erhalten. (Bsp. Subventionen an Bergbauern) Natur- und Landschaftsraum schonen Beim Natur- und Landschaftsraum geht es vor allem darum, ihn zu schonen und somit vor der Neuverbauung zu schützen. Durch verschiedene Eingriffe will man die natürlichen Lebensgrundlagen und die einheimische Tierund Pflanzenwelt erhalten. Die Schweiz in Europa einbinden In wirtschaftlichen Standortentscheiden, der Verkehrsplanung oder Umweltfragen muss manchmal gemeinsam mit dem Ausland nach Antworten gesucht werden. Auch die Schweiz muss ihren Beitrag zur europäischen Raumplanung leisten. Instrumente der Raumplanung In der Schweiz teilen sich Bund, Kantone und Gemeinden die Verantwortung in der Raumplanung. Jede dieser drei Ebenen hat bestimmte Aufgaben und Kompetenzen. Die unteren Ebenen müssen bei ihren Entscheidungen immer Rücksicht auf die nächst höhere Ebene nehmen. Die Anliegen der Raumplanung sind in der Bundesverfassung verankert, die Oberziele der Raumplanung im Bundesgesetz (1979) geregelt. Dieses Gesetz dient dazu, mit dem in unserem Land knappen Boden haushälterisch umzugehen. Bund Die höchste Planungsebene (Bund) arbeitet mit Sachplänen, die beispielsweise die Verkehrspolitik (Eisenbahn, Strassen, Luftverkehr), die Energiewirtschaft (Wasserkraft, Überlandleitungen) oder das Militär (Waffenplätze, Militärluftfahrt) beinhalten. Kantone Die Kantone erarbeiten in der nächstunteren Ebene die kantonalen Richtpläne, welche festlegen, wie sich die Natur-, Landschafts- und Siedlungs- und Erholungsräume im Groben in der weiteren Zukunft entwickeln sollen. Gemeinden Ausgehend vom Richtplan, muss jede Gemeinde ihr Gebiet verschiedenen Nutzungszonen zuordnen. Diese zeigen, was wo mit dem Raum gemacht werden darf. Deshalb wird der Nutzungsplan auch oft Zonenplan genannt. Der Zonenplan ist für alle verbindlich, auch für Private, die auf dem Gemeindegebiet ein neues Gebäude errichten wollen. Eine wichtige Entscheidung ist dabei, wo gebaut (Siedlungsfläche), wo unter gewissen Bedingungen (in der Landwirtschaftszone kann ein Gebäude nur für die landwirtschaftliche Nutzung gebaut werden) und wo nicht gebaut werden darf (Wald, Gewässer, Erholungs- und Schutzzonen). Oft wird darüber gestritten, ob ein Grundstück überbaut werden darf oder nicht